Antragsverfahren
Anträge sind bis
spätestens 1. Oktober
für das Folgejahr
bei der
zuständigen Bezirksregierung
einzureichen:
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Regierung von Oberbayern, 80534 München
•
Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut
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Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg
•
Regierung von Oberfranken, Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth
•
Regierung von Mittelfranken, Postfach 6 06, 91511 Ansbach
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Regierung von Unterfranken, Postfach 63 49, 97013 Würzburg
•
Regierung von Schwaben, 86145 Augsburg
Die Antragsunterlagen müssen enthalten:
•
ein Antragsformular nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO;
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eine detaillierte Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan;
•
einen Kosten- und Finanzierungsplan (Eigenanteil, Leistungen
Dritter, erwartete Zuwendung aus dem Kulturfonds, bei mehr
jährigen Projekten ggf. gegliedert nach Jahren);
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