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Fördervoraussetzungen
Ziel des Kulturfonds, Bereich Bildung, ist es,
Projekte
mit kulturellem
Schwerpunkt
bayernweit
und mit besonderem Nachdruck in der
Fläche zu fördern. Investitionsmaßnahmen und laufende Betriebs
kosten können im Bereich Bildung nicht gefördert werden. Die
Zuwendungen werden ausschließlich in Form einer Projektförde
rung für höchstens zwei Jahre als Anschubfinanzierung gewährt,
sofern die Projekte den Fördergrundsätzen „Kreativität“, „Aktivierung
der Teilnehmenden, um einen nachhaltigen Lernerfolg zu erzielen“
sowie „Überregionalität, zumindest Überörtlichkeit“ entsprechen.
Die Bandbreite der Maßnahmen reicht von Angeboten zum Senio
renstudium über Unterstützung von Ehrenamtsarbeit bis hin zu
außerunterrichtlichen Projekten für Schülerinnen und Schüler aus
den Bereichen Kunst und Kultur. Die Förderung erfolgt grundsätz
lich in Form von
Zuschüssen
.
Die Vorhaben sollen von überregionaler, zumindest aber
überört
licher
Bedeutung sein. Anträge können nur berücksichtigt werden,
wenn die zuwendungsfähigen Kosten des Projekts mindestens
5.000 Euro betragen. Das Fördergebiet umfasst
ganz Bayern
,
vorrangig unterstützt werden jedoch örtliche Initiativen außerhalb
der Ballungszentren. Bei Konzepten, die sich die in München und
Nürnberg vorhandene Infrastruktur zu Nutze machen, ummit diesen
günstigeren Startvoraussetzungen anschließend in die Regionen
hinauswirken zu können, kann eine Ausnahme gemacht werden.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt
noch nicht begonnen wurde. Sollen bereits vor Entscheidung über
den Förderantrag Verbindlichkeiten eingegangen werden, ist die
Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
erforderlich.
Es besteht
kein Rechtsanspruch
auf eine Förderung. Die Förderung
erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushalts
mittel und ist grundsätzlich auf maximal 50 v.H. der zuwendungs
fähigen Kosten, höchstens 50.000 Euro, begrenzt.