Pressemitteilung Nr. 037 vom 04.03.2021 Flexibilität und Planungssicherheit für Studentinnen und Studenten und wissenschaftlichen Nachwuchs durch geplante COVID-19-bedingte Änderungen im Bayerischen Hochschulgesetz

Wissenschaftsminister Bernd Sibler: „Studentinnen und Studenten sollen sich keine Sorgen um BAföG-Bezug oder Prüfungen machen müssen“ – „Wissenschaftlicher Nachwuchs erhält Unterstützung, um Qualifikationsarbeiten fertigstellen zu können“ – Erste Lesung im Bayerischen Landtag

MÜNCHEN. Ebenso wie im Wintersemester 2020/2021 sollen auch im Sommersemester 2021 die angesichts der COVID-19-Pandemie für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im bayerischen Hochschulgesetz weiter Anwendung finden. Das betonte Wissenschaftsminister Bernd Sibler heute anlässlich der Ersten Lesung der Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, des sog. Corona-Eilgesetzes II, im Bayerischen Landtag in München. „Studentinnen und Studenten sollen sowohl im Wintersemester 2020/2021 als auch im Sommersemester 2021 möglichst keine Nachteile entstehen, weder finanziell noch prüfungsrechtlich. Das steht für mich außer Frage. Deswegen halten wir selbstverständlich daran fest, dass die Bestimmungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie, die für das Sommersemester 2020 eingeführt worden sind, auf den Hochschul- und Studienbetrieb verlängert werden. Unsere Studentinnen und Studenten sollen sich weiterhin keine Sorgen um BAföG-Bezug oder Fachsemester-gebundene Regeltermine und Fristen machen müssen“, so Sibler.

Flexibilität und Planungssicherheit für Studentinnen und Studenten sowie für den wissenschaftlichen Nachwuchs

„Weiterhin ist für mich entscheidend: Wir müssen eine möglichst hohe Flexibilität und Planungssicherheit ermöglichen“, betonte Sibler. Konkret bedeutet das, dass sich Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Damit wird den Studentinnen und Studenten zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 erstreckt. Dadurch wird eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht. Der Gesetzentwurf soll für das Wintersemester 2020/2021 und für das Sommersemester 2021 gelten.

Ein weiterer zentraler Inhalt des Gesetzentwurfs sind die Regelungen für wissenschaftliche Beamtinnen und Beamte auf Qualifikationsstellen, also für Akademische Rätinnen und Räte sowie Juniorprofessorinnen und -professoren in der ersten Phase. Sofern deren Stellen zwischen dem 01. März 2020 und dem 31. März 2021 begründet wurden oder bestanden, können diese über die im Hochschulpersonalgesetz genannten maximalen Zeiträume hinaus um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Wissenschaftsminister Sibler: „So schaffen wir die Grundlage dafür, dass auch unser wissenschaftlicher Nachwuchs möglichst wenig unter den Folgen der COVID-19-Pandemie leidet. Ich möchte unsere Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler mit diesen Regelungen dabei unterstützen, ihre Qualifikationsarbeiten fertigstellen zu können.“

 

Weitere Informationen zum Lehrbetrieb an Hochschulen in der Pandemie finden Sie hier:

FAQ - Grundlegendes zum Hochschulbetrieb, zum kulturellen Leben, zu Hilfen im Kunst- und Kulturbereich und zur Forschung (bayern.de)

 

Julia Graf, stellv. Pressesprecherin, 089 2186 2621

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