Pressemitteilung Nr. 11 vom 13.03.2024 Bayerns Kunstminister Markus Blume zum heutigen KMK-Beschluss: „Endlich Rechtssicherheit!“

Heutiger Beschluss der Kultusministerkonferenz für eine Ablösung der Beratenden Kommission durch eine Schiedsgerichtsbarkeit – „Ein Staatsvertrag als Grundlage für eine gemeinsame und rechtlich bindende Schiedsgerichtsbarkeit kommt. Er ist der Königsweg für eine faire und demokratische Lösung“

BERLIN. „Endlich Rechtssicherheit!“, kommentiert Bayerns Kunstminister Markus Blume den heutigen Beschluss der Kultusministerkonferenz. Bayern hatte den Beschluss der Länderminister maßgeblich mitgestaltet und vorangetrieben: „Nie wieder ist jetzt: Die Einrichtung einer Beratenden Kommission vor über 20 Jahren war ein wichtiger Schritt für die Rückgabe von NS-Raubkunst, aber an einer rechtlich verbindlichen Lösung führt als logischer nächster Schritt kein Weg vorbei. Ich bin froh, dass sich Bund und Länder nun einig sind: Ein Staatsvertrag als Grundlage für eine gemeinsame und rechtlich bindende Schiedsgerichtsbarkeit kommt. Er ist der Königsweg für eine faire und demokratische Lösung“, so Blume.

Im 20. Kulturpolitischen Spitzengespräch haben sich BKM, Länder und Kommunale Spitzenverbände darauf geeinigt, die Beratenden Kommission zügig durch eine gemeinsame Schiedsgerichtsbarkeit zu ersetzen. Hierzu wollen Bund und Länder als erste Stufe zeitnah die Umsetzung durch Verwaltungsabkommen einleiten und parallel als zweite Stufe den Abschluss eines Staatsvertrages unter Einbeziehung der Kommunen vorbereiten. Zudem wurde die Möglichkeit zur einseitigen Verfahrenseinleitung gegenüber öffentlichen Kulturgut bewahrenden Stellen als wesentlicher Bestandteil im neuen Verfahren verabredet. Grundlage für die Tätigkeit der einzurichtenden Schiedsgerichtsbarkeit ist ein ausdifferenzierter Bewertungsrahmen und eine neue Verfahrensordnung.

Weitere Informationen unter: Beratende Kommission: Entscheidende Weichen für Reform gestellt (kmk.org)

 

 

Helena Barsig, Sprecherin, 089 2186 1829

 

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