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Vorwort

„Bayern ist ein Kulturstaat“ und Kultur ist von Staat und Gemeinden

zu fördern – so sieht es die Bayerische Verfassung vor. Diesem Ver

fassungsauftrag gerecht zu werden, ist eine andauernde Heraus

forderung. Dabei sind neben dem Staat auch die kommunalen

Gebietskörperschaften in der Pflicht, im Rahmen ihrer Leistungs

fähigkeit dazu beizutragen, dass Bayern seinem Ruf als Kulturstaat

gerecht bleiben kann.

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Bayern bietet eine beeindruckende Vielfalt kulturellen Lebens in allen

seinen Regionen und in unterschiedlichsten Kunstsparten. Ob in

den großen Zentren oder im ländlichen Raum, ob im professionellen

oder im Amateurbereich, ob traditionell oder innovativ: Kultur in

Bayern ist stets lebendig, sie ist vielfältig und spannend. Auch die

kulturelle Bildung, die Erwachsenenbildung und die kirchliche

Bildungsarbeit gehören zum Kulturauftrag. Um dem kulturellen

Leben in allen Landesteilen zusätzliche Impulse zu geben, hat die

Bayerische Staatsregierung im Jahr 1996 den Kulturfonds Bayern

geschaffen. Aus Mitteln des Kulturfonds werden seither jedes

Jahr weit über hundert innovative Projektideen und Kulturprojekte

in ganz Bayern gefördert.

Bei der Vergabe der Mittel des Kulturfonds Bayern wird den

Grundsätzen der bayerischen Kulturpolitik – regionale Vielfalt,

Dezentralität und Subsidiarität – Rechnung getragen, um jeden

Landesteil seiner Eigenart entsprechend zu fördern. Zentrales

Entscheidungskriterium ist nicht der Proporz, sondern die inhaltliche

Qualität eines jeden Projekts. Der Kulturfonds will so dazu bei

tragen, dass der Kulturstaat Bayern in allen seinen Facetten sein

unverwechselbares Profil behält.

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Bernd Sibler

Bayerischer Staatsminister für

Wissenschaft und Kunst

Prof. Dr. Michael Piazolo

Bayerischer Staatsminister für

Unterricht und Kultus

Anna Stolz

Staatssekretärin im

Bayerischen Staatsministerium für

Unterricht und Kultus