Hochschulreform Mehr Eigenständigkeit für Hochschulen, zusätzliche Innovationsfreude, Förderung von Talenten: Gesetzentwurf für bayerische Hochschulreform vorgestellt

Wissenschaftsminister Bernd Sibler stellt den Gesetzesentwurf für die Hochschulreform vor.
Wissenschaftsminister Bernd Sibler stellt den Gesetzesentwurf für die Hochschulreform vor.

Mit der Vorlage des ersten Gesetzesentwurfs hat die bayerische Hochschulreform deutlich an Kontur gewonnen. Auf der Basis des sogenannten Referentenentwurfs kann mit der Verbändeanhörung der nächste Schritt auf dem Weg zur Verabschiedung dieses großen Zukunftsprojekts als Teil der Hightech Agenda Bayern erfolgen. Wissenschaftsminister Bernd Sibler: „Mir war von Anfang an wichtig, die Hochschulreform auf eine möglichst breite Basis zu stellen.“

Wissenschaftsminister Bernd Sibler
Wissenschaftsminister Bernd Sibler

„Unsere Zukunftsoffensive Hightech Agenda Bayern bestellt in großartiger finanzieller Art und Weise die Grundlage für unser neues Gesetz. Viele Reformen haben den Beigeschmack, dass man erst einmal einsparen muss. Diese Reform ist in unserer milliardenschweren Hightech Agenda Bayern hinterlegt: 2.500 zusätzliche Stellen, davon 1.000 Professuren, 13.000 weitere Studienplätze und obendrauf noch einmal fast 1.300 Stellen, die wir jetzt entfristen konnten, die gerade auch für den akademischen Mittelbau, für den wissenschaftlichen Nachwuchs eine glänzende Beschäftigungsperspektive bieten. Das ist ein wichtiges Signal in der Pandemie: Planungssicherheit und Zukunftsfähigkeit“, betonte Wissenschaftsminister Sibler nach der Vorlage des Gesetzesentwurfs für das Hochschulinnovationsgesetz am 18. Mai im bayerischen Kabinett.

Mit Blick auf den Gesetzesentwurf hob er die zentralen Ziele der geplanten Reform hervor: „Entbürokratisieren und Entflechten, Beschleunigen und Vernetzen in Staat und Gesellschaft und in die Wirtschaft hinein auf Basis einer starken Grundlagenforschung und des Humboldtschen Bildungsideals.“ Mit der Billigung des Gesetzesentwurfs durch den Ministerrat kann nun die Verbandsanhörung beginnen. „Jetzt können wir in eine weitere Diskussion eintreten. Die Rückmeldungen zu unserem Gesetzesentwurf sind mir nach wie vor wichtig“, so Sibler.

Drei große Schwerpunkte

Das Hochschulinnovationsgesetzes beinhaltet drei große Schwerpunkte: Die Eigenverantwortung der Hochschulen wird gestärkt, die Innovationsfreude wird unterstützt und Talente werden gefördert.

Eine Zurücknahme des staatlichen Einflusses sorgt dafür, dass die bayerischen Hochschulen künftig freier und eigenverantwortlicher handeln können. Dies ermöglicht den Hochschulen die Herausbildung eines individuellen und innovativen Profils. „Es ist vollkommen klar, dass die gesetzlich verankerte Wissenschaftsfreiheit und die akademische Selbstverwaltung unangetastet bleiben werden. Auch das ist in der Diskussion ein ganz wichtiger Punkt“, machte Sibler deutlich.

Die Unterstützung der Innovationsfreude an den Hochschulen hat nicht zuletzt eine Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel. „Damit werden weitere Freiräume geschaffen, in denen sich Unternehmergeist und Erfindungsfreude weiter entfalten können“, erklärte Sibler. Dabei geht es darum, beispielsweise Ausgründungen besser gestalten zu können und eine Startup-Kultur zu stärken. Eine Umformung von Universitäten in Unternehmen ist in keiner Weise im Geist des Gesetzes.

Im Sinne einer besseren Förderung von Talenten betont das neue Gesetz u.a. die Karriereförderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Hochschulaufgabe und verpflichtet die Hochschulen zur Einrichtung von Karrierezentren. Nachwuchsgruppenleitung als eine neue Variante von Qualifikationsstellen für promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Tenure-Track-Professuren, die neue Nachwuchsprofessur an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Promotionsmöglichkeit an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen und die chancengerechte Teilhabe von Wissenschaftlerinnen sind weitere Beispiele für eine modernisierte Talentförderung.

Aber auch über diese drei tragenden Säulen hinaus enthält der Gesetzentwurf viele Verbesserungen im Hinblick auf die moderne Gesellschaft. Denn es definiert zeitgemäße Hochschulaufgaben mit Blick auf bedeutende Querschnittsthemen wie Wissenschaftskommunikation, Digitalisierung, Gleichstellung, Inklusion und Nachhaltigkeit. Es enthält daneben zahlreiche weiteren Innovationen wie die Stärkung der Kunsthochschulen und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch die Neufassung des Promotionsrechts, die neue Aufgabe der Weiterbildung durch die Hochschulen und die gesetzliche Anerkennung einer Vertretung der Studierenden auf Landesebene.

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