Rahmenvereinbarung und Hochschulverträge

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz in Kraft, das den Hochschulen weitere Freiräume und noch mehr Eigenverantwortung verleiht. In diesem Sinne wurden auch die bisherigen Instrumente der strategischen Hochschulsteuerung weiterentwickelt.

Rahmenvereinbarung

In einem ersten Schritt  unterzeichneten Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Wissenschaftsminister Markus Blume und Kultusminister Prof. Dr. Piazolo am 29. Juni 2023 gemeinsam mit 33 Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten sowie sechs Ärztlichen Direktoren im Max-Joseph-Saal der Residenz in München die erste Rahmenvereinbarung nach dem neuen Hochschulinnovationsgesetz.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder (vorne 8.v.l.), Wissenschaftsminister Markus Blume (vorne 7.v.l.) und Kultusminister Michael Piazolo (vorne 9.v.l.) mit den Leitungen der bayerischen Hochschulen und Universitätsklinika (©StMWK/Alexandra Beier)
Ministerpräsident Dr. Markus Söder (vorne 8.v.l.), Wissenschaftsminister Markus Blume (vorne 7.v.l.) und Kultusminister Michael Piazolo (vorne 9.v.l.) mit den Leitungen der bayerischen Hochschulen und Universitätsklinika (©StMWK/Alexandra Beier)

In einem partizipativen Prozess wurde die Rahmenvereinbarung gemäß Art. 8 Abs. 1 BayHIG gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit den Hochschulen und Universitätsklinika erarbeitet. Der bayerische Landtag hat dem Abschluss der Rahmenvereinbarung am 18. April 2023 zugestimmt.

Neben Lehre und Forschung als Kernaufgaben der Hochschulen werden die Leistungen der Hochschulen in hochaktuellen weiteren Themenbereichen für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung in insgesamt zehn Handlungsfeldern festgelegt:

  1. Studium und Lehre, Weiterbildung
  2. Forschung
  3. Wirkung in die Gesellschaft und Transfer
  4. Hochschulpersonal, Nachwuchs- und Begabtenförderung
  5. Gleichstellung, Chancengerechtigkeit, Inklusion
  6. Internationalisierung
  7. Kooperationen und Verbünde
  8. Digitale Transformation, Digitalisierung in Wissenschaft, Lehre und Verwaltung
  9. Nachhaltigkeit, Klimaschutz
  10. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Verwaltung
     

Hierfür erhalten die Hochschulen mittelfristige Planungssicherheit, dazu gehört insbesondere die Sicherung der Grundfinanzierung mindestens auf dem Niveau der Ansätze des Haushalts 2023 sowie garantierte Tarifaufwüchse. Gleichzeitig werden zusätzliche finanzielle Spielräume eröffnet. Die Mittel für individuelle profilbildende Zielsetzungen (sog. Strategiefonds) werden um 10 Mio. € auf rund 55 Mio. € pro Jahr erhöht. Zugleich werden insbesondere die Sachmittel der Hightech Agenda Bayern (HTA) für den Hochschulbereich in der Laufzeit verstetigt, zusammen mit den über die HTA den Hochschulen zugewiesenen Stellen für Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird die HTA damit insgesamt um weitere 2 Mrd. € aufwachsen.

Hochschulverträge

Aufbauend auf der Rahmenvereinbarung wurden am 21. September 2023 im Plenarsaal der Bayerischen Akademie der Wissenschaften die 33 individuellen Hochschulverträge unterzeichnet.

Die Hochschulverträge gemäß Art. 8 Abs. 2 BayHIG konkretisieren zum einen die Vorgaben der Rahmenvereinbarung, geben den Hochschulen zum anderen aber auch die Freiheit im Sinne der Profilbildung eigene strategische Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. In den individuellen Zielsetzungen der Hochschulen zeigt sich die ganze Vielfalt der bayerischen Hochschullandschaft. Das Erreichen der ehrgeizigen Ziele unterstützt der Freistaat mit erheblichen finanziellen Leistungen, die in der Rahmenvereinbarung verankert sind (s.o.).

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Hochschulverträge

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