Musikförderung Rund 3,8 Millionen Euro Förderung für Musikfestivals in ganz Bayern

Violinistin bei Open Air Konzert
Violinistin bei Open Air Konzert

76 musikalische Veranstaltungen werden bayernweit finanziell unterstützt. Kunstminister Markus Blume: „Unsere vielfältige Festivallandschaft bietet auch in diesem Jahr ein abwechslungsreiches Programm mit erstklassigen Künstlerinnen und Künstlern und wunderschönen Spielstätten – von Schlosskonzerten bis hin zu Open-Airs.“

Kunstminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)
Kunstminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)

„Es ist Festivalzeit und in Bayern pulsiert die Musik: In diesem Jahr unterstützt der Freistaat 76 musikalische Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen in ganz Bayern mit rund 3,8 Millionen Euro“, wie Kunstminister Markus Blume in München bekannt gab. „Im ganzen Freistaat ist die pure Festivalfreude spürbar! Unsere vielfältige Festivallandschaft bietet auch in diesem Jahr ein abwechslungsreiches Programm mit erstklassigen Künstlerinnen und Künstlern und wunderschönen Spielstätten - von Schlosskonzerten bis hin zu Open-Airs. Ich wünsche Musikfreunden aus Bayern, Deutschland und der Welt unvergessliche Konzerterlebnisse!“, so Kunstminister Blume. Alle bayerischen Regierungsbezirke sind mehrfach im Rahmen der Förderungen vertreten. Im Sommer und Herbst kann man sich beispielsweise noch auf die AMMERSEErenade, die Leitheimer Schlosskonzerte, die Weidener Max Reger Tage, die Rosengartenserenaden Bamberg, die Fränkischen Musiktage Alzenau, die Bachwoche Ansbach oder den Passauer Konzertwinter freuen.

Durch die staatliche Förderung von Musikveranstaltungen soll ein breites und künstlerisch anspruchsvolles Konzertangebot in allen Regionen Bayerns ermöglicht werden. So sind speziell Fördermittel im Rahmen der künstlerischen Musikpflege vorgesehen insbesondere für musikalische Festivals und Veranstaltungsreihen mit überregionaler Bedeutung in den Bereichen Klassik, Kirchenmusik oder zeitgenössischer Musik. Anträge für die Festival- und Veranstaltungsförderung 2024 können bis spätestens 15.03.2024 bei der Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH gestellt werden, die im Auftrag des Kunstministeriums für die Abwicklung des Förderverfahrens zuständig ist.

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