Corona-Hilfen für Kunst und Kultur

Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und den Kulturbetrieb zu stabilisieren, hat das Bayerische Kunstministerium auf Initiative von Kunstminister Bernd Sibler ein Bündel an Maßnahmen, die größtenteils in enger Abstimmung mit der Freien Szene und Verbänden entstanden sind, aufgelegt. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der aktuellen Hilfsprogramme, die im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Kunstministeriums liegen.

Das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe gewährte finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Personen dieser Berufsgruppen, die aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzrückgänge erfahren haben. Abgelöst wurde damit das zum 30. September 2020 ausgelaufene Künstlerhilfsprogramm. Als Finanzhilfe wurde ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des Umsatzrückgangs im Antragszeitraum, höchstens jedoch 1.180 € pro Antragsmonat, gewährt. Anträge konnten vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2022 gestellt werden.

Unterstützung

Bitte beachten Sie:

Bei allgemeinen Fragen zum Soloselbstständigenprogramm wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung. Die zuständige Bezirksregierung richtet sich nach Ihrem Wohnsitz.

Bei Fragen bzw. Änderungen zu Ihrem Antrag bzw. Bescheid wenden Sie sich bitte per E-Mail unter Angabe Ihrer Fall-Nummer an Ihre zuständige Bezirksregierung:

Oberbayern an: soloselbststaendigenprogramm@reg-ob.bayern.de

Niederbayern an: soloselbststaendigenprogramm@reg-nb.bayern.de

Oberpfalz an: soloselbststaendigenprogramm@reg-opf.bayern.de

Oberfranken an: soloselbststaendigenprogramm@reg-ofr.bayern.de

Mittelfranken an: rmfr.solo-programm-kuenstler@reg-mfr.bayern.de

Unterfranken an: soloselbststaendigenprogramm@reg-ufr.bayern.de

Schwaben an: kuenstlerhilfe@reg-schw.bayern.de

FAQs und weiterführende Informationen

Im Rahmen des Stipendienprogramms können sich bis zu 5.000 Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens um ein Stipendium zu je 5.000 Euro bewerben.

Die Laufzeit des Stipendienprogramms wurde mit Ministerratsbeschluss bis zum 30. Juni 2022 verlängert

Anträge können wieder zwischen 1. Mai 2022 und 30. Juni 2022 gestellt werden.

Die Stipendien sollen künstlerisches Arbeiten an konkreten Vorhaben ermöglichen. Sie dienen zur Weiterentwicklung von künstlerischen Fertigkeiten und Methoden in allen Disziplinen und zur Umsetzung von künstlerischen, kunstvermittelnden oder kunstpädagogischen Vorhaben. Darunter fallen u. a. Kompositionen, bildnerische Werke, literarische Publikationen und Übersetzungen, Filme, Comics oder Formen interpretierender Kunstpraxis. Die Stipendien können dabei helfen, Präsentationen oder Vermittlungsformen, neue didaktische Formate, insbesondere digitale oder hybride Formate sowie interaktive Modelle im digitalen Bereich, zu konzipieren und zu realisieren. Sie können aber auch für Recherchevorhaben im Sinne künstlerischer Forschung eingesetzt werden.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form von zeitlich begrenzten Aufrufen für eine Antragstellung („Calls“). Beginn und Schluss für die einzelnen Calls werden jeweils vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekanntgegeben. Pro antragstellender Person ist ein Antragsversuch möglich. Wer bereits ein Stipendium über das Stipendienprogramm bzw. eine Bewilligung für ein Stipendium erhalten hat, kann kein weiteres Stipendium erhalten.

Antragstellung

Die Anträge für den nächsten Call des Stipendienprogramms können wieder ab 1. Mai 2022 bis einschließlich 30. Juni 2022  auf folgender Webseite gestellt werden: www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm​ 

Unterstützung

Das Infotelefon zur Beantwortung Ihrer Fragen erreichen Sie unter:

0911 / 20671-344
(Mo. - Do. 13:30 - 16:30 Uhr
 Fr.               09:30 - 12:30 Uhr)

Bitte beachten Sie:
Anfragen per E-Mail können an stipendienprogramm@bayern-innovativ.de gerichtet werden. Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zu einzelnen Anträgen wie zum Bearbeitungsstand von dieser Hotline nicht beantwortet werden können.

FAQs und weiterführende Informationen

Im Rahmen des Spielstätten- und Veranstalterprogramms konnte eine einmalige Finanzhilfe von bis zu 400.000 Euro pro Halbjahr für den Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2022 beantragt werden. Das Hilfsprogramm dient der Unterstützung von Trägern kleinerer und mittlerer kultureller Spielstätten sowie von Kulturveranstaltern ohne eigene Spielstätte mit existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie.

Antragstellung

Weiterführende Informationen zur Antragstellung finden Sie auf:
www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm 

Unterstützung

Das Infotelefon zur Beantwortung Ihrer Fragen erreichen Sie unter:

0911 / 20671-344
Mo: 13:30 - 16:30 Uhr
Mi:  13:30 - 16:30 Uhr
Fr:   09:30 - 12:30 Uhr

Anfragen per E-Mail können an spielstaettenprogramm@bayern-innovativ.de gerichtet werden. Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zu einzelnen Anträgen wie zum Bearbeitungsstand von der Hotline nicht beantwortet werden können.

FAQs und weiterführende Informationen

Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 bayerischen Dachverbände der Laienmusik sind, können im Rahmen des Hilfsprogramms für die Laienmusik über ihren jeweiligen Dachverband für den Förderzeitraum Januar bis Dezember 2021 eine Unterstützung erhalten. Die Antragstellung soll dabei rückwirkend nach Ablauf des Förderzeitraums erfolgen, weshalb die Laienmusikvereine bereits jetzt dazu aufgerufen sind, ihre Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 zu dokumentieren, um dann problemlos den Antrag stellen zu können.

Mit Kabinettsbeschluss vom 23. November 2021 wird das Hilfsprogramm für die Laienmusik bis zum 31. März 2022 verlängert; nähere Details dazu werden noch bekannt gegeben.

Pro Laienmusikverein stellt der Freistaat derzeit bis zu 1.500 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 750 Euro. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten oder die vorübergehende Anmietung von erforderlichen Proberäumen gefördert werden. Die Bewilligung erfolgt durch den Bayerischen Musikrat.

Antragstellung

Anträge für das Hilfsprogramm 2021 sind im Zeitraum 1. bis 31. Januar 2022 unmittelbar beim Laienmusikverband mittels entsprechendem Antragsformular zu stellen.

Details zur Antragstellung für den Förderzeitraum 2021 (Antragsfrist 1. – 31. Januar 2022) finden Sie unter https://www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung/Hilfsprogramm%20Laienmusik%20Bayern%202021.

Unterstützung

Den Bayerischen Musikrat e.V. erreichen Sie zur Beantwortung Ihrer Fragen unter:
089 / 52 04 64-0

Anfragen per E-Mail können an info@bayerischer-musikrat.de gerichtet werden. Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zu einzelnen Anträgen wie zum Bearbeitungsstand nicht beantwortet werden können.

FAQs und weiterführende Informationen

Mit dem Programm „kultur.digital.vermittlung“ unterstützt das bayerische Kunstministerium mit einer finanziellen Unterstützung in Höhe von insgesamt bis zu 1,3 Millionen Euro die staatlichen Kulturinstitutionen gezielt dabei, digitale Strategien zu entwickeln, erfolgreiche digitale Pilotprojekte zu professionalisieren und passgenau in einen digital-analogen Regelbetrieb zu überführen, der einen Mehrwert für die Besucherinnen und Besucher generiert. Ziel des Programms ist zudem, durch Austausch und Vernetzung einen Mehrwert für die staatlichen Kultureinrichtungen insgesamt zu erzeugen. Bis zum 31. Mai 2021 können staatliche Kulturinstitutionen einen Antrag stellen, bei dem sie Eckpunkte einer zu entwickelnden digitalen Strategie und ein im Rahmen dieser Strategie geplantes Projekt einreichen. Unterstützt werden die Institutionen während der Laufzeit des Programms durch die Koordinierungsstelle für Digitalisierung in Kunst und Kultur des bayerischen Kunstministeriums.

FAQs und weiterführende Informationen

Die Veranstaltungsreihe "Digitale Kulturvermittlung" will Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte von Museen, Bibliotheken, Archiven, Theatern und anderen Kulturinstitutionen im Freistaat auf ihrem Weg in die digitale Transformation begleiten. Deshalb bietet das Kunstministerium über die neueingerichtete Koordinierungsstelle für Digitalisierung in Kunst und Kultur die neue Online-Veranstaltungsreihe „Digitale Kulturvermittlung“ an. Sie beinhaltet Webinare oder Videokonferenzen zu Querschnittsthemen der Digitalisierung und fachspezifischen Herausforderungen. Auch praxisbezogene Methodentrainings sind im Angebot. Vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie möchte das Kunstministerium das zukunftsträchtige Engagement damit unterstützen. 

FAQs und weiterführende Informationen

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