Pressemitteilung Nr. 141 vom 05.06.2020 An die Instrumente: Laienmusiker dürfen ab dem 8. Juni wieder eingeschränkt proben

Kunstminister Bernd Sibler gibt neue Regelung für Instrumentalgruppen bekannt – „Die Laienmusikkultur ist gelebte Gemeinschaft sowie fester Bestandteil des bayerischen Lebensgefühls“

MÜNCHEN. Ab dem 8. Juni ist ein eingeschränkter Probenbetrieb für Instrumentalgruppen innerhalb der bayerischen Laienmusiklandschaft wieder möglich. Das gab Kunstminister Bernd Sibler, der sich mit Nachdruck für die Öffnung des Probenbetriebs in der Coronakrise eingesetzt hatte, heute in München bekannt. Instrumentalproben können nun unter Beachtung strenger Schutz- und Hygienemaßgaben in Gruppen von bis zu zehn Personen erfolgen. Grundsätzlich muss zum Beispiel ein Abstand von zwei Metern zwischen den Musikern eingehalten werden, bei Blasinstrumenten drei Meter. Kunstminister Bernd Sibler betonte: „Die Laienmusikkultur bedeutet für unsere Musikerinnen und Musiker mehr als nur bloßes Musizieren. Sie ist gelebte Gemeinschaft sowie fester Bestandteil des bayerischen Lebensgefühls und Selbstverständnisses. Ich danke allen Musikschaffenden, dass sie trotz der Widrigkeiten der letzten Wochen durchgehalten haben, und hoffe, dass sie sich nun wieder mit Zuversicht, Freude und Leidenschaft ans Musizieren machen.“ Ihm sei bewusst, dass die vorliegende Regelung das musikalische Leben derzeit nur eingeschränkt wiederherstellen könne, so Sibler. Soweit es die Lage aber erlaube und das Infektionsgeschehen dies zulasse, werde er sich für weitere Lockerungen einsetzen. Sibler bedauerte, dass wegen der erhöhten Infektionsgefahr, die nach Einschätzung der Fachleute mit dem Singen verbunden ist, Chöre und sonstige Gesangsgruppen derzeit noch nicht von dieser Regelung profitieren könnten.

Um sich auf mögliche Aufführungen ab dem 15. Juni 2020 vorbereiten zu können, bestand auch für den Bereich der Laienmusik großes Interesse daran, den Probenbetrieb in infektionsschutzrechtlich vertretbarem Umfang wieder zu starten. Deshalb hat das bayerische Kunstministerium gemeinsam mit dem bayerischen Gesundheitsministerium Regelungen eines verantwortbaren Probenbetriebs erarbeitet. Der Bayerische Musikrat mit seinem Präsidenten Dr. Thomas Goppel und die jeweiligen Dachverbände wurden gebeten, die Vereine im Hinblick auf die konkrete und korrekte Umsetzung der Hygiene- und Schutzvorkehrungen bei den Probenaktivitäten zu unterstützen.

Nähere Informationen zu den Schutz- und Hygienemaßgaben beim Probenbetrieb für Instrumentalgruppen finden Sie unter: https://wk.bayern.de/corona

Dr. Bianca Preis, stellv. Pressesprecherin, 089 2186 2681

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