Pressemitteilung Nr. 125 vom 11.06.2021 Hochschulinnovationsgesetz im lebendigen und kritischen Dialog gestalten

Wissenschaftsminister Bernd Sibler zur Expertenanhörung im Bayerischen Landtag: „Einbezug von Expertinnen, Experten und Verbänden in das Gesetzgebungsverfahren ist selbstverständlich“

MÜNCHEN. Einen weiteren, zielführenden Schritt hin zu einem zukunftsweisenden neuen Hochschulgesetz sieht Wissenschaftsminister Bernd Sibler in der Expertenanhörung zum Hochschulinnovationsgesetz im Bayerischen Landtag. Er betonte dazu heute in München: „Dialog und ein konstruktiver, kritischer Diskurs waren mir von Anfang an bei der Entwicklung des neuen Hochschulinnovationsgesetzes sehr wichtig. Den breit angelegten Austausch führen wir selbstverständlich auch zum nun vorliegenden Gesetzentwurf. Die Meinungen von Expertinnen und Experten sowie von Vertreterinnen und Vertretern aller Statusgruppen sind mir sehr wichtig, weshalb ich auch ausreichend Zeit für die Verbändeanhörung wollte. Unser Gesetzentwurf will die gesamte Hochschulfamilie mitnehmen.“

Mitte Mai verabschiedete das Bayerische Kabinett den aktuellen Gesetzentwurf, der der Expertenanhörung zugrunde liegt. Die Anfänge des geplanten Hochschulinnovationsgesetzes reichen in das Jahr 2018 zurück. Seitdem setzt Wissenschaftsminister Bernd Sibler auf einen intensiven, regelmäßigen Dialog mit allen Interessengruppen an den Hochschulen sowie weiteren nationalen und internationalen Expertinnen und Experten. Ebenso wie die im Oktober 2020 vorgestellten Eckpunkte zusammen mit den Hochschulen und externen Sachverständigen erarbeitet wurden, wird nun der Gesetzesentwurf breit diskutiert. Im März hatte Minister Sibler entschieden, den Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren anzupassen, um ausreichend Zeit für die Verbändeanhörung und die interne Diskussion in den Hochschulen zu haben. „Bei einem derartigen Großprojekt, das die Weichen für die Zukunft unserer Hochschulen in den nächsten rund 30 Jahren stellt, geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, so Sibler.

Zentrale Ziele der Reform

Ziel der geplanten Hochschulreform ist insgesamt eine in vielerlei Hinsicht durchgreifende Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Zukunftsfähigkeit der bayerischen Hochschulen. Neben die Kernaufgaben Lehre und Forschung treten stärker als bisher Transfer und Weiterbildung. Dabei beschränkt sich der Transfer ausdrücklich nicht auf die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsleistungen, sondern umfasst auch und vor allem die Rolle der Hochschulen im gesellschaftlichen Diskurs. Die Verantwortung der Hochschulen für die Gesellschaft als Ganzes, für den technischen Fortschritt, für Ökonomie, Ökologie, Nachhaltigkeit und Künstlerische Kreativität wird dabei besonders betont. Für Wissenschaftsminister Sibler gilt es, die Rolle der Hochschulen innerhalb der Gesellschaft weiter zu stärken: „Sie sind – als moderne gesellschaftliche Institutionen mit besonderem Auftrag und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung – zentrale Instanzen unserer Demokratie: Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs und spenden Wissen und Ideen für unser aller Zukunft.“ Für ihn bieten Hochschulen „wertvolle und schützenswerte Freiräume für wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt. Sie sind dynamische Innovationsmotoren, unabhängige Bildungs- und Ausbildungsstätten und offene Diskussionsforen und damit von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft.“

Die demokratische Kernstruktur der Hochschulen müsse daher erhalten bleiben, so Sibler, denn Diskussion und Mitbestimmung gehören zum Wesenskern einer Hochschule. Die Standards zur akademischen Selbstverwaltung und zur Wahrung der Wissenschaftsfreiheit – unabhängig von der von der Hochschule selbst gewählten Rechtsform – werden im Gesetz festgeschrieben. Zudem soll eine Landes-Studierendenvertretung neu eingeführt werden. Zentral ist auch die Talentförderung, die sich etwa in Karrierezentren für den Mittelbau, neuen Wegen zur Professur für Nachwuchswissenschaftler oder einer Stärkung der Frauenförderung ausdrückt. Der Freistaat begleitet seine Hochschulen auch weiterhin bei ihren Aufgaben, sichert eine verlässliche Grundfinanzierung, bleibt Dienstherr bzw. Arbeitgeber und nimmt seine Hochschulaufsicht auch weiterhin in zentralen Aspekten wahr. Strategische Hochschulentwicklung wird dabei als partnerschaftliche Angelegenheit gesehen: Auch künftig werden sich das Wissenschaftsministerium und die Hochschulen auf wissenschaftspolitische Schwerpunkte verständigen und gemeinsame individuelle Zielvereinbarungen für jede Hochschule abschließen.

 

Julia Graf, stellv. Pressesprecherin, 089 2186 2621

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