2
Vorwort
„Bayern ist ein Kulturstaat“ und Kultur ist von Staat und Gemeinden
zu fördern – so sieht es die Bayerische Verfassung vor. Diesem Ver
fassungsauftrag gerecht zu werden, ist eine andauernde Heraus
forderung. Dabei sind neben dem Staat auch die kommunalen
Gebietskörperschaften in der Pflicht, im Rahmen ihrer Leistungs
fähigkeit dazu beizutragen, dass Bayern seinem Ruf als Kulturstaat
gerecht bleiben kann.
-
-
-
Bayern bietet eine beeindruckende Vielfalt kulturellen Lebens in allen
seinen Regionen und in unterschiedlichsten Kunstsparten. Ob in
den großen Zentren oder im ländlichen Raum, ob im professionellen
oder im Amateurbereich, ob traditionell oder innovativ: Kultur in
Bayern ist stets lebendig, sie ist vielfältig und spannend. Auch die
kulturelle Bildung, die Erwachsenenbildung und die kirchliche
Bildungsarbeit gehören zum Kulturauftrag. Um dem kulturellen
Leben in allen Landesteilen zusätzliche Impulse zu geben, hat die
Bayerische Staatsregierung im Jahr 1996 den Kulturfonds Bayern
geschaffen. Aus Mitteln des Kulturfonds werden seither jedes
Jahr weit über hundert innovative Projektideen und Kulturprojekte
in ganz Bayern gefördert.
Bei der Vergabe der Mittel des Kulturfonds Bayern wird den
Grundsätzen der bayerischen Kulturpolitik – regionale Vielfalt,
Dezentralität und Subsidiarität – Rechnung getragen, um jeden
Landesteil seiner Eigenart entsprechend zu fördern. Zentrales
Entscheidungskriterium ist nicht der Proporz, sondern die inhaltliche
Qualität eines jeden Projekts. Der Kulturfonds will so dazu bei
tragen, dass der Kulturstaat Bayern in allen seinen Facetten sein
unverwechselbares Profil behält.
-
Bernd Sibler
Bayerischer Staatsminister für
Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Michael Piazolo
Bayerischer Staatsminister für
Unterricht und Kultus
Anna Stolz
Staatssekretärin im
Bayerischen Staatsministerium für
Unterricht und Kultus