11. September 1998

NEU IM NEUEN SCHULJAHR

 

Lehrerfortbildung

Die Aus- und Fortbildung für Schulleiter sowie die schulinterne Lehrerfortbildung werden künftig neben den bewährten Fortbildungsmaßnahmen zu pädagogischen, fachdidaktischen und fachlichen Fragen und Problemen auf zentraler und regionaler Ebene stärker im Vordergrund stehen.

Schulartübergreifende Kurse zur Orientierung und Qualifikation werden bereits vor Übernahme einer Leitungsfunktion angeboten; sie sollen die Auseinandersetzung mit der künftigen Rolle und den Anforderungen des Amtes fördern, die personelle Eignung in Erfahrung bringen und für die wesentlichen Aufgabenbereiche qualifizieren.

Die bisherigen schulartspezifischen Ausbildungskurse nach der Ernennung werden im bisherigen Umfang mindestens beibehalten, im Grund-, Haupt- und Förderschulbereich um eine Woche erweitert. Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen wird auch ihr Angebot zur Fortbildung von bereits länger im Dienst stehenden Schulleitern ausbauen.

 

Mitarbeitergespräch

Im Lauf des Schuljahres 1998/99 wird das Mitarbeitergespräch an den staatlichen Schulen eingeführt. Das Mitarbeitergespräch soll den Dialog zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern und die Einbindung der Mitarbeiter in den Informationsfluss verbessern.

 

Verbesserung des Mathematikunterrichts

Die als Reaktion auf die dritte internationale Mathematik- und Naturwissenschaftsstudie (TIMSS) eingesetzte Projektgruppe zur Verbesserung des Mathematikunterrichts hat ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das im Rahmen einer konzertierten Aktion im Schuljahr 1998/99 umgesetzt werden soll und schon im Oktober alle Schulen im Rahmen der Lehrerfortbildung erreichen wird. Bayern hatte bei der Studie zwar im innerdeutschen Vergleich sehr erfolgreich abgeschnitten, vor allem im Fach Mathematik wurden jedoch nicht die Leistungen der internationalen Spitzengruppe erreicht.

Künftig soll deshalb der Sicherung von Grundwissen und der Übung im Lösen nicht schematisierter Problemstellungen deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Auf eine Stärkung der Mathematik zielen auch neue Stundentafeln und Lehrpläne ab, die ab September in Modellversuchen erprobt werden sollen.

Weiter wird zu Beginn der Jahrgangsstufe 7 (Hauptschule und Schulversuch sechsstufige Realschule) bzw. 9 (vierstufige Realschule und Gymnasium) eine jährliche externe Evaluation in Form eines zentralen Tests Aufschluss über den mathematischen Kenntnisstand der Schüler geben und damit eine Orientierungshilfe für die weitere Arbeit des einzelnen Schülers, des betroffenen Lehrers oder auch einer ganzen Fachschaft liefern.

Der im Schuljahr 1998/99 erstmals in Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg stattfindende Landeswettbewerb Mathematik für die Jahrgangsstufen 5 mit 10 an Gymnasien und Realschulen schafft eine zusätzliche Möglichkeit, Schüler für Mathematik zu interessieren und Begabungen zu fördern.

Daneben beteiligen sich bayerische Schulen auch am Programm ASteigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts@ der Bund-Länder-Kommission. Das bayerische Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung wird in engem Kontakt mit der Universität Bayreuth die pädagogische und wissenschaftliche Betreuung des Versuchs für das Fach Mathematik nicht nur in Bayern, sondern koordinierend für die gesamte Bundesrepublik übernehmen.

 

Telekommunikation und Multimedia

In den bayerischen Schulen stehen derzeit etwa 90 000 Computer, wobei die rund 3 000 weiterführenden Schulen zumeist über mindestens 15 Schülerarbeitsplätze in einem zentralen Rechnerraum verfügen. Zu rund 60 % sind sie in ein lokales Netzwerk eingebunden, was für einen effektiven Unterricht und zur Realisierung eines kostengünstigen Internetzugangs von großer Bedeutung ist.

Anfang 1997 verfügten 1 000 der rund 3 000 weiterführenden Schulen über einen Netzzugang. Durch die Förderungen im Rahmen von Bayern Online II und der Initiative "Schulen ans Netz" konnten die Zugangsmöglichkeiten stark erhöht werden, so dass Ende dieses Jahres an allen 3 000 weiterführenden Schulen der unterrichtliche Einsatz der neuen Telekommunikationstechniken möglich sein wird. Ziel ist es, im Rahmen des Bayernnetzes allen bayerischen Schulen einen Netzzugang für Telekommunikation zum Citytarif zu ermöglichen. Dabei steht mit inzwischen rund 100 Bürgernetzvereinen ein flächendeckendes Netz von Einwählknoten für einen kostengünstigen Internetzugang zur Verfügung.

Der Bayerische Schulserver, der seit Anfang 1998 unter der Adresse http://www.schule.bayern.de erreichbar ist, stellt als eine schulbezogene Informations- und Kommunikationsplattform im Internet ein wesentliches Element dieses Projekts dar. Mit dem Aufbau und dem Betrieb wurde die Zentralstelle für Computer im Unterricht beauftragt. Der Bayerische Schulserver ist als ein (virtuelles) Verbundsystem zwischen realen Internetservern der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, des Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung, der Zentralstelle für Computer im Unterricht und der Landesbildstellen konzipiert.

Darüber hinaus ist eine enge Verknüpfung mit dem Deutschen Bildungsserver (http://www.dbs.de) an der Humboldt-Universität Berlin eingerichtet worden, über den ein Informationsaustausch mit anderen Bildungsservern erfolgen soll.

Um den Schulen einen flexibleren Einsatz von Multimedia und Telekommunikation auch in den Klassenzimmern und Fachräumen zu ermöglichen, ist mittelfristig die Ausstattung aller weiterführenden Schulen mit transportablen Overhead-PC geplant. Im neuen Schuljahr wird diese Maßnahme durch die Förderung der Ausstattung von jeweils fünf Schulen pro Landkreis begonnen.

Ebenso werden Pilotprojekte zur Klärung pädagogisch-didaktischer Fragen zum Einsatz der Neuen Medien fortgesetzt.

 

"Partnerschulen des Leistungssports"

Zu Beginn des Schuljahres 1998/99 wird in Nürnberg-Langwasser das Pilotprojekt "Partnerschulen des Leistungssports" eingerichtet. An der Staatlichen Georg-Ledebour-Hauptschule und an der Städtischen Bertolt-Brecht-Gesamtschule werden sportlich talentierte Kinder aus unterschiedlichen Sportarten in je einer fünften Klasse als Leistungssportklasse zusammengefasst. Das Projekt zielt darauf ab, die schulische Entwicklung und das leistungssportliche Training dieser besonderen sportlichen Talente in enger Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein bzw. Verband besser zu koordinieren. Am Pilotprojekt in Nürnberg sind im kommenden Schuljahr die Sportfachverbände für die Sportarten Volleyball, Basketball, Handball, Eishockey, Judo und Schwimmen beteiligt. Das Projekt kann auf andere Sportarten, wie z. B. Fußball, ausgedehnt werden.

Für das Schuljahr 1999/2000 ist die Einrichtung eines weiteren Pilotprojekts mit den Schwerpunkten Fußball und Tennis in einem Schulverbund geplant, den das Gymnasium Oberhaching, die Realschule Taufkirchen und die Hauptschule Taufkirchen bilden sollen.

 

Differenzierter Sportunterricht

Auch in Zukunft sollen der Erweiterte Basissportunterricht in der 5. und 6. Jahrgangsstufe (EBSU) und der Differenzierte Sportunterricht in der 7. bis 11. Jahrgangsstufe (DSU) in möglichst hohem Umfang erhalten bleiben. In Umsetzung der sogenannten Kienbaum-Maßnahmen wird allerdings der hauptamtlich erteilte EBSU/DSU in diesem Schuljahr weiter abnehmen. Ausnahmen bilden die derzeit 146 Stützpunktschulen, an denen auch weiterhin vier Wochenstunden DSU in der Stützpunktsportart hauptamtlich erteilt werden. Durch mehr Flexibilisierung sollen auch die einzelnen Schulen dazu beitragen, den EBSU/DSU auf einem möglichst hohen Niveau zu halten. So können die Schulen EBSU/DSU mit dem Kontingent an hauptamtlichem Wahlunterricht verrechnen. Für den Einsatz nebenamtlich/nebenberuflich tätiger Lehrkräfte im Bereich des EBSU/DSU wurden für die Haushaltsjahre 1999/2000 weitere Sondermittel beantragt, über deren Bewilligung der Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes entscheidet.

Durch die Reduzierung der Altersermäßigung und die dadurch eröffneten Einstellungsmöglichkeiten war es im vergangenen Schuljahr möglich, den Anteil an hauptamtlich erteiltem EBSU/DSU auf einem guten Niveau zu halten. Zusammen mit dem durch Sondermittel ermöglichten nebenamtlich/nebenberuflich erteilten Unter- richt konnten an den bayerischen Schulen rund 75 % des bisher erteilten EBSU/DSU gesichert werden. Dabei wurde ein hohes Maß des nebenberuflichen Unterrichts von laufbahnmäßig ausgebildeten Sportlehrkräften, die noch keine Anstellung gefunden hatten, erteilt.

 

Neuerungen in den einzelnen Schularten

Grund- und Hauptschulen

Stundentafel der Grundschule

Die Stundentafel der Grundschule wird auf der Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 24.03.1998 in der Jahrgangsstufe 4 um eine Wochenstunde im Fach Heimat- und Sachkunde ausgeweitet. Dadurch können die Ziele und Inhalte des Faches in der Jahrgangsstufe 4 wieder in vollem Umfang aufgenommen werden. Die Ausweitung der Stundentafel wird in den nächsten Jahren im Bereich des Grundlegenden Unterrichts in den Jahrgangsstufen 1 und 2 fortgesetzt.

Neuer Lehrplan für die Grundschule

Die Arbeiten an der Fortschreibung des Lehrplans haben im Sommer 1997 begonnen. Ein erster Entwurf wird zum Ende des Schuljahres 1998/99 fertig gestellt.

Fremdsprachen an der Grundschule

Im Vorgriff auf die Einführung der neuen Stundentafel wird das Angebot "Fremdsprache an der Grundschule" sukzessive ausgeweitet. Die Anzahl der Grundschulen, die eine Fremdsprache anbieten, steigt von 219 Schulen im Schuljahr 1997/98 auf nunmehr 268 Schulen im neuen Schuljahr (davon 197 Englisch, 44 Französisch, 27 Italienisch). Zusätzlich werden an Schulen, an denen noch nicht genügend ausgebildete Lehrkräfte vorhanden sind, 180 Arbeitsgemeinschaften in einer Fremdsprache eingerichtet. Damit gibt es an insgesamt 448 Grundschulen ein fremdsprachliches Angebot.

Bewegte Grundschule

Die im letzten Schuljahr mit großem Erfolg gestartete Initiative "Bewegte Grundschule" wird weiter ausgebaut. "Ergonomische Gestaltung des Lernraumes", "Bewegte Pausengestaltung" und "Schulaktionen für ein bewegtes Leben" sind einige der Themen der zweiten Broschüre, die jeder Grundschullehrkraft zum Jahresende kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

 

Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nicht behinderte Schüler

Die Förderung behinderter Kinder in Regelschulen mit der Unterstützung von Mobilen Sonderpädagogischen Diensten wird erweitert. Rund 10 000 behinderte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf können inzwischen in den Grund- und Hauptschulen integrativ unterrichtet werden.

Daneben wird die Kooperation von Grundschulen und Förderschulen weiter ausgebaut. Rund 90 % aller Schulen zur individuellen Lebensbewältigung kooperieren bereits mit Grundschulen und Hauptschulen im Bereich des Schullebens, rund 60 % auch im Bereich des Unterrichts. Davon betroffen sind rund 10 000 behinderte und nicht behinderte Schüler und etwa 1 000 Lehrer, die gemeinsamen Unterricht bzw. gemeinsame Gestaltung des Schullebens durchführen. Eine besondere Form der Kooperation ist die Außenklasse als ausgelagerte Klasse einer Förderschule in der Grundschule oder umgekehrt. In den knapp 300 Außenklassen ermöglicht die direkte räumliche Nähe eine tägliche intensive Zusammenarbeit.

 

Förderung von besonders begabten Schülern

Ein Arbeitskreis am ISB "Förderung von hoch begabten Schülern in der Grundschule" hat eine Handreichung erstellt und ein begleitendes Video in Vorbereitung, die den Lehrern wertvolle Hinweise und Unterstützung geben sowohl bei der Frage der Erkennung von hoch begabten Schülern als auch für die adäquate Förderung.

Zusätzlich wurde die Möglichkeit des Überspringens auch für die Jahrgangsstufe 3 ausgeweitet, so dass künftig auch Schüler zur Schuljahreshälfte der Jahrgangsstufe 3 in die Jahrgangsstufe 4 überspringen können.

 

Kind- und familiengerechte Halbtagsschule und Mittagsbetreuung

Mit Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 24. März 1998 wurde festgelegt, dass ab Schuljahr 1999/2000 Grundschulen je nach Bedarf eine verlässliche Betreuungszeit von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr anbieten. Ein Konzept über die personelle und pädagogische Gestaltung dieser Betreuung wird derzeit erarbeitet.

Daneben wird die Mittagsbetreuung im neuen Schuljahr durch Mittel, die zusätzlich im Staatshaushalt ausgebracht wurden, um 100 Angebote ausgeweitet. Somit bestehen zu Beginn des Schuljahres ca. 800 geförderte Gruppen, in denen rund 14 000 Schulkinder betreut werden.

Ebenso wird im Hinblick auf eine verlässliche Betreuungszeit mit Beginn des neuen Schuljahres das bisher gestaffelte Unterrichts-ende in den ersten Schulwochen der Jahrgangsstufe 1 entfallen.

 

Neue Schulversuche

Mit dem Ziel einer begabungsgerechten Förderung aller Schüler wird in ausgewählten jahrgangsgemischten Eingangsklassen, die die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfassen, ein neues Modell des Schuleingangs erprobt. Die Untersuchung im Rahmen dieses Modells konzentriert sich vorwiegend auf die Möglichkeiten, sowohl die Leistungsorientierung als auch die soziale Entwicklung der Schüler besser zu fördern. Der Versuch läuft über drei Jahre und wird vom Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung pädagogisch und wissenschaftlich begleitet.

In ausgewählten Schulamtsbezirken werden neue Modelle der Schullaufbahnberatung erprobt. Durch intensive Zusammenarbeit mit dem "Arbeitskreis Schule - Wirtschaft" sollen Möglichkeiten untersucht werden, Eltern frühzeitig über die unterschiedlichen Schullaufbahnen und die daraus resultierenden Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten zu informieren. In das Informationsangebot sind alle Schularten eingebunden sowie insbesondere heimische Betriebe aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung.

 

Neuer Lehrplan für die Hauptschule

Die Einführung des neuen Lehrplans für die Hauptschule tritt in die zweite Phase: Nachdem er im vergangenen Schuljahr in den Jahrgangsstufen 5 und 7 gestartet und an den Schulen überwiegend positiv aufgenommen wurde, wird der Lehrplan im Schuljahr 1998/99 nun auch in den Jahrgangsstufen 6 und 8 umgesetzt.

 

Freiwillige 10. Klasse der Hauptschule

Die Freiwillige 10. Klasse der Hauptschule ist inzwischen als fester Bestandteil des bayerischen Bildungswesens gesetzlich verankert. Die Staatsregierung richtet 10. Hauptschulklassen überall ein, wo entsprechender Bedarf gegeben ist. Das Angebot ist inzwischen flächendeckend, d.h. jeder Hauptschulabsolvent findet in zumutbarer Entfernung eine 10. Klasse. Im neuen Schuljahr werden an 97 Standorten insgesamt 129 Klassen eingerichtet. Die neuerliche Ausweitung (Vorjahr: 91 Schulen, 114 Klassen) belegt die hohe Akzeptanz dieses Bildungsangebots.

 

Freiwilliges Orientierungspraktikum

Die Regierung von Unterfranken führt in Zusammenarbeit mit der Universität Würzburg im Wintersemester 1998/99 ein zweiwöchiges freiwilliges Orientierungspraktikum für Studienanfänger der Lehrämter an Grundschulen, an Hauptschulen und an Sonderschulen durch. Es findet zu Beginn des Semesters statt und dient überwiegend der Überprüfung der Eignung der Studienanfänger für den Beruf des Lehrers.

 

 

SCHULEN FÜR BEHINDERTE

Lehrpläne für die Hauptschulstufen der Schulen für Behinderte

Die neuen Lehrpläne für die Hauptschulstufen der Schulen für Blinde, für Sehbehinderte, für Gehörlose, für Schwerhörige, für Körperbehinderte, zur individuellen Sprachförderung und zur Erziehungshilfe, denen der Lehrplan für die bayerische Hauptschule zu Grunde liegt, werden in weiteren Jahrgangsstufen eingeführt. Soweit Erziehung, Unterricht und Förderung behinderter Schüler Abweichungen gegenüber dem Hauptschullehrplan erforderlich machen, sind diese in die Lehrpläne eingearbeitet.

 

Schulversuch "Öffnung der Schulen für Sehgeschädigte für Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf"

Ab dem Schuljahr 1998/99 wird an Schulen für Blinde und Schulen für Sehbehinderte erprobt, ob dort Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam mit blinden und sehbehinderten Kindern erfolgreich unterrichtet werden können. Dabei wird zu klären versucht, welcher sozialen Fähigkeiten die Schüler für den gemeinsamen Unterricht bedürfen und wie das Miteinander von behinderten und nicht behinderten Schülern sich auf die sozialen Fähigkeiten der Schüler auswirkt. Auch wird untersucht, welche didaktischen und methodischen Formen des Unterrichts für die einzelnen Unterrichtsfächer zu entwickeln sind.

 

 

REALSCHULEN

Schulversuch "Sechsstufige Realschule"

Der Schulversuch "Sechsstufige Realschule" wird zum Schuljahr 1998/99 nicht mehr ausgeweitet, da der Versuchszweck eine Ausweitung nicht mehr erfordert. Es wird angestrebt, 1999 eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die sechsstufige Realschule als Regelschule eingeführt wird. Die wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse des Schulversuchs durch das Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung wird voraussichtlich im Oktober 1998 vorliegen. Auf dieser Grundlage werden die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag ihre Entscheidungen treffen.

 

Französischunterricht

Der Unterricht in Französisch als zweite Pflichtfremdsprache wird weiter ausgebaut. Ab dem kommenden Schuljahr nehmen - einschließlich der sechsstufigen Versuchsschulen - 122 von 325 Realschulen die Möglichkeit wahr, Französisch als zweite Pflichtfremdsprache zu unterrichten.

 

 

GYMNASIUM

Schulentwicklungsplanung

In Markt Indersdorf im Landkreis Dachau und in Veitshöchheim im Landkreis Würzburg entstehen zwei neue Gymnasien. Das Gymnasium in Indersdorf wird zum 01.08.2000 als selbständiges Gymnasium errichtet, bildet jedoch schon Vorläuferklassen an den Gymnasien in Dachau. Das Gymnasium Veitshöchheim nimmt seinen Betrieb zum Schuljahr 1998/99 als Zweigstelle des Deutschhaus-Gymnasiums Würzburg auf, um mit dem Schuljahr 2000/2001 selbständig zu werden.

Förderklasse für Hochbegabte

Nach zwei vergeblichen Anläufen in den Schuljahren 1996/97 und 1997/98, die wegen zu geringer Anmeldezahlen scheiterten, kommt im Schuljahr 1998/99 erstmals eine besondere Förderklasse für hoch begabte Schüler in der Jahrgangsstufe 6 zustande. Sie wird am Maria-Theresia-Gymnasium München eingerichtet. In dieser Förderklasse soll erprobt werden, wie besondere Unterrichts- und Betreuungsangebote, die über den regulären Unterricht nach der Stundentafel und den geltenden Lehrplänen hinausgehen, Spitzenbegabungen in ihrer kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung fördern können.

Reform der Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums

Auf Grund des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 14.05.1998 wird an über 30 Gymnasien ein Modellversuch zur Reform der Unter- und Mittelstufe ermöglicht. Zweck dieser Versuche ist es, die Einstündigkeit von Fächern zu beseitigen, die Häufung von Fächern in den pädagogisch schwierigen Pubertätsklassen zu reduzieren, die Naturwissenschaften Chemie und Physik am Sprachlichen Gymnasium zu stärken und Sozialkunde wieder als eigenständiges Fach einzurichten. Darüber hinaus soll ermöglicht werden, ab der Jahrgangsstufe 11 unter Verzicht auf die erste oder zweite Fremdsprache eine weitere Fremdsprache zu erlernen. Für diese Versuche hat der Bayerische Landtag entsprechend geänderte Stundentafeln vorgeschlagen. Im Schuljahr 1998/99 werden sich 34 Gymnasien beginnend mit den Jahrgangsstufen 5 und/oder 6 an einem solchen Versuch beteiligen.

Änderung der Schulordnung

Die Verordnung zur Änderung der Gymnasialschulordnung ist am 1. August 1998 in Kraft getreten. Unabhängig von den Überlegungen für eine generelle Neugestaltung der Oberstufe wurden auf der Grundlage der gegebenen Struktur folgende Änderungen vorgenommen:

- Im Rahmen der Facharbeit wird eine mündliche Prüfung über das Thema der Arbeit vorgesehen.

- Im Abiturzeugnis werden auch die Noten der nach Jahrgangsstufe 11 abgeschlossenen Fächer ausgewiesen.

 

Diese Änderungen gelten erstmals für die Schüler, die ab 01.08.1998 die Jahrgangsstufe 11 besuchen.

Darüber hinaus beabsichtigt die Bayerische Staatsregierung eine weiter reichende Neuorganisation der Oberstufe, um die Allgemeinbildung zu stärken. Dazu soll weitgehend am Kurssystem festgehalten werden, die Differenzierung in Grund- und Leistungskurse jedoch aufgegeben und eine Abiturprüfung in fünf Abiturfächern, darunter in Deutsch, Mathematik und fortgeführter Fremdsprache, verbindlich werden. Wahlmöglichkeiten zwischen Fächern bleiben bestehen. Die Einführung eines Seminarfachs soll - wie bisher im Leistungskurs - wissenschaftspropädeutisches Arbeiten zusätzlich fördern.

Unabhängig davon gibt es vor allem folgende Änderungen:

- Die Absolventen der Freiwilligen 10. Klasse der Hauptschule werden denen der Real- und Wirtschaftsschule gleichgestellt. Die Änderungen betreffen u.a. die Vorschriften über die Aufnahme, Übergangs- und Anschlussklassen sowie die Gestaltung des Pflichtprogramms in der Kursphase.

- Dem Elternbeirat wird die Befugnis eingeräumt, über das Verfahren der Wahl, die Amtszeit und Aufgaben eines Klassenelternsprechers zu entscheiden. Damit wird die Kompetenz des Elternbeirats erweitert.

- Eine Arbeitsgruppe Tutoren kann insbesondere zur Betreuung von Schülern der Unterstufe und zur Erfüllung der in Art. 62 Abs. 1 Satz 3 BayEUG genannten Aufgaben gebildet werden. Mit dieser Regelung wird der Bedeutung der Tutoren in der schulischen Praxis Rechnung getragen.

- Die Unterrichtung in Epochen wird möglich. Gymnasien können von der gewohnten parallelen Unterrichtung einstündiger Fächer abweichen und die Fächer nacheinander in Epochen zweistündig unterrichten (z.B. Kunsterziehung/Musik oder Wirtschafts- und Rechtslehre/Erdkunde in Jahrgangsstufe 9). Dadurch wird die Eigenverantwortung und unterrichtliche Gestaltungsfreiheit der Gymnasien ausgebaut.

- Das Fach Chemie wird am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium gestärkt. Chemie ist dort zwar Schulaufgabenfach, aber kein Kernfach. Künftig können auch am SWG schriftliche Hausaufgaben in Chemie gestellt werden.

- Weitere Aufgaben werden vom Staatsministerium auf die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien delegiert. Das Kultusministerium wird dadurch von operativen Aufgaben entlastet.

 

Budgetierung in der Oberstufe und im Wahlbereich

Im neuen Schuljahr wird die Budgetierung in der Kursphase der Oberstufe eingeführt: Jeder Schule wird ein Budget von Lehrerstunden in Abhängigkeit von der Schülerzahl zugeteilt, in dessen Rahmen Grund- und Leistungskurse ohne die bisherigen Detailregelungen über Höchstzahl und Mindestteilnehmerzahl gebildet werden können.

Ein Budget gibt es auch für den Wahlunterricht der Jahrgangsstufen 5 - 11, mit dem die Schule ihr Wahlunterrichtsprogramm eigenständig gestalten kann.

Die Selbstverantwortung der Gymnasien wird dadurch gestärkt.

 

 

BERUFLICHE SCHULEN

Maßnahmen zur Stützung des Ausbildungsstellenmarktes

Im Vergleich zu den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland sind Angebot und Nachfrage am Ausbildungsstellenmarkt in Bayern insgesamt nach wie vor weitgehend ausgeglichen. Ausnahmen stellen - wie schon im Vorjahr - lediglich einige Regionen insbesondere in Nordbayern dar. Die Bayerische Staatsregierung führt deshalb auch im neuen Schuljahr im Rahmen des "Beschäftigungspaktes Bayern" eine Reihe von Maßnahmen durch, mit denen die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt verbessert werden soll; dazu gehört insbesondere die Einrichtung von zwölf neuen staatlichen Berufsfachschulen und einer weiteren staatlichen Zweistufigen Wirtschaftsschule. Der Staat stellt damit über 300 neue schulische Ausbildungsplätze zur Verfügung. Das Ausbildungsplatzangebot an den vor drei Jahren errichteten vier staatlichen Berufsfachschulen für Assistenten für Informatik (120 Plätze) wird heuer wieder sehr gut angenommen.

Im vergangenen Schuljahr waren an den öffentlichen Berufsschulen in Bayern 166 Klassen des Berufsvorbereitungsjahres eingerichtet. Sollte sich herausstellen, dass die Zahl der geplanten Klassen nicht ausreicht, können - wie im Vorjahr auch - im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weitere Klassen gebildet werden.

 

Neue Ausbildungsberufe und überarbeitete Ausbildungsordnungen

Zum 1. August 1998 sind 29 neue, mit den Rahmenlehrplänen für die Berufsschulen abgestimmte Ausbildungsordnungen in Kraft getreten; darunter sind elf völlig neue Berufe zu finden.

Der im Berufsfeld Gastronomie neu geschaffene Beruf Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie ist weitgehend kaufmännisch geprägt, wird aber wegen der vielen Gemeinsamkeiten im 1. Ausbildungsjahr zusammen mit den anderen Berufen der Gastronomie beschult. Dieser Beruf schafft völlig neue und somit zusätzliche Ausbildungsplätze in der Organisation von Restaurant-Ketten und Catering-Betrieben.

Neu ist auch der Ausbildungsberuf Mediengestalter/Medienge- stalterin für Digital- und Printmedien; dieser Beruf soll in den nächsten Jahren die bisherigen Berufe der Druckvorstufe (z.B. Druckvorlagenhersteller) ablösen.

Sehr zukunftsträchtig dürfte der neue Beruf Mechatroniker/Mechatronikerin sein, der als wichtige Schnittstelle zwischen den Metall- und Elektroberufen gilt.

Im High-Tech-Bereich angesiedelt ist der Mikrotechnologe/die Mikrotechnologin, ein ebenfalls völlig neuer Beruf mit zwei Ausbildungsschwerpunkten.

Im kaufmännisch-verwaltenden Bereich traten neun neue Ausbildungsordnungen in Kraft. Darunter befinden sich folgende neu geschaffene Berufe:

- Automobilkaufmann/Automobilkauffrau

- Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

- Kaufmann/Kauffrau für audiovisuelle Medien

- Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr.

 

Einführung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien an beruflichen Schulen

Die Ergebnisse der laufenden Pilotprojekte im Rahmen von Bayern Online II und des Modellversuchs "Multimedia und Telekommunikation für berufliche Schulen (MUT)" werden im Internet zur Verfügung gestellt, um möglichst schnell alle Schulen informieren zu können und ggf. Unterrichtsmaterial bereitzustellen.

 

Neuerungen in der Organisation und Struktur an beruflichen Schulen

Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Die im letzten Jahr durchgeführte inhaltliche und organisatorische Reform der beruflichen Oberstufe stößt auf große Akzeptanz: Neben den bestehenden 28 voll ausgebauten Berufsoberschulen wird deshalb in diesem Schuljahr an drei weiteren staatlichen Berufsoberschulen Unterricht in der Jahrgangsstufe 13 angeboten. Wie erwartet, wurde von einem Großteil der Schülerinnen und Schüler die neu geschaffene Chance wahrgenommen, nach dem 1. Jahr an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Berufsoberschule teilzunehmen.

Zum neuen Schuljahr treten an Fachoberschulen und Berufsoberschulen in sämtlichen Fächern und Jahrgangsstufen die reformierten Lehrpläne und Stundentafeln in Kraft. Damit werden die ersten Schülerinnen und Schüler der neu eingerichteten Ausbildungsrichtung Sozialwesen die Berufsoberschule mit fachgebundener oder allgemeiner Hochschulreife verlassen. Die Ausbildungsrichtung Hauswirtschaft und Sozialpflege wird letztmalig angeboten.

Fachakademien für Hauswirtschaft

Die Ausbildung an den Fachakademien für Hauswirtschaft wurde umstrukturiert. Musste bislang nach dem Abschluss der Berufsausbildung noch eine mehrjährige Berufstätigkeit oder ein einjähriges Praktikum abgeleistet werden, so kann man ab diesem Schuljahr unmittelbar im Anschluss an die abgeschlossene Berufsausbildung in die Fachakademie eintreten. Wer die Qualifikation als hauswirtschaftliche Betriebsleiterin erwerben möchte, muss ein einjähriges Berufspraktikum ableisten. Wer Fachlehrerin für Handarbeit und Hauswirtschaft werden will, kann ohne Berufspraktikum an das Staatsinstitut zur Ausbildung von Fachlehrern wechseln. Die Ausbildung zur Fachlehrerin für Handarbeit und Hauswirtschaft verkürzt sich dadurch um ein Jahr.

 

Hochschulzugang durch berufliche Qualifikation

Absolventen von Fachschulen und Fachakademien sowie Meister und Absolventen gleichgestellter beruflicher Fortbildungsprüfungen können gegen Ende des Schuljahres die neue studiengangbezogene Fachhochschulreife erwerben; der gewählte Studiengang muss dabei der beruflichen Qualifikation entsprechen. Dazu ist eine schriftliche Prüfung in Deutsch, eine mündliche Prüfung in den fachlichen Grundlagen des gewählten Studiengangs und eine schriftliche Prüfung entweder in Mathematik (für technische Studiengänge) oder in Englisch (bei anderen Studiengängen) vorgesehen.

 

Fortbildung der Lehrkräfte

Die Betriebspraktika für Lehrkräfte an Berufsschulen können dank der Unterstützung durch die bayerische Wirtschaft auch im neuen Schuljahr wieder angeboten werden. Seit 1. April 1998 ist die Ableistung eines Betriebspraktikums Voraussetzung für Funktionseinweisungen und Beförderungen. An Schul- und Modellversuchen beteiligte Schulen erhalten ab 1998 Fortbildungsmittel zur eigenverantwortlichen Verwendung für schulinterne Fortbildungsmaßnahmen und zum "Einkauf" von Fortbildungen bei freien Trägern. Das Modell soll bei Bewährung schrittweise ausgebaut werden.

 

Weitere Stärkung der organisatorischen Selbstverwaltung

Im Rahmen der Verwaltungsreform und der Aufgabenverlagerung nach unten wurde die Entscheidungskompetenz der Schulleiter im Bereich der beruflichen Schulen kontinuierlich ausgeweitet (Budgetierung des Personalbedarfs, Auswahl der einzustellenden Verwaltungsangestellten, Teilabordnung von Lehrkräften, Erteilung der Dienstreisegenehmigung von Lehrkräften, Nebentätigkeitsgenehmigung in bestimmten Fällen, eigenverantwortliche Entscheidung über die Bildung von Gruppen und die Einrichtung von Wahlfachangeboten). Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Schulleiterposition sind für das neue Schuljahr in die Wege geleitet (eigenverantwortliche Auswahl des nebenamtlichen/nebenberuflichen Personals, Beteiligung an den Gesprächen für die Auswahl des Schulleiterstellvertreters, selbständige Bewirtschaftung der Sachaufwandsmittel in Abstimmung mit dem Sachaufwandsträger).

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent