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einen Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit;
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die Erklärung des Einverständnisses mit einer Übernahme von
projektbezogenem Bild- und Textmaterial auf die Website zum
„Kulturfonds“ des Staatsministeriums.
Über Zuwendungen von mehr als 25.000 Euro entscheidet der
Ministerrat
mit Billigung des Ausschusses für Staatshaushalt und
Finanzfragen und unter Beteiligung des Ausschusses für Wissen
schaft und Kunst des
Bayerischen Landtags
voraussichtlich im
Juni. Über Zuwendungen bis 25.000 Euro entscheidet das
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
jeweils imMai.
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Weitere Informationen zum Kulturfonds Bayern – Bereich Kunst
finden Sie unter
3 www.stmwk.bayern.de/kulturfonds