UNESCO-Welterbe Kunstminister Markus Blume: „Der Olympiapark kann Welterbestätte werden!“

Der Olympiapark in München (© Olympiapark München GmbH/Fabian Stoffers)
Der Olympiapark in München (© Olympiapark München GmbH/Fabian Stoffers)

Der „Olympiapark München“ ist auf die deutsche Vorschlagliste zum UNESCO-Welterbe aufgenommen worden. Die Kulturministerkonferenz beschloss die Fortschreibung der deutschen Tentativliste des UNESCO-Welterbes in einer Sondersitzung Anfang Dezember.

Kunstminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)
Kunstminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)

Kunstminister Markus Blume betonte: „Der Olympiapark kann Welterbestätte werden! Der Olympiapark ist ein Symbol für Weltoffenheit, ein Beitrag Bayerns zur Weltarchitektur und bis heute eine beliebte Sport- und Freizeitstätte im Herzen Münchens. Hier schlägt ein Stück Zeitgeschichte auf ikonische Weise eine Brücke in die Gegenwart, hier findet sich das schönste und berühmteste Olympiastadion der Welt. Ich freue mich sehr, dass wir mit der Aufnahme auf die Tentativliste einen weiteren Meilenstein für eine erfolgreiche Bewerbung als künftige UNESCO-Welterbestätte setzen können. Vielen Dank an die Landeshauptstadt für das umfangreiche Engagement im Bewerbungsverfahren!“

Neue Vorschlagliste ab Februar 2024 gültig

Neben dem Olympiapark München wurden die „Waldsiedlung Zehlendorf – Erweiterung der Welterbestätte ‚Siedlungen der Berliner Moderne‘“(Berlin), die „Fundstätte der Schöninger Speere – Mensch und Jagd vor 300.000 Jahren“ (Niedersachsen), die „Pretziener Wehr“ (Sachsen-Anhalt), die „Europäische Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts“ (Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit Frankreich, Italien und Portugal), die „Keltische Machtzentren der älteren Eisenzeit nordwestlich der Alpen (Baden-Württemberg und Hessen in Kooperation mit Frankreich), „Der Fernsehturm Stuttgart. Archetyp und Symbol moderner Massenkommunikation“ (Baden-Württemberg) und der Naturerbeantrag „Grünes Band“ (Thüringen, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt) neu auf die Tentativliste gesetzt. Die neue Vorschlagliste ist ab 1. Februar 2024 gültig.

Die zweite bayerische Bewerbung zum „Justizpalast Nürnberg mit Saal 600 und historischem Zellengefängnis – Stätte des Hauptkriegsverbrecherprozesses und Geburtsort des Völkerstrafrechts“ konnte nicht berücksichtigt werden. Auf Vorschlag des Fachbeirats wird hier aufgrund der beeindruckenden Ton-, Foto- und Filmdokumente, die das Geschehen im Justizpalast Nürnberg dokumentieren, eine Nominierung für das UNESCO-Programm Memory of the World geprüft.

In den Tentativ- oder Vorschlagslisten führen die Vertragsstaaten der UNESCO die Vorschläge für Kultur- bzw. Naturerbestätten auf, die für Antragsverfahren an die UNESCO vorgesehen sind. Jede Bewerbung muss vor der Antragstellung an die UNESCO mindestens ein Jahr auf der nationalen Tentativliste verzeichnet sein.

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