Pressemitteilung Nr. 272 vom 01.12.2020 Hochschulinnovationsgesetz schafft zuverlässigen Rahmen für zukunftsfähige Hochschulstrukturen

Wissenschaftsminister Bernd Sibler: intensiver Dialog und schrittweise Erarbeitung des Gesetzesentwurfs – klares Bekenntnis zu nicht-technischen Fächern

MÜNCHEN. Mit dem neuen Hochschulinnovationsgesetz schafft der Freistaat einen zuverlässigen rechtlichen Rahmen für die Hochschule der Zukunft. Bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs setzt Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler auf einen intensiven, regelmäßigen Dialog mit allen Interessensgruppen an den Hochschulen sowie weiteren Expertinnen und Experten. Dabei werden die veröffentlichten Eckpunkte weiter konkretisiert, Chancen und Herausforderungen diskutiert.

Schon die Erarbeitung der Eckpunkte, die im Zuge der 2019 ausgerufenen Hightech Agenda Bayern vom Bayerischen Ministerrat Mitte Oktober 2020 beschlossen worden waren, fand in Zusammenarbeit mit den Hochschulen statt. Für die Unsicherheit bei einzelnen Beteiligten habe er Verständnis und verweist auf den Prozess: „Wir stehen am Anfang eines zukunftsweisenden Neuaufbruchs, den wir gemeinsam mit allen Vertreterinnen und Vertretern unserer Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen getreu dem Motto ‚Größtmögliche Freiheit für mehr Eigenverantwortung und Exzellenz‘ gestalten wollen. Wir entwickeln wichtige Schritte, dafür braucht es Diskussion und Präzision“, betont Wissenschaftsminister Sibler.

„Alle Gewinner der Reform“

Für den Geisteswissenschaftler ist klar, dass alle Disziplinen, auch die nicht-technischen Fächer, Gewinner der Reform und der Hightech Agenda Bayern sein müssen. „Dafür stehe ich ein, die Unterschiede sind gut und richtig und werden Berücksichtigung finden. Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und die internationale Spitzenstellung unserer Wissenschaft zentrale und grundlegende Fächer – auch, aber nicht nur, wenn es darum geht, unseren technischen Fortschritt menschenfreundlich zu gestalten und ethisch zu begleiten.“ Er verspricht ein differenziertes Vorgehen. Neben der Forschung werde auch die Lehre ihren Stellenwert halten. „Forschung und Lehre müssen mit Blick auf die Ausbildung von Fachkräften Hand in Hand gehen. Beides muss ineinandergreifen. Die in der Hightech Agenda Bayern angelegten Stellen sind für beide Aufgabenfelder gedacht“, erklärt Sibler mit Blick auf die verschiedenen Förderschwerpunkte. Allein über den KI-Wettbewerb, über den 50 Professuren vergeben wurden, werden beispielsweise mehr als 10 Professuren mit einem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Bezug eingerichtet, darunter auch an Kunsthochschulen.

Sibler: Freistaat soll Dienstherr und Arbeitgeber bleiben

Zur Rechtsstellung der Hochschulen verweist Sibler auf folgende geplante Regelung: Hochschulen, die aufgrund ihrer spezifischen Situation den Schritt hin zu einer reinen Personal-Körperschaft des öffentlichen Rechts gegenwärtig nicht gehen wollen, erhalten die Möglichkeit, beim bisherigen System zu bleiben. Hinsichtlich der Frage der Dienstherreneigenschaft unterstrich Sibler seine Absicht, dass das Personal an den Hochschulen weiterhin ausschließlich staatliches Personal bleibt. Für Beamte und Arbeitnehmer würde sich der Dienstherr und Arbeitgeber an den Hochschulen also nicht ändern.

„Selbstverständlich unterstützen und fördern wir als Freistaat die Hochschulen weiterhin als zuverlässiger Partner“, fasst Sibler zusammen. „Mit der Hochschulrechtsnovelle wollen wir unsere bayerischen Hochschulen zukunftsorientiert weiterentwickeln, um sie im internationalen Wettbewerb noch attraktiver zu machen. Gemeinsames Ziel von Freistaat und Hochschulen ist es, optimale Voraussetzungen zu schaffen, um die Exzellenz in Forschung und Lehre zu stärken und die großen Potentiale auszuschöpfen. Dafür sollen unsere Hochschulen mehr Freiraum und die Möglichkeit zu mehr Eigenverantwortung erhalten.“ So könnte auch der großen Innovationsoffensive Hightech Agenda Bayern noch größere Durchschlagskraft verliehen werden. Bayernweit werden im Rahmen der Hightech Agenda 2.500 neue Stellen an den Hochschulen geschaffen, weitere 1.240 Stellen stehen dauerhaft dem Hochschulbereich zur Verfügung.

Zentrale Inhalte des Gesetzesentwurfs werden darüber hinaus sein:

  • Die Hochschulen können ihre inneren Strukturen passgenau etwa auf ihre Größe oder Schwerpunkte abstimmen. Die verfassungsrechtlichen Leitplanken sind dabei klar.
  • Studentinnen und Studenten erhalten über einen Landesstudierendenbeirat eine Stimme und Gewicht.
  • Die Aufgaben der bayerischen staatlichen Hochschulen werden in Zukunft als Dreiklang von Forschung, Lehre und Transfer neu gefasst. Ihre Verantwortung für die Gesellschaft als Ganzes, für den technischen Fortschritt, für Ökonomie, Ökologie und Künstlerische Kreativität wird betont, der Forschungsauftrag der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird gestärkt.
  • Nachhaltigkeit, die Förderung von Gleichberechtigung und Vielfalt, eine weiter zunehmende Internationalisierung und die Pflege ihrer digitalen Kompetenz werden als weitere Aufgaben der Hochschulen festgeschrieben.

 

Eine vollständige Übersicht über die Eckpunkte finden Sie hier:

Talente fördern und Wettbewerb stärken: Freistaat bringt umfassende Hochschulreform auf den Weg (bayern.de)

 

Kathrin Gallitz und Julia Graf, 089 2186 2621

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