Pressemitteilung Nr. 104 vom 29.09.2023 Kunstminister Markus Blume: „Auf Unrecht muss Recht folgen! Der Bund muss mit einem Restitutionsgesetz endlich Rechtssicherheit schaffen“

Kunstminister Markus Blume spricht im Bundesrat zur bayerischen Initiative für eine gesetzliche Regelung zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut – Restitutionsgesetz als Voraussetzung für Rechtssicherheit

BERLIN. Kunstminister Markus Blume hat heute im Bundesrat die bayerische Initiative erläutert, in welcher die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, ein Restitutionsgesetz auf den Weg zu bringen. Er betonte: „Auf Unrecht muss Recht folgen! Bis heute fehlt eine gesetzliche Lösung für die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Die Washingtoner Erklärung gab und gibt zweifelsohne den richtigen Weg vor, aber es braucht mehr als Freiwilligkeit. Wir brauchen eine rechtsverbindliche Grundlage und transparente Kriterien! Bayern zeigt klare Haltung und fordert schon seit Jahren ein Restitutionsgesetz. Unser wiederholter Appell daher: Der Bund muss endlich sein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und mit einem Restitutionsgesetz Rechtssicherheit schaffen. Eine gesetzliche Lösung für die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ist überfällig!“

Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Grundlage zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Kunstminister Markus Blume hatte daher im Bayerischen Landtag eine Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Regelung zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut angekündigt, deren Einbringung Anfang September vom Bayerischen Ministerrat beschlossen wurde. Mit der Vorstellung im Bundesrat soll die Bundesregierung zu einer sachgerechten Regelung des Restitutionsrechts aufgefordert werden. Eine gesetzliche Grundlage ist notwendig, um die Restitutionspraxis durch eine gefestigte, ausdifferenzierte Rechtsprechung zu vereinheitlichen und dauerhaften Rechtsfrieden zu schaffen. Bayern fordert seit Jahren die Verabschiedung einer Gesetzesgrundlage zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut durch den Bundesgesetzgeber. So wurde bereits 2014 ein Gesetzesentwurf zur Rückgewähr von Kunst in den Bundesrat eingebracht, mit dem insbesondere die Verjährungsproblematik hätte gelöst werden können.

 

 

Helena Barsig, Sprecherin, 089 2186 1829

 

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