Künstlerhilfe Neue Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende in Bayern

Kunstminister Bernd Sibler stellt neue Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende in Bayern vor
Kunstminister Bernd Sibler stellt neue Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende in Bayern vor

Die Bayerische Staatsregierung stellt weitere Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Kulturstabilisierungsprogramms 2020/21 zur Verfügung, um die lebendige Kulturlandschaft in Bayern zu erhalten. Kunstminister Bernd Sibler stellte das neue Programm im Rahmen einer Pressekonferenz im Münchner Prinz-Carl-Palais vor.

"Kultur ist in Bayern nicht nur ein Wirtschaftszweig: Bayern ist ein Kulturstaat, dem seine Kunst- und Kulturschaffenden sehr wichtig sind. Mit den Unterstützungsmaßnahmen im Kulturbereich bietet der Freistaat echte Perspektiven und drückt seine Wertschätzung gegenüber den Künstlerinnen und Künstlern aus", betonte Kunstminister Sibler.

Leider, so Sibler, müsse man damit rechnen, dass das kulturelle Leben nicht nur bis Jahresende, sondern auch im kommenden Jahr weiterhin von starken Beeinträchtigungen betroffen sein wird.  Man sehe mit großer Sorge, dass kleine Institutionen, freischaffende Künstlerinnen und Künstler in ihrer Existenz gefährdet, aber auch größere Institutionen von erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bedroht seien.

"Wir müssen und wir wollen alles dafür tun, dass die reiche und lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern durch die Pandemie möglichst keinen dauerhaften Schaden nimmt. Wir wollen denjenigen, die uns das kulturelle Leben erst möglich machen, durch die Krise helfen. Es geht um ihre Existenz", so der Kunstminister weiter.

Seit Beginn der Pandemie habe man sich intensiv mit der Branche ausgetauscht, um Hilfsprogramme möglichst gezielt auf den Weg bringen zu können.

Das neue Programm besteht aus folgenden Komponenten:

1. Ein völlig neues Solo-Selbständigen-Programm für Künstlerinnen
und Künstler zum Ersatz des Unternehmerlohns

Der Freistaat wird Soloselbstständige im Kunst- und Kulturbereich bis Ende des Jahres mit einem neuen Programm unterstützen – schon im Vorgriff auf einen in der Diskussion stehenden Ersatz des sogenannten Unternehmerlohns bei der neuen Überbrückungshilfe des Bundes. Die Empfänger erhalten für den Zeitraum ab Oktober 2020 eine Finanzhilfe als Ersatz des entfallenden Unternehmerlohns von bis zu 1.180 Euro monatlich, die mit der derzeitigen, bis Ende des Jahres laufenden Überbrückungshilfe des Bundes kumulierbar ist. Das Solo-Selbständigen-Programm umfasst ein Gesamtvolumen von 37,5 Mio. Euro für das Jahr 2020.

2. Einführung eines neuen Stipendienprogramms zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern beim Einstieg in die professionelle Laufbahn

Um Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihrer professionellen Laufbahn trotz der derzeit widrigen Bedingungen den notwendigen Freiraum zur Realisierung von Projekten, aber auch für ihre künstlerische Entfaltung und Weiterentwicklung zu verschaffen, bietet die Staatsregierung ab Anfang des Jahres 2021 5.000 Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro an. Das Stipendienprogramm, das in Abstimmung mit der freien Szene und den Verbänden konkretisiert wird, ist mit anderen Hilfsprogrammen kumulierbar und umfasst ein Gesamtvolumen von 25 Mio. Euro.

3. Erweiterung des Spielstättenprogramms auf dezentrale Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte und Verlängerung des Programms

Das Spielstättenprogramm wird bis vorerst 30. Juni 2021 verlängert und dahingehend erweitert, dass auch Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte in den Kreis der Antragsberechtigten aufgenommen werden. In die Verlängerung und Erweiterung des Spielstättenprogramms investiert der Freistaat zusätzlich 15 Mio. Euro.

4. Verlängerung des Hilfsprogramms für die Laienmusik

Das Hilfsprogramm für die Laienmusik wird bis 30. Juni 2021 verlängert, um Laienmusikvereine und ihre zahlreichen ehrenamtlichen Musiker und Helfer in der schwierigen Zeit der Corona-Epidemie weiterhin zu unterstützen. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten angesetzt werden.

5. Aufstockung und Verlängerung der Kino-Anlaufhilfen

Die Kinos in Bayern leiden wegen der Corona-Krise unter massiven Umsatz- und Ertragsverlusten. Derzeit werden sie mit den vom Ministerrat im Mai 2020 beschlossenen Anlaufhilfen in Höhe von zwölf Mio. Euro unterstützt. Diese Hilfen werden gut angenommen. Mehr als acht Mio. Euro wurden bereits bewilligt. Um das Überleben vieler bayerischer Kinos zu sichern, wird die bisher bis Jahresende befristete bayerischen Kino-Anlaufhilfe jetzt bis 30. Juni 2021 verlängert und um weitere zwölf Mio. Euro aufgestockt.

Vorlese-Funktion