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Fördervoraussetzungen
Aus dem Kulturfonds, Bereich Kunst, können kulturelle
Investitio
nen und Projekte
nichtstaatlicher Träger gefördert werden, jedoch
keine laufenden Betriebskosten. Für regelmäßig wiederkehrende
Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich. Multifunk
tionale Veranstaltungssäle, Mehrzweckhallen, Stadthallen, Kultur
zentren sowie der Erwerb und die Erschaffung von Kunstwerken
sind aus Mitteln des Kulturfonds nicht förderfähig. Die Förderung
erfolgt in Form von
Zuschüssen
oder zinsgünstigen
Darlehen
.
Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest
aber von
überörtlicher Bedeutung
sein. Maßnahmen mit zuwen
dungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 Euro können
daher nicht gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst
ganz
Bayern
– grundsätzlich ausgeschlossen sind allerdings Maßnahmen
in München und Nürnberg, soweit keine bayernweite Bedeutung
vorliegt.
Eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förder
ansätzen
(Mehrfachförderung)
sowie aus Mitteln der Bayerischen
Landesstiftung ist grundsätzlich
ausgeschlossen
.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt
noch nicht begonnen wurde. Sollen bereits vor Entscheidung über
den Förderantrag Verbindlichkeiten eingegangen werden, ist die
Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
erforderlich.
Es besteht
kein Rechtsanspruch
auf eine Förderung. Die Förderung
erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushalts
mittel und ist grundsätzlich auf maximal 30 v.H. der zuwendungs
fähigen Kosten, höchstens 1.000.000 Euro, begrenzt.