Investitionen für nationale Kultureinrichtungen Deutschland (INK)

Bayerische Staatsoper München
Bayerische Staatsoper München

Bundesförderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland (INK)“

Mit dem Förderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ unterstützt der Bund deutschlandweit Investitionen in den Erhalt und die Weiterentwicklung national bedeutsamer Kultureinrichtungen. Für die Fördertranche 2024 werden bis zu 20 Mio. € an Bundesmitteln bereitgestellt.

Gefördert werden können kulturbezogene Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen an national bedeutsamen und das nationale Kulturerbe prägenden Kultureinrichtungen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige sowie staatliche und kommunale Einrichtungen. Besonders wünschenswert sind Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bilanz und energetischen Sanierungen. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die konkreten Fördervoraussetzungen können den angefügten Fördergrundsätzen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnommen werden.

Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte obliegt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Beantragung der Bundesförderung erfolgt beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst unter Verwendung des angefügten Antragformulars. Der Antrag für eine Förderung im Jahr 2024 ist bis spätestens 30.09.2023 beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einzureichen. Auch mehrjährige Fördermaßnahmen (bis zu vier Jahre) sind grundsätzlich möglich.

Antragsformular und weitere Informationen

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