Pressemitteilung Nr. 083 vom 21.04.2021 Kulturfonds Bayern 2021: über 6,8 Millionen Euro für mehr als 100 kulturelle Projekte

Kunstminister Bernd Sibler gibt Fördermittel bekannt – rund 1,5 Millionen Euro mehr Fördergelder als im Vorjahr – „Kunst und Kultur in allen Regionen Bayerns noch näher zu den Menschen vor Ort bringen“

MÜNCHEN. Mit über 6,8 Millionen Euro aus dem Kulturfonds – und damit insgesamt rund 1,5 Millionen Euro mehr Fördergeldern als im Vorjahr – fördert der Freistaat 104 Kunst- und Kulturprojekte in ganz Bayern. Das gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt, nachdem der Wissenschafts- und Haushaltsausschuss seinem Vorschlag zu 48 Projekten zugestimmt hatte, die eine Förderung von jeweils mehr als 25.000 Euro erhalten. Für diese Großprojekte werden nun Mittel in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro ausgeschüttet. Hinzu kommen rund 650.000 Euro für 56 kulturelle Projekte, die eine Förderung bis 25.000 Euro bekommen. „Der Kulturfonds ist ein einmaliges Instrumentarium, um Kunst und Kultur in allen Regionen Bayerns zu fördern. Mit diesen Mitteln unterstützen wir große wie kleine Vorhaben von Kunstschaffenden und Kulturförderinnen und -förderern. Gerade in dieser aktuell schwierigen Lage soll die Förderung durch den Kulturfonds ein Anreiz sein, neue Kunst- und Kulturprojekte ins Leben zu rufen und in allen Regionen Bayerns sichtbar zu machen. So tragen wir mit einer Fördersumme von insgesamt über 6,8 Millionen Euro entscheidend dazu bei, Kunst und Kultur in die Fläche und noch näher zu den Menschen vor Ort zu bringen.“

Die Projekte sind vielfältigen künstlerischen Bereichen zuzuordnen. Sie umfassen Laienmusik und Musikpflege, Zeitgenössische Kunst und Museumsarbeit ebenso wie Theater, Archive, Bibliotheken und Literatur. „So unterschiedlich die Projekte in ihrer konkreten Ausgestaltung auch sind, sie alle leben vom Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger und ermöglichen die Teilhabe an Kunst und Kultur in den Regionen. Die Vielfalt an Ausstellungen, Theateraufführungen, Installationen und Konzerten ist beeindruckend. Die Projekte geben ein eindrucksvolles Beispiel, wie lebendig und kreativ die Kunstlandschaft bayernweit ist!“, so Staatsminister Sibler.

Förderung in allen Regierungsbezirken

Die Fördermittel kommen Vereinen und Kommunen in allen Regierungsbezirken zugute, um sie bei ihrer kulturellen Arbeit zu unterstützen. Sowohl neue Projekte als auch Fortsetzungsmaßnahmen werden dabei berücksichtigt.

Entsprechend der Antragslage verteilen sich die Fördergelder in diesem Jahr in folgender Weise auf die einzelnen Regierungsbezirke:

  • Mittelfranken: 417.400 Euro
  • Niederbayern: 189.200 Euro
  • Oberbayern: 643.500 Euro
  • Oberfranken: 563.900 Euro
  • Oberpfalz: 1.439.300 Euro
  • Schwaben: 2.324.900 Euro
  • Unterfranken: 987.100 Euro

Dazu kommen überregionale Projekte mit 237.360 Euro.

Der Kunstminister ermuntert alle Träger kultureller Projekte, sich bis zum 1. Oktober 2021 für die neue Förderrunde 2022 bei der zuständigen Regierung zu bewerben.

Ergänzende Informationen: Entgegenkommende Regelungen während der Corona-Pandemie

Kann das Projekt aufgrund der Corona-Pandemie nur in einem kleineren Format oder zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden oder leider gar nicht stattfinden, wird den Antragstellern geraten, sich unverzüglich an die zuständige Bewilligungsbehörde, nämlich die entsprechende Bezirksregierung, zu wenden, bei der der Kulturfonds-Antrag eingereicht wurde:

Muss eine Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden, die aber zu einem späteren Zeitpunkt in unveränderter Form stattfinden soll, wird die zuständige Bezirksregierung den Bewilligungszeitraum entsprechend anpassen. Die Kulturfonds-Mittel stehen auch über das Haushaltsjahr 2021 hinaus zur Verfügung.

Findet das Projekt in veränderter Form statt, hat die Bezirksregierung zu prüfen, ob der Zuwendungszweck damit noch erfüllt werden kann. Der Zuwendungszweck kann auch erreicht werden, wenn das Projekt in geänderter Form – etwa unter Nutzung von virtuellen und digitalen Präsentations-Möglichkeiten – in einem kleineren Format oder zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt wird.

Auch bei Ausfall einer Veranstaltung prüft die zuständige Bezirksregierung im Einzelfall, ob zur Vermeidung existenzieller Härten eine Berücksichtigung der bereits entstandenen Vorbereitungskosten in Betracht kommt.

 

Eine detaillierte Liste der im Kulturfonds Bayern 2021 geförderten Projekte finden Sie unter: https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/3021/pressematerial-zum-download.html

 

Weitere Informationen zum Kulturfonds finden Sie unter:

https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html

 

Dr. Bianca Preis, stellv. Pressesprecherin, 089 2186 2862

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