Förderzeitraum 2014-2020

Das bayerische ESF-Programm 2014-2020 "Perspektiven in Bayern - Perspektiven in Europa" im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" (IWB)

Logo ESF in Bayern - Wir investieren in Menschen

Bayern partizipiert im Förderzeitraum 2014-2020 am Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" mit rund 298 Mio. Euro an den Mitteln des ESF. Die Federführung bei der Verwaltung dieser Mittel liegt beim Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Im Rahmen dieses Programms fördern das Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie das Staatsminsiterium für Wissenschaft und Kunst als "zwischengeschaltete Stellen" verschiedene Maßnahmen an Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen, zu denen der ESF insgesamt ca. 57,2 Mio. Euro beiträgt.

Im Rahmen der Hochschulförderung fördert das StMWK im Thematischen Ziel "Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte" in der Investitionspriorität "Wissenstransfer zwischen Hochschulen und KMU" Einzelprojekte. Zur Verringerung der Zahl der Schulabbrecher und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung fördert das StMUK Maßnahmen zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials junger Menschen. Geplant ist die Förderung von Praxisklassen an Mittelschulen, des Berufsintegrationsjahrs an Berufsschulen sowie eines Ganztagsangebots für Übergangsklassen.

Allgemeine Informationen zum ESF-Programm 2014-2020

Förderaktionen des StMWK im Bereich der Prioritätsachse A

Förderaktion 6: Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen

Profil und Ziele

Die Anpassung an den Wandel wird durch den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis flankiert. In diesem Zusammenhang werden die Initiierung und der Aufbau von Netzwerken zwischen mindestens einer Hochschuleinrichtung und mindestens zehn Unternehmen gefördert. Die Unternehmen müssen mittels Kooperationsvereinbarung in das Netzwerk eingebunden sein. Diese muss sich auf ein konkretes Thema beziehen und mindestens eine Zielsetzung gemäß Art. 3 Abs. 2 ESF-VO i.V.m. Art. 9 ESI-VO beinhalten.

Die Förderung wirkt in Gebieten, die vom demografischen Wandel besonders betroffen sind.

ESF-Projekte auf dem Gebiet Netzgestütztes Lernen / E-Learning werden von der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) als Projektträgerin umgesetzt.  

Antrag auf Förderung

Die antragsberechtigten Hochschulen im Einzelnen sind in den Förderhinweisen aufgeführt. In die Zusammenarbeit mit der Virtuellen Hochschule als Projektträger können alle bayerischen Hochschulen einbezogen werden.

Projektvoranfragen können online im System ESF Bavaria 2014 gestellt werden.

Nähere Informationen zum Förderverfahren und den Fördervoraussetzungen sind den Förderhinweisen zu entnehmen.

Ansprechpartner:

Herr Schmuttermayer Tel. 089/2186-2026
E-Mail: manfred.schmuttermayer@stmwk.bayern.de

Bearbeitung:
Frau Stanke Tel. 089/2186-2773
E-Mail: maria-theresia.stanke@stmwk.bayern.de

Auszahlung:
Frau Behrendt Tel. 089/2186-2245
E-Mail: nadja.behrendt@stmwk.bayern.de

Downloads & Links:

Förderaktionen des StMUK im Bereich der Prioritätsachse C

Förderaktion 11: Praxisklassen

Profil und Ziele

Die Praxisklasse ist ein Modell der Förderung von Schülerinnen und Schülern der Mittelschule mit großen Lern- und Leistungsrückständen, die durch eine spezifische Förderung zu einer positiven Lern- und Arbeitshaltung geführt und durch die Kooperation mit der Wirtschaft und mit Betrieben (Praktika) in das Berufsleben begleitet werden können.

Für die Arbeit in der Praxisklasse benötigt die Mittelschule Partner aus der Wirtschaft (Betriebe, Kammern), der Jugendhilfe (sozialpädagogische Betreuung) und der Berufsberatung.

Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit außerschulischen Partnern (Wirtschaft, Berufsberatung, Berufsförderung, Bildungsträger, Berufsschule, Jugendhilfe, ...) und durch einen auf die Leistungsmöglichkeiten dieser Schülerinnen und Schüler abgestimmten Unterricht

  • in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stabilisieren,
  • Defizite im Bereich der Kulturtechniken zu beheben,
  • Grundwissen und Grundfertigkeiten vor allem in Deutsch und Mathematik zu festigen

und sie so zu einem erfolgreichen Schulabschluss und auf einen guten Weg in Ausbildung und Berufsleben zu führen.

Antrag auf Förderung

Antragsberechtigt sind Sachaufwandsträger von Mittelschulen, an denen nach den schulrechtlichen Vorgaben eine Praxisklasse eingerichtet ist.

Projektvoranfragen und Projektanträge können online im System ESF Bavaria 2014 gestellt werden.

Nähere Informationen zum Förderverfahren und den Fördervoraussetzungen sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

Downloads & Links:

Förderaktion 12: Berufsintegrationsjahr (BIJ)

Profil und Ziele

Das Berufsintegrationsjahr (BIJ) ist eine schulische Maßnahme für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die aufgrund von Sprachdefiziten noch keine Ausbildung aufnehmen können. Die Maßnahme verbindet eine gezielte Berufsvorbereitung mit verstärkter Sprachförderung und sozialpädagogischer Betreuung und wird in kooperativer Form angeboten. Dabei arbeitet die Berufsschule mit einem externen Kooperationspartner zusammen.

Ebenfalls förderfähig sind BIJ-Vorklassen, die insbesondere dem Spracherwerb dienen. Zielgruppe des Projekts sind berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge mit erhöhtem Förderbedarf vor allem im sprachlichen Bereich.

Antrag auf Förderung

Antragsberechtigt sind Sachaufwandsträger der beteiligten Berufsschulen, an denen nach den schulrechtlichen Vorgaben eine BIJ-Klasse eingerichtet ist.

Projektvoranfragen und Projektanträge können online im System ESF Bavaria 2014 gestellt werden.

Nähere Informationen zum Förderverfahren und den Fördervoraussetzungen sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

Downloads & Links:

Förderaktion 14: Ganztagesbetreuung für Übergangsklassen

Profil und Ziele

Ein wichtiges Ziel des Europäischen Sozialfonds ist die Förderung der Chancengleichheit in Ausbildung und Beruf. Für Schülerinnen und Schüler, die ohne Deutschkenntnisse im schulpflichtigen oder berufsschulpflichtigen Alter nach Bayern kommen, ist eine Förderung des Spracherwerbs eine wesentliche Voraussetzung der Teilhabe am hiesigen Bildungsangebot. Durch die Einrichtung eines gebundenen Ganztagsangebots von Übergangsklassen an Grund- und Mittelschulen, wird die Integration und der Spracherwerb der teilnehmenden Schülerinnen und Schülern gefördert und ihre Chancen auf eine begabungsgerechte Teilhabe am Bildungsangebot verbessert.

Antrag auf Förderung

Antragsberechtigt sind Sachaufwandsträger von Grund- und Mittelschulen, an denen nach den schulrechtlichen Vorgaben ein gebundenes Ganztagsangebot für Übergangsklassen eingerichtet ist.

Projektvoranfragen und Projektanträge können online im System ESF Bavaria 2014 gestellt werden.

Nähere Informationen zum Förderverfahren und den Fördervoraussetzungen sind den Förderhinweisen zu entnehmen.

Downloads & Links:

Ansprechpartner

Regierung von Niederbayern,
Sg. 13 Herr Markus Neumayer
Telefon 0871/808-1603
E-Mail: markus.neumayer@reg-nb.bayern.de

Projektvoranfragen und Projektanträge werden online via "ESF Bavaria 2014" gestellt.

Mehr Informationen zum ESF

Vorlese-Funktion