Kultur „Sommerpass Bayern 2021“: Freier Eintritt für Abschlussklassen in staatliche Museen und Schlösser – auch Mitfahrten auf Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt kostenlos

Inspirierende Einblicke bei freiem Eintritt: Die Wendeltreppe im Neuen Museum in Nürnberg
Inspirierende Einblicke bei freiem Eintritt: Die Wendeltreppe im Neuen Museum in Nürnberg

Anerkennung für außergewöhnlichen Einsatz: Alle Absolventinnen und Absolventen der allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke haben im August und September freien Eintritt in staatliche Museen und Schlösser sowie freie Fahrt auf den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt.

Kunst- und Wissenschaftsminister Bernd Sibler
Kunst- und Wissenschaftsminister Bernd Sibler

„Ich gratuliere all unseren Absolventinnen und Absolventen im Freistaat zum erfolgreichen Abschluss ihrer Schullaufbahn. Sie haben bewiesen, dass sie auch in herausfordernden Situationen ihren Weg weitergehen können. Ich lade sie nun herzlich ein, im August und im September bei freiem Eintritt den Weg in unsere spannenden, abwechslungsreichen bayerischen Museen und Sammlungen einzuschlagen. Es warten interessante Einblicke auf sie – von Kunst und Design im Neuen Museum in Nürnberg bis zum Glasmuseum in Frauenau, vom Botanischen Garten in München bis zum Textil- und Industriemuseum in Augsburg“, betonte Kunst- und Wissenschaftsminister Bernd Sibler nach dem entsprechenden Ministerratsbeschluss Ende Juni.

Wertschätzung für Leistungen unter außergewöhnlichen Bedingungen

Mit dem „Sommerpass Bayern 2021“ dürfen sich Absolventinnen und Absolventen der Abschlussklassen aller weiterführenden Schularten als Wertschätzung und Belohnung für ihre Leistungen unter den außergewöhnlichen Bedingungen der Corona-Pandemie auf zahlreiche Vergünstigungen im ganzen Freistaat freuen. Der Pass berechtigt laut Beschluss der Landesregierung neben dem freien Eintritt in staatliche Museen und Schlösser zur kostenlosen Mitfahrt auf allen Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sowohl auf dem Tegernsee, Ammersee, Starnberger See als auch Königssee. Die Angebote können vom 1. August bis 30. September unbegrenzt genutzt werden. Nach dem Beschluss des Bayerischen Ministerrats ist abschließend noch die Zustimmung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags erforderlich. Diese soll zeitnah eingeholt werden.

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