Pressemitteilung Nr. 298 vom 15.12.2021 Sibler: Ausnahmeregelungen bei Testnachweisen für Prüfungen im Wintersemester 2021/2022

Im Einzelfall auch Antigen-Schnelltest oder Kostenübernahme von PCR-Test durch die Hochschule möglich – laufende Prüfungsblöcke, die vor dem 24. November begonnen haben, sind ausgenommen – Corona-Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen

MÜNCHEN. Wissenschaftsminister Bernd Sibler weist mit Blick auf die Prüfungen, die Studierende an Bayerns Hochschulen derzeit ablegen, auf mehrere Ausnahmeregelungen für Einzelfälle hin: „Soweit die Kandidatinnen und Kandidaten im Einzelfall keinen PCR-Testnachweis erlangen können, können unsere Hochschulen mit Blick auf den Stellenwert von Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Bedeutung der Prüfungen ersatzweise eine Zulassung zur Prüfung auf der Basis eines täglichen negativen Antigen-Schnelltests ermöglichen. Damit schaffen wir eine Ausweichmöglichkeit für die wenigen Studentinnen und Studenten, die noch nicht vollständig geimpft sind und aufgrund ausgelasteter Laborkapazitäten keinen PCR-Testnachweis erlangen können“, so Sibler mit Blick auf die hohe Impfquote unter den Studierenden an bayerischen Hochschulen von rund 90 Prozent. Studierende, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können sich im Rahmen der Bayerischen Teststrategie kostenfrei mittels eines PCR-Tests beziehungsweise Nukleinsäuretests testen lassen. Zudem können die Hochschulen grundsätzlich die Kosten von notwendigen PCR-Tests beziehungsweise Nukleinsäuretests von Studierenden übernehmen, wenn diese zum Zeitpunkt der Testung bereits begonnen haben, sich gegen den Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen.

Eine Ausnahme von den derzeit gültigen Zugangsregeln besteht außerdem für Personen im Rahmen der Durchführung laufender Prüfungsblöcke, die bereits vor dem 24. November 2021 begonnen haben.

Zudem hatte sich Sibler für Hilfen für Studentinnen und Studenten in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie stark gemacht: Die angesichts der COVID-19-Pandemie zunächst für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz wurden in der vergangenen Woche erneut verlängert. Ebenso wie in den drei vergangenen Semestern gelten sie nun auch im Wintersemester 2021/2022.

Für Personen, die an Prüfungen in den Hochschulen teilnehmen, gilt die 3G-Plus-Regel: Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann ebenfalls an Prüfungen teilnehmen, muss aber einen aktuell gültigen negativen PCR-Test beziehungsweise Nukleinsäuretest nachweisen.

 

Kathrin Gallitz, Pressesprecherin, 089 2186 2057

Vorlese-Funktion