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Antragsverfahren

Natürliche Personen und Schulen sind nicht antragsberechtigt.

Anträge sind grundsätzlich

bis zum 1. Februar

vor Beginn des

Schuljahres (1. August bis 31. Juli), in dem das Projekt stattfinden

soll,

bei der zuständigen Bezirksregierung

einzureichen:

Regierung von Oberbayern, 80534 München

Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut

Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg

Regierung von Oberfranken, Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth

Regierung von Mittelfranken Postfach 6 06, 91511 Ansbach

Regierung von Unterfranken, Postfach 63 49, 97013 Würzburg

Regierung von Schwaben, 86145 Augsburg

Die Antragsunterlagen müssen enthalten:

ein Antragsformular nach Muster 1 a zu Art. 44 BayHO;

eine detaillierte Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan;

einen Kosten- und Finanzierungsplan (Eigenanteil, Leistungen

Dritter, erwartete Zuwendung aus dem Kulturfonds, bei mehr

jährigen Projekten ggf. gegliedert nach Schuljahren);

einen Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit;

die Erklärung des Einverständnisses mit einer Übernahme von

projektbezogenem Bild- und Textmaterial auf die Website zum

„Kulturfonds“ des Staatsministeriums.

Über Zuwendungen entscheidet der Ausschuss für Staatshaushalt

und Finanzfragen unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung

und Kultus des

Bayerischen Landtags

. Die Entscheidung über

die eingereichten Förderanträge fällt Mitte des Antragsjahres.

Weitere Informationen zum Kulturfonds Bayern – Bereich Bildung

finden Sie unter

www.km.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html