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Wissenschaftsland Bayern

„Eine Universität ist wie ein lebendiger Organismus in einer

ebenso lebendigen Umwelt. Sie muss sich ständig anpas­

sen und weiterentwickeln, das geht gar nicht anders. Die

Bedingungen für akademisches Leben und Arbeiten ver­

ändern sich ständig und die politischen Anforderungen an

uns als wissenschaftliche Forschungsund Lehreinrichtung

wachsen. Wir tun gut daran, uns stärker zu vernetzen und

zu kooperieren, national und international. Das alles ist ohne

Planung und Schwerpunktsetzung kaum

möglich. Die Zielvereinbarung hilft uns

dabei, vor allem indem sie die Finanzierung

unserer Schwerpunktziele sichert.“

Prof. Dr. Dr. habil. Goderhard Ruppert ist

Präsident der Universität Bamberg.

„Kunst und Wissenschaft,

Forschung und Lehre sind frei.“

Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes

Die Hochschulpräsidentinnen und präsidenten bei der letzten Unterzeichnung

der Zielvereinbarungen am 19. März 2014 im bayerischen Wissenschaftsministerium

Das derzeitige

Innovationsbündnis

des Frei­

staats mit den staatlichen Hochschulen läuft im

Jahr 2018 aus. Für die kommenden Jahre wer­

den die Vertragspartner das Innovationsbünd­

nis mit Blick auf die aktuellen hochschulpoliti­

schen Erfordernisse weiterführen. Zu diesen

zählen beispielsweise die über die letzten Jahre

hinweg immens gestiegenen Studierendenzah­

len, die digitale Transformation in allen Bereichen

unserer Gesellschaft und der wachsende inter­

nationale Wettbewerb. Damit wird das Innova­

tionsbündnis auch in seiner nächsten Generation

zentrale Zukunftsthemen adressieren. Der mit

dem Innovationsbündnis vorgegebene Rahmen

wird anschließend durch individuelle Zielverein­

barungen mit den Hochschulen ausgefüllt. Für

die dort vereinbarten Leistungen der Hochschu­

len werden die Innovationsfonds ausgeschüttet.