Kulturförderung Kunstminister Sibler ermuntert zur Registrierung für Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Zwei Hände formen ein Herz vor einer Konzertbühne
Zwei Hände formen ein Herz vor einer Konzertbühne

Kunstminister Sibler ermunterte Kulturveranstalterinnen und –veranstalter, sich für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zu registrieren. Dies ist nun möglich. Sibler erwartet von dem rund 2,5 Milliarden starken Sonderfonds wichtige Impulse für das Wiederaufblühen der Kultur in Bayern.

Kunstminister Bernd Sibler
Kunstminister Bernd Sibler

 „Ab heute können sich Kulturveranstalterinnen und -veranstalter für Hilfen aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren. Mit einem Gesamtvolumen von 2,5 Milliarden Euro unterstützt der Bund die Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen und senkt damit das wirtschaftliche Risiko für Kunst- und Kulturschaffende deutlich“, gab Kunstminister Bernd Sibler am 15. Juni in München bekannt.

 „Vom Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen erwarte ich mir zusätzliche wichtige Impulse für das Wiederaufblühen der Kultur in Bayern und speziell für unseren Kultursommer ‚Bayern spielt‘ von Ende Juni bis Ende September 2021. Zusammen mit einem breiten Flächenangebot, verteilt über ganz Bayern, der Bereitstellung zusätzlicher Mittel aus unseren regulären Förderprogrammen und dem Sonderfonds des Bundes schaffen wir echte Perspektiven und Planungssicherheit für kulturreiche Monate, die vor uns liegen. Ich ermuntere alle Kulturveranstalterinnen und -veranstalter, sich über die Fördermöglichkeiten zu informieren und sich für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zu registrieren.“

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wurde mit den Ländern gemeinsam aufgesetzt und ging am 15. Juni 2021 mit einem Volumen von 2,5 Milliarden Euro an den Start. Der Vollzug in Bayern erfolgt durch die Regierungen.  Er bietet für Veranstaltungen zwei wichtige Bausteine:

  • Zum einen eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.
  • Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

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