Denkmalschutz Eine Million Euro aus dem Entschädigungsfonds für „Mariä Himmelfahrt“ in Haindling

Das Kirchenensemble Haindling mit der Wallfahrtskirche Mariä Himmelfahrt (rechts)
Das Kirchenensemble Haindling mit der Wallfahrtskirche Mariä Himmelfahrt (rechts)

Jährlich besuchen zahlreiche Wallfahrer die Kirche „Mariä Himmelfahrt“ im niederbayerischen Haindling bei Geiselhöring. Die Sanierung der heiligen Stätte soll diese in ihrer ganzen Pracht auch für künftige Generationen erhalten.

Kunstminister Bernd Sibler
Kunstminister Bernd Sibler

Die Substanzsicherung der historischen Ausstattung der katholischen Wallfahrtskirche „Mariä Himmelfahrt“ in Haindling wird mit einer Million Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützt. Das gab Kunstminister Bernd Sibler in München bekannt. Minister Sibler unterstrich: „Die Wallfahrt nach ‚Mariä Himmelfahrt‘ in Haindling zählt zu den ältesten und beliebtesten Bayerns. Gerne leisten wir einen Beitrag dazu, diese heilige Stätte in ihrer ganzen Pracht auch für künftige Generationen von Gläubigen zu erhalten.“

Die Wallfahrtskirche „Mariä Himmelfahrt“ bildet zusammen mit der benachbarten Kreuzkirche ein denkmalgeschütztes Ensemble, das auf einer Anhöhe die Ausläufer des Gäubodens schmückt. Der Neubau der barocken Kirche erfolgte ab 1719. Im Laufe des 18. Jahrhunderts erhielt der Kirchturm einen oktogonalen Aufsatz mit Zwiebelhaube. Dominiert wird der Kircheninnenraum von dem monumentalen Hauptaltar sowie den beiden Seitenaltären und der Kanzel. Zur Ausstattung der Kirche gehören außerdem sechs marmorierte Seitenaltäre, das Chorgestühl, das barocke Laiengestühl und weitere Ausstattungsgegenstände des 18. Jahrhunderts.

Die Schwerpunkte der Sanierung liegen auf der Konservierung und Restaurierung der gesamten barocken Ausstattung. Außerdem werden schädigende klimatische Einflüsse minimiert und die gesamte Raumschale restauriert.

Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Die Maßnahme ist mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt und wird von diesem fachlich begleitet.

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