4. September 1998

Schwerpunkt Integration von Behinderten im neuen Schuljahr:
10 000 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden an den allgemeinen Schulen unterrichtet

Bayern setzt für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf verstärkt auf integrative Maßnahmen und die Vielfalt der Förderorte. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Freitag in München mitteilte, habe er veranlasst, im neuen Schuljahr die integrativen Maßnahmen im Bereich der Förderschulen weiter auszubauen. Von den 100 neu geschaffenen b-Stellen für den Förderschulbereich würden zwei Drittel dafür verwendet, um die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste für behinderte Schüler an allgemeinen Schulen zu verstärken. Dies werde vor allem die Mobile Erziehungshilfe in sozialen Brennpunkten betreffen. Durch die Verstärkung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste werde sich die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an allgemeinen Schulen unterrichtet werden können, insgesamt von 9 000 auf 10 000 erhöhen. Für diese Schüler stünden künftig die Lehrerstunden von 277 Sonderschullehrern zur Verfügung.

Integration erfolge auch zunehmend durch Kooperation der Förderschulen mit den allgemeinen Schulen. Über 90 % der Schulen zur individuellen Lebensbewältigung würden im Bereich des Schullebens mit Regelschulen zusammenarbeiten, 60 % sogar im Bereich des Unterrichts. Beteiligt seien an diesen Maßnahmen weit über 10 000 Kinder. Dazu kämen noch über 280 so genannte Außenklassen von Förderschulen in Regelschulen, die eine noch intensivere Zusammenarbeit ermöglichen.

Zehetmair kündigte an, dass im neuen Schuljahr an Schulen für Blinde und Schulen für Sehbehinderte im Rahmen eines Schulversuchs erprobt werde, ob dort Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam mit blinden und sehbehinderten Kindern erfolgreich unterrichtet werden können. Dabei solle geklärt werden, welcher sozialen Fähigkeiten die Schüler für den gemeinsamen Unterricht bedürfen und wie das Miteinander von behinderten und nicht behinderten Schülern sich auf die sozialen Fähigkeiten der Schüler auswirkt.

Der Minister betonte, dass die Bayerische Staatsregierung auch in Zeiten schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen ihrer Verpflichtung gegenüber den Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nachkomme. 1998 unterstreiche sie dies besonders eindrucksvoll damit, dass die Förderschulen für etwa 5 % Anteil an den Kindern und Jugendlichen in Bayern 20 % der neuen Stellen erhalten. Die Einstellungsquote im Förderschulbereich liege bei 98 %. Das Kultusministerium investiere für 5 % der Kinder und Jugendlichen, die in allen Segmenten der Förderschulen sonderpädagogische Hilfe erhalten, mit 1,14 Milliarden Mark 11 % der Gesamtausgaben für Unterricht und Kultus. Für behinderte Schüler stelle der Freistaat damit ein Mehrfaches von dem zur Verfügung, was für Schüler an allgemeinen Schulen aufgewendet wird. Durch die massive Unterstützung des breit gefächerten sonderpädagogischen Angebots der Förderschulen insbesondere in präventiven und integrativen Zielsetzungen leiste der Freistaat einen beachtlichen Beitrag zur Integration behinderter Kinder. Die Erfolge dieser Beschulung werde insbesondere in den 50 Berufsschulen für Behinderte mit ihren 85 Berufsfeldern sichtbar. Etwa 85 % der 1 900 Prüflinge in anerkannten Ausbildungsberufen würden jährlich diese Schulen mit einem erfolgreichen Abschluss verlassen. Sie könnten zu Recht als beruflich und gesellschaftlich integriert gelten.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent