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Fördervoraussetzungen

Aus dem Kulturfonds, Bereich Kunst, können kulturelle

Investitio

nen und Projekte

nichtstaatlicher Träger gefördert werden, jedoch

keine laufenden Betriebskosten. Für regelmäßig wiederkehrende

Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich. Multifunk

tionale Veranstaltungssäle, Mehrzweckhallen, Stadthallen, Kultur

zentren sowie der Erwerb und die Erschaffung von Kunstwerken

sind aus Mitteln des Kulturfonds nicht förderfähig. Die Förderung

erfolgt in Form von

Zuschüssen

oder zinsgünstigen

Darlehen

.

Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest

aber von

überörtlicher Bedeutung

sein. Maßnahmen mit zuwen

dungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 Euro können

daher nicht gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst

ganz

Bayern

– grundsätzlich ausgeschlossen sind allerdings Maßnahmen

in München und Nürnberg, soweit keine bayernweite Bedeutung

vorliegt.

Eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förder

ansätzen

(Mehrfachförderung)

sowie aus Mitteln der Bayerischen

Landesstiftung ist grundsätzlich

ausgeschlossen

.

Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt

noch nicht begonnen wurde. Sollen bereits vor Entscheidung über

den Förderantrag Verbindlichkeiten eingegangen werden, ist die

Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn

erforderlich.

Es besteht

kein Rechtsanspruch

auf eine Förderung. Die Förderung

erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushalts

mittel und ist grundsätzlich auf maximal 30 v.H. der zuwendungs

fähigen Kosten, höchstens 1.000.000 Euro, begrenzt.