Pressemitteilung Nr. 120 vom 04.06.2021 Weitreichende Lockerungen für Kunst und Kultur: Erleichterungen für kulturelle Veranstaltungen und die Laienkultur

Kunstminister Sibler begrüßt weitere Öffnungsschritte – Gruppenunterricht an Musikschulen wieder möglich –Teilnehmerzahlen bei Proben im Laienmusik- und Amateurtheaterbereich nicht mehr begrenzt – kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 Personen

MÜNCHEN. „Ich freue mich, dass der Bayerische Ministerrat heute weitreichende Lockerungsschritte für den Bereich Kunst und Kultur beschlossen hat. Damit kehren wir mit großen Schritten zurück zur Normalität!“, kommentierte Kunstminister Bernd Sibler die Beschlüsse des heutigen Ministerrats in München. „Die verantwortungsvollen Sicherheits- und Hygienekonzepte unserer Kultureinrichtungen im Rahmen der ersten vorsichtigen Öffnungen haben sich ausgezahlt. Die Impffortschritte und die sommerlichen Temperaturen tragen zusätzlich dazu bei, dass Kunst und Kultur jetzt wieder kraftvoll durchstarten können. Spürbar höhere Personenzahlen sind nun sowohl im Proben- als auch im Veranstaltungsbetrieb möglich. Dies erweitert die Möglichkeiten für künstlerische Darbietungen und lässt damit Kunstgenuss in einem deutlich größeren Umfang als bisher zu. Das ist ein Freudentag für alle Kunst- und Kulturliebhaber!“, so der Minister.

Ab dem 7. Juni 2021 gelten folgende Neuerungen:

  • Außerschulischer Instrumental- und Gesangsunterricht, beispielsweise an Musikschulen, kann auch wieder als Gruppenunterricht in Präsenzform erfolgen.
  • Proben für Laienmusik- und Amateurtheaterensembles sind sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien jeweils ohne Teilnehmerbegrenzung zulässig. Für die maximale Personenzahl ist die verfügbare Fläche für die Proben in Bezug auf die notwendigen Mindestabstände für die Bestimmung der maximal zulässigen Teilnehmer maßgeblich.
  • Kulturelle Veranstaltungen im Freien sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests.
  • Kulturellen Veranstaltungen drinnen und draußen können grundsätzlich in allen Stätten, z.B. auch in Mehrzweckhallen oder Stadien, stattfinden. Sie müssen jedoch ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten. Die jetzigen Vorgaben in dem Hygienekonzept vom 19. Mai 2021 bzgl. erweiterter Mindestabstände, Maskenpflicht etc. gelten fort.

 

Dr. Bianca Preis, stellv. Pressesprecherin, 089-2186-2862

Vorlese-Funktion