Pressemitteilung Nr. 306 vom 27.12.2021 Über 200.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds für Instandsetzung der sogenannten Reichsbrücke in Kammlach

Kunstminister Bernd Sibler gibt Fördermittel für Sanierung des schwäbischen Baudenkmals bekannt – Sibler: „bedeutsamer steinerner Zeitzeuge“

MÜNCHEN. Die Instandsetzung der sogenannten Reichsbrücke in Kammlach wird mit 210.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützt. Das gab Kunstminister Bernd Sibler in München bekannt. „Die Reichsbrücke in Kammlach ist von großem historischem Wert. Sie ist ein bedeutsamer steinerner Zeitzeuge der ‚Schlacht von Kammlach‘, bei dieser sich im Jahr 1796 französischen Soldaten der Königstreuen und der Republikaner gegenüberstanden. Als Historiker freue ich mich sehr, dass wir mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds zum Erhalt dieses geschichtsträchtigen Bauwerkes beitragen können“, betonte der Minister.

Die Brücke überquert etwa 150 Meter westlich der Oberkammlacher Kirche die Kammel. Sie wurde wohl im 18. Jahrhundert an Stelle eines älteren Flussübergangs errichtet. Es handelt sich primär um einen Ziegelbau, teilweise fanden aber auch Nagelfluh- und Tuffquader Verwendung. Die beiden Brückenbögen ruhen in Flussmitte auf einem Mittelpfeiler mit spornartiger Mauervorlage nach Süden. Die Geländer sind ebenfalls aus Ziegel gemauert und weisen eine Abdeckung aus hochkant gestellten Ziegeln auf.

Die Brücke besitzt überregionale Bedeutung: Hier fand am 13. August 1796 die „Schlacht von Kammlach“ (franz. „Massacre de Cammlac“) statt, bei der sich 42.000 französische Soldaten der Königstreuen und der Republikaner gegenüberstanden. 1.200 Menschen fanden dabei den Tod.

Die Schwerpunkte der Sanierung umfassen insbesondere die Instandsetzung von Mauerwerksausbrüchen, Rissen, korrodierten Eisenbauteilen sowie von salzbelastetem Mauerwerk.

Eigentümerin des Baudenkmals ist die Gemeinde Kammlach. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Den Bewilligungsbescheid erlässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, mit dem die Maßnahme abgestimmt ist. Die Maßnahme wird durch das Landesamt für Denkmalpflege auch fachlich begleitet.

 

Helena Barsig, Sprecherin, 089 2186 1829

Vorlese-Funktion