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Antragsverfahren

Anträge sind bis

spätestens 1. Oktober

für das Folgejahr

bei der

zuständigen Bezirksregierung

einzureichen:

Regierung von Oberbayern, 80534 München

Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut

Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg

Regierung von Oberfranken, Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth

Regierung von Mittelfranken, Postfach 6 06, 91511 Ansbach

Regierung von Unterfranken, Postfach 63 49, 97013 Würzburg

Regierung von Schwaben, 86145 Augsburg

Die Antragsunterlagen müssen enthalten:

ein Antragsformular nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO;

eine detaillierte Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan;

einen Kosten- und Finanzierungsplan (Eigenanteil, Leistungen

Dritter, erwartete Zuwendung aus dem Kulturfonds, bei mehr

jährigen Projekten ggf. gegliedert nach Jahren);

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