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einen Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit;

die Erklärung des Einverständnisses mit einer Übernahme von

projektbezogenem Bild- und Textmaterial auf die Website zum

„Kulturfonds“ des Staatsministeriums.

Über Zuwendungen von mehr als 25.000 Euro entscheidet der

Ministerrat

mit Billigung des Ausschusses für Staatshaushalt und

Finanzfragen und unter Beteiligung des Ausschusses für Wissen

schaft und Kunst des

Bayerischen Landtags

voraussichtlich im

Juni. Über Zuwendungen bis 25.000 Euro entscheidet das

Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

jeweils imMai.

-

Weitere Informationen zum Kulturfonds Bayern – Bereich Kunst

finden Sie unter

3 www.stmwk.bayern.de/kulturfonds