Hauptpersonalrat

Kontakt

Hauptpersonalrat beim
Bayerischen Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst

Tel.  089/211197-0
Fax: 089/211197-10
E-Mail: hauptpersonalrat-wfk@hpr.wfk.bayern.de

Aufgaben des Hauptpersonalrats

Im öffentlichen Dienst in Bayern richtet sich die Personalvertretung nach dem https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPVG/true (BayPVG).
Sie ist mehrstufig aufgebaut:

  • Personalrat (bei der jeweiligen Dienststelle gebildet)
  • Gesamtpersonalrat (nur wenn eigenständige Nebenstellen und Teildienststellen bestehen)
  • Bezirkspersonalrat (nur wenn Mittelbehörden bestehen)
  • Hauptpersonalrat (bei den obersten Dienstbehörden)

"Dienststelle und Personalvertretung haben dafür zu sorgen, dass alle in der Dienststelle tätigen Personen nach Recht und Billigkeit behandelt werden," gibt Art. 68 BayPVG grundlegend vor. Die weiteren allgemeinen Aufgaben des Personalrats sind in Art. 69 Absatz 1 BayPVG bezeichnet.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Angelegenheiten, in denen die Personalvertretungen mitwirken, mitbestimmen oder zumindest anzuhören sind (Art. 75-79 BayPVG).

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die verfassungsrechtliche Aufgabenstellung des Personalrats im Rahmen seiner Beteiligungsrechte folgendermaßen definiert:

"Der Personalrat hat die Interessen der Beschäftigten im innerdienstlichen Bereich auf sozialem, personellen und organisatorischem Gebiet wahrzunehmen und die Beteiligung der Bediensteten an der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsbedingungen zu verwirklichen (BayVGH 8.2.2010 17 P 09.144)".

Grundsätzlich sind für die Beschäftigten die an ihrer Dienststelle gebildeten Personalräte zuständig.

Der Hauptpersonalrat ist längstens für sechs Monate bei einer neu errichteten Dienststelle (bei der noch kein Personalrat gebildet ist) zuständig oder dann, wenn der Personalrat einer Dienststelle zeitweilig verhindert ist. Außerdem ist der Hauptpersonalrat bei Angelegenheiten zu beteiligen, in denen die oberste Dienstbehörde (Staatsministerium) zur Entscheidung befugt ist (zum Beispiel Regelungen, die das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für das ganze Ressort treffen will).

Darüber hinaus wird er im Rahmen eines sogenannten Stufenverfahrens beteiligt. Dies ist dann der Fall, wenn auf nachgeordneter Ebene zwischen Dienststelle und der bei ihr gebildeten Personalvertretung eine Einigung nicht zustande kommt.

Das folgende Schaubild veranschaulicht dies:
Funktionsweise nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz

Der Hauptpersonalrat arbeitet im Weiteren mit der Hauptschwerbehindertenvertretung und der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung zusammen, um die Belange dieser Beschäftigten zu vertreten. Die Eingliederung Schwerbehinderter und Maßnahmen zu deren beruflicher Förderung zu beantragen, gehört zu den ausdrücklichen Aufgaben aller Personalvertretungen.

Mitglieder

Gruppe der Arbeitnehmer

  • Bauer, Roland
  • Frey, Barbara
  • Fried, Gabriele
  • Grimm, Thomas
  • Hörand, Christina
  • Krebs, Michaela
  • Lehrmann, Martina
  • Lutz, Joachim
  • Müller, Melanie
  • Rahm, Agnes
  • Sauer, Ingrid
  • Schäfer, Ulrike
  • Stork, Nancy
  • Weiß, Patrick
  • Wolfrum, Robert

Gruppe der Beamten

  • Dr. von Walter, Monika
  • Dr. Steinbach, Julia

Vorstand

Bauer, Roland
Vorsitzender – Vorstandsmitglied Gruppe der Arbeitnehmer

Fried, Gabriele
1. stellv. Vorsitzende – Vorstandsmitglied Gruppe der Arbeitnehmer (Art. 33 Satz 1 BayPVG)

Dr. von Walter, Monika
2. stellv. Vorsitzende –Vorstandsmitglied Gruppe der Beamten

Lehrmann, Martina
Vorstandsmitglied (Art. 33 Satz 2 BayPVG)

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