Pressemitteilung Nr. 166 vom 06.07.2019 UNESCO-Welterbe: Entscheidung zum Donaulimes 2019 nicht möglich

Gemeinsamer Antrag mit Ungarn, Österreich und der Slowakei wird zurückgestellt – Kunstminister Sibler: „Analysieren, reagieren, neu probieren“

MÜNCHEN. Der Antrag auf Eintragung des Donaulimes in die UNESCO-Welterbeliste wurde zurückgestellt und zur Überprüfung eines Punktes an die beteiligten Länder zurückverwiesen. Das wurde heute bei der diesjährigen Sommersitzung des Welterbekomitees in Baku beschlossen. Durch den gemeinsamen Antrag mit Ungarn, Österreich und der Slowakei sollte die Welterbeliste mit den „Grenzen des römischen Reichs – Donaulimes“ um ein eigenständiges Welterbe für den „Nassen Limes“ erweitert werden. Dieser erstreckt sich in Bayern von Bad Gögging im Landkreis Kelheim über Regensburg und Straubing bis nach Passau und führt dann weiter über Österreich und die Slowakei bis nach Ungarn.

Grund für diese Aufschiebung (Referral) ist ein kurzfristiger Änderungsantrag aus Ungarn, einen Teil des antiken Aquincum in Budapest aus der Welterbenominierung herauszunehmen. Ungarn hatte den Antrag federführend für alle Beteiligten eingereicht. Eine kurzfristige Änderung ist allerdings formal nicht möglich, sodass der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die zuvor erfolgte sehr positive Evaluierung des im Februar 2018 eingereichten Antrags nicht aufrecht erhalten werden könne. Auf dieser Grundlage hat das Welterbekomitee nun entschieden, den Antrag zunächst zurückzustellen.

Zuversicht auf neuen Versuch

Bayerns Kunstminister Bernd Sibler kommentiert dazu: „Das ist ausgesprochen schade! Durch die positive Bewertung von ICOMOS hatten wir bis vor wenigen Tagen die berechtigte Hoffnung, den Welterbestatus für den Donaulimes zu erhalten. Der insgesamt rund 3000 Seiten starke Antrag war von langer Hand vorbereitet und sehr überzeugend!“ Er habe aber Verständnis dafür, dass bei veränderten Bedingungen neu geprüft werden müsse. „Wir müssen nun zunächst mit unseren Partnern in Ungarn, Österreich und der Slowakei sowie den Gutachtern von ICOMOS analysieren, was die Entscheidung Ungarns bedeutet und wie wir darauf konstruktiv reagieren können. Dann werden wir es erneut probieren!“, so Sibler. „Mir tut diese verzögerte Entscheidung insbesondere für all die engagierten Bürgerinnen und Bürger, für die glühenden Verfechter und Experten sowie für die Regionen leid, die viel Herzblut, Zeit und Energie in das Vorhaben gesteckt haben und gespannt auf das Ergebnis gewartet haben.“

UNESCO-Welterbestätten in Bayern

Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet u.a. jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste sowie über Erweiterungsanträge.

Auf dieser Liste standen bislang 1.092 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern.

In Bayern zählen hierzu:

  • Würzburger Residenz und Hofgarten (1981) - Unterfranken

  • Wallfahrtskirche "Die Wies" (1983) - Oberbayern

  • Altstadt von Bamberg (1993) - Oberfranken

  • Grenzen des Römischen Reiches: Obergermanisch-Raetischer Limes (2005) – Unterfranken, Mittelfranken, Oberbayern, Niederbayern

  • Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof (2006) - Oberpfalz

  • Prähistorische Pfahlbauten rund um die Alpen (2011) - Oberbayern

  • Markgräfliches Opernhaus Bayreuth (2012) – Oberfranken

 

Kathrin Gallitz, Pressesprecherin, 089 2186 2057

Vorlese-Funktion