Hochschule Beschluss des Bayerischen Landtags: Corona-Regelungen zu individueller Regelstudienzeit und zu Prüfungen gelten bis einschließlich Sommersemester 2021

Studentin und Student in Zeiten der Pandemie
Studentin und Student in Zeiten der Pandemie

Studentinnen und Studenten in Bayern können trotz der andauernden Corona-Pandemie weiter mit verlässlichen Perspektiven planen. Ebenso wie im Wintersemester 2020/2021 gelten auch im Sommersemester 2021 die angesichts der COVID-19-Pandemie für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im bayerischen Hochschulgesetz. Unterstützung erhält auch der wissenschaftliche Nachwuchs.

Wissenschaftsminister Bernd Sibler
Wissenschaftsminister Bernd Sibler

„Studentinnen und Studenten sollen sowohl im Wintersemester 2020/2021 als auch im Sommersemester 2021 möglichst keine Nachteile entstehen, weder finanziell noch prüfungsrechtlich. Das steht für mich außer Frage. Deswegen haben wir konsequent daran festgehalten, dass die Bestimmungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie, die für das Sommersemester 2020 eingeführt worden sind, auf den Hochschul- und Studienbetrieb in den beiden darauffolgenden Semestern verlängert werden“, betonte Wissenschaftsminister Bernd Sibler nach der Zweiten Lesung und dem Beschluss des Bayerischen Landtags zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes durch das sogenannte Corona-Eilgesetz II Ende März in München. „Unsere Studentinnen und Studenten sollen sich weiterhin keine Sorgen um BAföG-Bezug oder fachsemester-gebundene Regeltermine und Fristen machen müssen.“

Wissenschaftsminister Sibler: „Möglichst hohe Flexibilität und Planungssicherheit“

„Weiterhin ist für mich entscheidend: Wir müssen eine möglichst hohe Flexibilität und Planungssicherheit ermöglichen“, bekräftigte Sibler. Konkret bedeutet das, dass sich fachsemester- und damit auch regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Damit wird den Studentinnen und Studenten zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 erstreckt. Dadurch wird eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht. Die Gesetzesänderung gilt für das Wintersemester 2020/2021 und für das Sommersemester 2021.

Ein weiterer zentraler Inhalt der Gesetzesänderung sind die Regelungen für wissenschaftliche Beamtinnen und Beamte auf Qualifikationsstellen, also für Akademische Rätinnen und Räte, für Akademische Oberrätinnen und Oberräte, für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie für Professorinnen und Professoren auf Tenure-Track-Stellen. Sofern deren Stellen zwischen dem 01. März 2020 und dem 31. März 2021 begründet wurden oder bestanden, können diese über die im Hochschulpersonalgesetz genannten maximalen Zeiträume hinaus um zwölf Monate verlängert werden. Wissenschaftsminister Sibler: „So schaffen wir die Grundlage dafür, dass auch unser wissenschaftlicher Nachwuchs möglichst wenig unter den Folgen der COVID-19-Pandemie leidet. Ich möchte unsere Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mit diesen Regelungen dabei unterstützen, ihre Qualifikationen abschließen zu können.“

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