Pressemitteilung Nr. 108 vom 18.05.2021 „Wichtige Aufbruchssignale für Kunst und Kultur“: Verlängerung der Corona-Hilfen und Kultur im Freien

Kunstminister Sibler: Verlängerung und Anpassung von Corona-Hilfen – Veranstaltungen im Freien ab dem 21. Mai 2021 wieder möglich

MÜNCHEN. „Die heutigen Ministerratsbeschlüsse sind wichtige Aufbruchssignale für Kunst und Kultur: Kultur im Freien kann nun ab dem 21. Mai 2021 bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 und festen Sitzplätzen mit maximal bis zu 250 Personen stattfinden“, kommentierte Kunstminister Bernd Sibler heute in München die Beschlüsse des Kabinetts.

„Außerdem sichern wir für die Kunst und Kultur den Weg heraus aus der Krise: Das Soloselbstständigenprogramm und das Laienmusikprogramm werden bis 31. Dezember 2021 verlängert. Das Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm wird modifiziert und ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 fortgeführt: Amateurtheater und gemeinnützige Kulturveranstalter werden stärker einbezogen und das Programm wird auf laufende und künftige Bundeshilfen abgestimmt“, so der Minister.

Verlängerung und Anpassung der Corona-Hilfen

„Die bayerischen Hilfsprogramme im Kunst- und Kulturbereich sind seit fast einem Jahr ein wirksames Instrument, um die Kulturbranche in der Krise zu unterstützen. Die Verlängerung von Soloselbstständigenprogramm und Laienmusikprogramm ist daher ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit für die Künstlerinnen und Künstler und die Laienmusik. Sie können auch weiterhin auf die Unterstützung durch den Freistaat bauen!“, so Minister Sibler. „Mit der Verlängerung und den Erleichterungen im Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm können nun auch Amateurtheater oder gemeinnützige Kulturveranstalter noch besser von dem Hilfsprogramm profitieren“, so Sibler weiter. Zudem gilt es, das Programm auf künftige Bundeshilfen abzustimmen, wobei hier der Grundsatz gilt, dass Bundeshilfen Vorrang haben und das Landesprogramm verbleibende Härten ausgleicht. 

Die Kunst- und Kulturbranche ist weiterhin auf staatliche Stabilisierung und Hilfen angewiesen. Die Bundesnotbremse sieht bei einer Inzidenz über 100 eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um Kontakte deutlich zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Für die Kulturbranche bedeutet das, dass sie – auch bei weiter sinkenden Inzidenzen – mit Einschränkungen wie Abstandsregelungen oder in Gebieten mit hoher Inzidenz mit Schließungen von Kultureinrichtungen für den Publikumsbetrieb rechnen muss, die zu einer Reduzierung der Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen und von Auftritts- und Erwerbsmöglichkeiten führen. Auch wird der Kulturbetrieb mit seinen langen Vorlaufzeiten nur schrittweise wieder anlaufen.

Vor diesem Hintergrund hat sich Kunstminister Bernd Sibler für eine Verlängerung und Anpassung der bayerischen Hilfsprogramme eingesetzt, um – parallel zum schrittweisen Neustart des Kulturbetriebs – eine notwendige finanzielle Stabilisierung im Kunst- und Kulturbereich zu erreichen.

Kultur im Freien

„Mit der Öffnung für Kulturveranstaltungen im Freien bieten wir für die Kultur echte Perspektiven. Künstlerinnen und Künstler möchten auf eine Bühne vor Live-Publikum. Die Kunst braucht die Atmosphäre des Unmittelbaren. Deshalb gehen wir vorsichtig, aber konsequent die ersten Öffnungsschritte. Mit dem heute getroffenen Ministerratsbeschluss können nun auch Veranstaltungen vor Publikum im Freien stattfinden. Damit sind Live-Veranstaltungen nun wieder überall möglich. Unser nächstes Ziel muss die Erhöhung der Zuschauerzahlen sein“, so Minister Sibler.

Angesichts der bevorstehenden Sommermonate und der niedrigeren Infektionsgefahr im Freien sollen nunmehr auch kulturelle Veranstaltungen im Freien im professionellen Bereich und für Laien- und Amateurensembles ab dem 21. Mai 2021 unter folgenden Voraussetzungen ermöglicht werden:

  • Öffnungen nur in Landkreisen/kreisfreien Städten mit stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 100
  • ausschließlich feste Sitzplätze
  • Zuschauerobergrenze: 250 Personen
  • Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100: Testpflicht (bzw. Ausnahme für geimpfte/genesene Personen)
  • Bei einer Inzidenz unter 50: keine Testpflicht
  • Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern und FFP-2-Maskenplficht auf dem gesamten Gelände
  • Die FFP2-Maske kann nach Einnahme des Sitzplatzes abgenommen werden.

 

Ein Rahmenhygienekonzept zur Kultur im Freien wird momentan erarbeitet und in Kürze veröffentlicht.

 

Dr. Bianca Preis, stellv. Pressesprecherin, 089 2186 2862

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