Innovationsbündnis 2018
Innovationsbündnis 2018
Die Präsidentinnen und Präsidenten der bayerischen Hochschulen - erstmals auch der Kunsthochschulen - haben am 8.Juli 2013 das Innovationsbündnis 2018 unterschrieben. Es garantierte verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen und Planungssicherheit über fünf Jahre. Im Gegenzug verpflichteten sich die Hochschulen, die erforderlichen Ausbildungskapazitäten sicherzustellen. Außerdem wurden wichtige hochschulpolitische Ziele festgeschrieben, die umfangreicher als in den bisherigen Vereinbarungen gefasst waren. So sagten die Hochschulen beispielsweise zu, die Qualität der Lehre systematisch weiter zu verbessern, die Internationalisierung voranzutreiben und Frauen in der Wissenschaft noch stärker zu fördern. Damit nahm das Innovationsbündnis zentrale Zukunftsthemen in den Blick.
Partnerschaftliches Verhältnis zwischen Staat und Hochschulen
Der Vertragsabschluss stand beispielhaft für das partnerschaftliche Verhaltnis zwischen dem Freistaat und seinen Hochschulen. Gemeinsam meisterten sie nach dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung die künftigen Herausforderungen - von den weiterhin hohen Studierendenzahlen über die Umsetzung der Exzellenzinitiative bis hin zum steigenden Wettbewerbsdruck, dem die Hochschulen ausgesetzt waren. Das Innovationsbündnis ermöglichte es den Hochschulen, die Veränderungen im Wissenschaftsbetrieb aktiv mitzugestalten.