Hochschulen Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften: „Beginn einer neuen Ära“

Wissenschaftsminister Markus Blume mit den Präsidentinnen und Präsidenten der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen (© Hochschule Bayern e. V.)
Wissenschaftsminister Markus Blume mit den Präsidentinnen und Präsidenten der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen (© Hochschule Bayern e. V.)

An Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen im Freistaat sind erstmals eigenständige Promotionen möglich. Wissenschaftsminister Blume: „Wissenschaft und Wirtschaft profitieren!“

Wissenschaftsminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)
Wissenschaftsminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)

Bayerns Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaW) und Technische Hochschulen (TH) können künftig in besonders forschungsstarken Bereichen eigenständig Promotionen durchführen. Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte dazu Anfang Februar in München: „Das ist der Beginn einer neuen Ära. Unsere Hochschulen beweisen täglich, dass sie Wegbereiter für Wissenstransfer sind. Mit dem Promotionsrecht können sie ihr Potenzial bei der anwendungsbezogenen Forschung noch stärker entfalten. Sie generieren eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs und bilden höchstqualifizierte Arbeitskräfte aus. Wissenschaft und Wirtschaft profitieren, denn Forschung ist die beste Zukunftsinvestition.“

Hochschulen können das fachlich begrenzte Promotionsrecht in besonders forschungsstarken Bereichen ab sofort beantragen. Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten bayerischen HaW und TH. Die Verleihung des Promotionsrechts erfolgt zunächst auf sieben Jahre befristet. Eine erfolgreiche Evaluierung führt zur Verlängerung des Promotionsrechts. Auch Verbundanträge von bis zu vier Hochschulen sind möglich, um Forschungskompetenz zu bündeln.

Hoher Qualitätsanspruch und wissenschaftliche Begutachtung

Mit dem Promotionsrecht ist ein hoher Qualitätsanspruch verbunden. Die Verleihung erfolgt auf Grundlage eines wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahrens. Die Gutachterkommission besteht aus fünf externen, unabhängigen und renommierten Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft.

Für den Vorsitz konnte Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner gewonnen werden, 2007 bis 2012 Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und 2014 bis 2022 Präsident der Leibniz-Gemeinschaft. Weiterhin gehören dem Expertengremium an: Prof. Dr. Marion Weissenberger-Eibl, die Leiterin des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe, Dr. Katharina Höhn, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BWV Bildungsverbands, Prof. Dr. Karim Khakzar, Präsident der Hochschule Fulda und über drei Amtszeiten Sprecher der deutschen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Hochschulrektorenkonferenz, sowie Prof. Dr. Hans-Hennig von Grünberg, Inhaber der Professur für Wissens- und Technologietransfer an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam.

Meilenstein in der Erfolgsgeschichte der HaW und TH

Das Promotionsrecht ist ein Meilenstein in der Erfolgsgeschichte der HaW und TH: Es stärkt die Leistungsfähigkeit des gesamten bayerischen Wissenschaftssystems. Hand in Hand mit der 3,5 Milliarden schweren Technologieoffensive Hightech Agenda Bayern passt der Freistaat auch die strukturellen Rahmenbedingungen an und setzt so neue Impulse für Innovation und Fortschritt.

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