Förderzeitraum 2021–2027
Der Europäische Sozialfonds + (ESF+) STEP
STEP
Die Europäische Union hat eine neue Plattform namens "Strategische Technologien für Europa" (STEP) ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, die Unabhängigkeit Europas in strategischen Industrien zu erhöhen und gleichzeitig für alle Menschen den Zugang zu guten Arbeitsplätzen zu verbessern. Dies soll durch Investitionen in Fähigkeiten erreicht werden, die in der Zukunft besonders gefragt sein werden. Bayern, als Standort für Hochtechnologie, nutzt diese Chance und stellt insgesamt 35,5 Millionen Euro aus dem ESF+ Bayern bereit.
STEP bietet Unterstützung bei der Bekämpfung des Mangels an Arbeitsplätzen und Qualifikationen, die für die Entwicklung und Herstellung wichtiger Technologien in den folgenden drei Bereichen benötigt werden:
- Digitaltechnologie
- umweltschonende und ressourceneffiziente Technologie
- Biotechnologie.
Ab dem 3. Februar 2025 startet im bayerischen ESF+ Programm die neue Förderaktion:
- S2 – Wissenstransfer von Hochschulen zu KMU in STEP: Es sollen Wissenstransferprojekte gefördert werden, die eine Schaffung bzw. Weiterentwicklung der wichtigen Technologien beinhalten.
Hierfür stehen 18,5 Millionen Euro EU-Gelder bereit. Die Förderaktion S2 wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als zwischengeschaltete Stelle betreut, die Federführung für den ESF+ STEP-Bereich insgesamt liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Allgemeine Informationen zum ESF+ STEP Programm
Allgemeine Informationen zum ESF+ STEP Programm
ESF+ STEP Förderaktion S2 des StMWK
Förderaktion S2: „Wissenstransfer von Hochschulen zu KMU in STEP“
Profile und Ziele
Die Förderaktion S2 fördert Wissenstransferprojekte, die der Förderung und Stärkung des Wissens über die Schaffung bzw. Weiterentwicklung kritischer Technologien (Digitaltechnologie, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologie, Biotechnologie) dienen.
Antrag auf Förderung
Alle bayerischen staatlichen Hochschulen und bayerische Universitätsklinika sowie die folgenden kirchlichen Hochschulen sind antragsberechtigt:
- Augustana – Theologische Hochschule der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Neuendettelsau
- Evangelische Hochschule Nürnberg
- Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, Bayreuth
- Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg
- Hochschule für Philosophie München
- Katholische Stiftungshochschule München
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt.
Förderhöhe
Die Höhe der ESF+ STEP S2 Förderung beträgt 100% der förderfähigen Kosten zuzüglich einer Restkostenpauschale von 28%.
Die Mindestantragssumme beträgt 500.000 Euro.
Aufruf zur Förderung
Für einen Projektstart ab dem 01.10.2025 können die ESF+ STEP-Projektvoranfragen vom 3. Februar 2025 bis zum 30. April 2025 im StMWK über das System „ESF Bavaria 2021“ eingereicht werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt mindestens zwei und höchstens drei Jahre und endet für alle Projekte spätestens am 31.12.2028.
Rechtshinweis
Die ESF+ Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
Downloads
In diesem Abschnitt finden Sie die Förderhinweise für die Förderaktion S2, die alle Förderbedingungen enthalten. Alle weiteren Unterlagen, die für die Antragstellung und für die Durchführung von Projekten relevant sind, sind ebenfalls unten verlinkt. Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank ESF Bavaria 2021.
Kontakt:
- Förderhinweise Aktion S2 "Wissenstransfer von Hochschulen zu KMU in STEP" pdf, 295 KB
- Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen Aktion S2 "Wissenstransfer von Hochschulen zu KMU in STEP" pdf, 217 KB
- Spezifische Auswahlkriterien zu STEP
- Informationen für Projektträger zur Teilnehmenden-Datenerhebung
- Informationen für die Teilnehmenden zur Datenerhebung
- Teilnehmendenfragebogen für die Förderaktion S2 pdf, 767 KB
- Leitlinien Kosten und Finanzierung Förderperiode 2021-2027
- Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
- Allgemeine Projektauswahlkriterien
- Orientierungshilfe zur Vergabe
Der Europäische Sozialfonds + (ESF+)
Hauptziel des Europäischen Sozialfonds + in der neuen Förderperiode von 2021–2027 ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen. Außerdem sollen die Kompetenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert werden, um sie bestmöglich auf den digitalen und ökologischen Wandel vorzubereiten. Durch das Innovationspotenzial bei neugegründeten Unternehmen, aber auch durch den Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen werden Arbeitsplätze der Zukunft geschaffen.
Dafür werden insgesamt rund 580 Millionen Euro vom Freistaat Bayern in Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Qualifizierungsprojekte investiert. Rund 40% der Kosten (bis zu 230 Millionen Euro) können vom ESF+ getragen werden.
Für ESF+-Projekte in der Priorität 1 „Beschäftigung, Bildung und Inklusion“ stellt die EU rund 200 Millionen Euro bereit. In der Priorität 1 ist die Förderaktion 2 „Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen“ enthalten, hierfür stehen 13,5 Millionen Euro EU-Gelder bereit. Die Förderaktion 2 wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als zwischengeschaltete Stelle betreut, die Federführung für den ESF+-Bereich insgesamt liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Ab sofort wird der ESF+-Fördersatz für die Aktion 2 für neue Projekte
von 40% auf 50% angehoben (Stand Januar 2025).
Die ESF+ Förderhinweise Aktion 2 sind entsprechend aktualisiert und am Ende des Textabschnitts „Förderaktion des StMWK im Bereich der Priorität 1“ zu finden.
Allgemeine Informationen zum ESF+-Programm 2021–2027
Programm Bayern ESF+ 2021–2027
EU-Verordnungen
- Dachverordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021
- Verordnung (EU) Nr. 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013
Allgemeine Projektauswahlkriterien zum Bayerischen ESF+-Programm 2021–2027
Allgemeine Projektauswahlkriterien
Merkblatt Grundrechtecharta
Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
Leitlinien Kosten und Finanzierung
Förderaktion des StMWK im Bereich der Priorität 1
Förderaktion 2: Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen
Profil und Ziele
Die Förderaktion 2 soll das Innovationspotenzial der Hochschulen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich machen und diese damit bei der Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandel unterstützen.
Die Förderung gilt für Hochschulen und Unternehmen in Bayern.
Antrag auf Förderung
Alle bayerischen staatlichen Hochschulen sowie die folgenden kirchlichen Hochschulen sind antragsberechtigt:
- Augustana – Theologische Hochschule der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Neuendettelsau
- Evangelische Hochschule Nürnberg
- Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, Bayreuth
- Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg
- Hochschule für Philosophie München
- Katholische Stiftungshochschule München
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt.
ESF+-Projektvoranfragen können online im System ESF Bavaria 2021 gestellt werden.
ESF Bavaria 2021 (esf-bavaria.de)
Nähere Informationen zum Förderverfahren und den Fördervoraussetzungen sind den Förderhinweisen zu entnehmen.
Kontakt:
Frau Stanke, Tel. 089/2186 2773
E-Mail: Maria-Theresia.Stanke@stmwk.bayern.de
Herr Santl, Tel. 089/2186-2474
E-Mail: Robert.Santl@stmwk.bayern.de
Frau Neumann, Tel. 089/2186-1929