UNESCO-Welterbe Künftige UNESCO-Welterbestätten: Bayern schlägt Justizpalast Nürnberg und Olympiapark München vor

Der Olympiapark in München
Der Olympiapark in München

„Mit dem Justizpalast Nürnberg sowie dem Olympiapark in München schlagen wir der Kultusministerkonferenz zwei historisch herausragende Stätten im Freistaat, die den Lauf der deutschen Geschichte entscheidend geprägt haben, für die Aufnahme auf die deutsche Vorschlagsliste zum UNESCO-Welterbe vor," kommentierte Kunstminister Bernd Sibler Ende September den entsprechenden Beschluss des Ministerrats.

Kunstminister Bernd Sibler
Kunstminister Bernd Sibler

Der bayerische Ministerrat hatte am 21. September 2021 entschieden, den „Justizpalast Nürnberg mit Saal 600 und historischem Zellengefängnis – Stätte des Hauptkriegsverbrecherprozesses und Geburtsort des Völkerstrafrechts" und das „Ensemble Olympiapark und Sportstätten der Olympischen Spiele 1972 in München“ als die beiden bayerischen Bewerbungen für die deutsche Tentativliste (Vorschlagsliste) vorzuschlagen.

Kunstminister Bernd Sibler: „Im Justizpalast Nürnberg wurde während der Kriegsverbrecherprozesse Rechtsgeschichte geschrieben: Zum ersten Mal hat sich die internationale Gemeinschaft dazu entschieden, Kriegsverbrechen juristisch aufzuarbeiten und das Leid von Millionen von Opfern zu sühnen. Damit ist der Nürnberger Justizpalast ein Mahnmal für Demokratie, Recht und Gerechtigkeit."

Justizminister Georg Eisenreich: „In Saal 600 des Nürnberger Justizpalasts schlug die Geburtsstunde des modernen Völkerstrafrechts. Dort fand die Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen im ‚Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess' statt." Erstmals in der Geschichte mussten sich führende Vertreter eines Staates für ihre Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit vor einem internationalen Gericht verantworten. Die in Nürnberg angewandten völkerstrafrechtlichen Grundsätze wurden durch die Vereinten Nationen in den sog. „Nürnberger Prinzipien" bekräftigt und haben „nichts von ihrer Bedeutung und Aktualität eingebüßt“, so Eisenreich.

Olympiapark verkörpert olympischen Gedanken von Frieden und Gemeinschaft

Auch der Olympiapark steht für den Sieg einer neuen demokratischen Gesellschaftsordnung in Nachkriegsdeutschland, erklärte Kunstminister Sibler: „Errichtet wurde die Anlage auf einem Trümmerberg des Zweiten Weltkriegs, auf dem bis heute der zivilen Opfer des Krieges gedacht wird. Sie verkörpert mit ihrer modernen, alles verbindenden Architektur den olympischen Gedanken von Frieden und Gemeinschaft. Zugleich ist sie aber auch immerwährende Mahnstätte für ein menschenverachtendes Attentat. Beide Orte sind von außergewöhnlichem universellen Wert. Eine Erhebung zur UNESCO-Welterbestätte wäre mehr als gerechtfertigt."

Die aktuelle deutsche Tentativliste von 2014 für das UNESCO-Welterbe wird in den kommenden Jahren abgearbeitet sein. Im Anschluss daran soll eine Fortschreibung der deutschen Vorschlagsliste zum UNESCO-Welterbe von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen werden. Hierzu hat die Kultusministerkonferenz festgelegt, dass jedes Land bis zum 31. Oktober 2021 zwei Vorschläge aus dem Bereich Kulturerbe vorlegen kann.

Der Justizpalast in Nürnberg
Der Justizpalast in Nürnberg

Erste Entscheidung für „Justizpalast Nürnberg“ im Dezember 2019

Der Ministerrat hat hierzu am 19. Dezember 2019 und ergänzend am 11. Februar 2021 auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens entschieden, eine Bewerbung zur Aufnahme des „Justizpalasts Nürnberg mit Saal 600 und historischem Zellengefängnis – Stätte des Hauptkriegsverbrecherprozesses und Geburtsort des Völkerstrafrechts" einzubringen.

Zur Auswahl des zweiten Vorschlags aus Bayern hatte das Kunstministerium im Vorfeld des Verfahrens auf KMK-Ebene ein bayernweites Interessenbekundungsverfahren durchgeführt und die Bewerbungen durch eine unabhängige Expertenkommission auf Erfolgsaussichten evaluieren lassen. Die Kommission kam zur klaren Empfehlung, den Antrag der Landeshauptstadt München – „Ensemble Olympiapark und Sportstätten der Olympischen Spiele 1972 in München" – an die Kultusministerkonferenz als zweite bayerische Bewerbung zu melden. Diese fachliche Empfehlung hat der Ministerrat bestätigt.

Die Vorschläge der Länder werden als Nächstes von einer internationalen Expertengruppe im Auftrag der KMK evaluiert. Das Ergebnis der Evaluation wird dann der KMK zur abschließenden Entscheidung im Jahr 2024 vorgelegt.

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