12.September1997 164/97

 

N E U I M N E U E N S C H U L J A H R

 

Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG) und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) setzt eine Reihe bildungspolitischer Entscheidungen um. Als wichtigste Neuerungen sind hier die Einführung der sogenannten "Freiwilligen 10. Klasse der Hauptschule" und der Dreistufigen Berufsoberschule zu nennen, die im Schulversuch erfolgreich erprobt worden sind. Weitere Neuregelungen betreffen vor allem die Berufsschulen (Auflösung von Berufsschulen, Genehmigung von Gastschulverhältnissen, Zulassung von Lernmitteln, Schulleitung, Ordnungsmaßnahmen). An Gymnasien, Realschulen und Wirtschaftsschulen können künftig auf Antrag des Elternbeirats Klassenelternsprecher gewählt werden.

 

Änderung der Teilzeitregelungen

Das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz) vom 24.02.1997 (BGBl I S. 322) ist am 01.07.1997 in Kraft getreten. In wesentlichen Punkten bedarf es der Umsetzung durch Landesgesetz (z. B. Einführung des Beamtenverhältnisses auf Zeit und auf Probe) oder Verordnung der Landesregierung (z. B. Vollzug der leistungsbezogenen Besoldungselemente). Im Reformgesetz hat der Bund den Ländern auch die volle inhaltliche Regelungskompetenz zur Gestaltung der Teilzeitbeschäftigung übertragen. Das Staatsministerium der Finanzen hat bereits am 21.03.1997 "im Vorgriff" bestimmt, daß ab 01.07.1997 Teilzeitbeschäftigung ohne Beschränkung auf die bisherige Höchstdauer von 15 bzw. 20 Jahren und ohne Prüfung der arbeitsmarktbezogenen Voraussetzungen, praktisch also voraussetzungslos, gewährt wird.

 

 

Altersermäßigung für Lehrkräfte

Der Tarifabschluß 1996 für den öffentlichen Dienst (Streichung eines arbeitsfreien Tages) wird ab dem Schuljahr 1997/98 auf die staatlichen Lehrkräfte in der Form der Kürzung der Altersermäßigungen übertragen. Die Reduzierung der Altersermäßigungen führt zu einem Kapazitätsgewinn von 353 Stellen im Schuljahr 1997/98 (und von zusätzlichen 33 Stellen im Schuljahr 1998/99). In diesen Schuljahren werden in entsprechendem Umfang (353 bzw. 386 Stellen) Lehrerstellen vorübergehend nicht besetzt. Zur Abmilderung der Auswirkungen auf die Einstellungssituation werden von den freigehaltenen Stellengehältern insgesamt Mittel für 353 Einstellungen von Junglehrern im Angestelltenverhältnis im Schuljahr 1997/98 (rund 17,2 Mio DM) und weitere 33 Einstellungen im Schuljahr 1998/99 (zusätzlich rund 1,6 Mio DM) freigegeben. Diese Einstellungen erfolgen mit einem Vertrag über zwei Drittel der regulären Unterrichtspflichtzeit mit der Zusage der Verbeamtung nach spätestens zwei Jahren. Die jetzt erreichte Lösung stellt sicher, daß die Kürzung der Altersermäßigung im Gegensatz zu anderen Ländern die Zahl der Neueinstellungen nicht schmälert.

 

Neue Medien

Um die Schulen für die Kommunikationsanforderungen von morgen fit zu machen, hat die Bayerische Staatsregierung im Rahmen von Bayern Online II die Förderung des Aufbaus und der Nutzung eines bayerischen Schulnetzes beschlossen. Hierfür werden insgesamt 10 Millionen DM aus Privatisierungserlösen zur Verfügung gestellt. Das Konzept sieht vor, allen bayerischen Schulen über das "Bayernnetz", die bayerische Datenautobahn, einen preiswerten Netzzugang zum Citytarif zu ermöglichen. Dabei wird eng mit den regionalen Bürgernetzvereinen zusammengearbeitet, die, gefördert mit Mitteln aus Bayern Online, Einwählknoten für die Schulen ins Bayernnetz und damit auch einen Zugang zum Internet anbieten. An den Schulen wird eine Zusatzausstattung für Telekommunikation und Multimedia gefördert mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Telekommunikation in der einzelnen Unterrichtsstunde verfügbar zu machen. Diese Maßnahme ist auf große Resonanz bei den Schulen und ihren Aufwandsträgern gestoßen: Über 600 bayerische Schulen haben konkrete Unterrichtsprojekte vorgeschlagen und eine Zusage der Förderung bei der Beschaffung spezieller Hardware erhalten. Daneben werden vermutlich über 500 Schulen eine Förderung durch die Bundesinitiative "Schulen ans Netz" erhalten, zumeist eine Gebührengutschrift für sogenannte Einstiegsprojekte. So ist zu erwarten, daß rund zwei Drittel der in Frage kommenden Schulen im neuen Schuljahr über einen Telekommunikationsanschluß verfügen und im Unterricht einsetzen können. Ziel ist die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen durch die aktive Auseinandersetzung mit den neuen Medien. Gezielte Pilotprojekte wie "Schulischer Einsatz multimedialer interaktiver Systeme", "Multimedia für Hörsprachgeschädigte", "Multimedia von Schülern für Schüler" oder die Erweiterung der Schulbibliothek zu einem Multimedia- und Online-Zentrum sollen pädagogisch-didaktische Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz der neuen Medien klären.

Zur inhaltlichen Unterstützung der Schulen dienen ein zentraler Schulserver an der Zentralstelle für Computer im Unterricht in Augsburg und weitere Server bei verschiedenen Landesinstituten. Dort werden landesspezifische Informationen für die Schulen und Lehrer aufbereitet und elektronisch zur Verfügung gestellt. Außerdem wird in Abstimmung und Arbeitsteilung mit anderen Ländern ein Informations- und Weiterleitungssystem für das Internet aufgebaut. In das Konzept einbezogen ist auch der Bereich Lehrerfortbildung. Zu diesem Zweck wurde insbesondere die Akademie für Lehrerfortbildung über das Bürgernetz Dillingen an das Bayernnetz angeschlossen, so daß sich die Lehrer auch auf elektronischem Weg fortbilden können.

 

N e u e r u n g e n i n d e n e i n z e l n e n

S c h u l a r t e n

 

Grund- und Hauptschulen

 

"Bewegte Grundschule" - eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums mit Unterstützung des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes und der AOK Bayern

Die "Bewegte Grundschule" will den psychophysischen Belastungen des Sitzens und des Bewegungsmangels entgegenwirken. Das Konzept sieht sechs Bausteine vor:

- Stärkung eines bewegungs- und haltungsbewußten Verhaltens,

- Rhythmisierung des Schultages durch Wechsel von Anspannung und Entspannung,

- Ergonomische Gestaltung des Lernraumes,

- Bewegte Pausengestaltung,

- Schulaktionen für ein bewegtes Leben,

- Bewegungsförderung und Gesundheitserziehung im und durch Schulsport.

Im Herbst 97 werden zur Umsetzung dieses Konzepts die ersten Materialien veröffentlicht, die dank der Unterstützung des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes und der AOK Bayern den Grundschullehrkräften kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Regionale, lokale und schulhausinterne Fortbildungen sollen die Einführung der "Bewegten Grundschule" begleiten.

 

Fremdsprachen in der Grundschule

Auf der Grundlage der Ergebnisse, die aus einem vierjährigen Schulversuch (1991 - 1995) gewonnen werden konnten, wurde im Schuljahr 1996/97 an insgesamt 168 Grundschulen in Bayern eine Fremdsprache verbindlich ab der Jahrgangsstufe drei im Fächerkanon der Grundschule angeboten (113 Englisch/32 Französisch/23 Italienisch). Im Schuljahr 1997/98 können diese Fremdsprachen an 212 Schulen (147 Englisch/40 Französisch/25 Italienisch) angeboten werden.

 

Kürzung der Stundentafel der Grundschule

Die Kürzungen in den vergangenen Jahren sowie die aktuelle Kürzungsmaßnahme im Bereich des Grundlegenden Unterrichts in der Jahrgangsstufe 2 um eine Unterrichtsstunde waren und sind notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unterrichtsversorgung. Lehrplanreduzierungen wurden nicht vorgenommen. Im Grundlegenden Unterricht erscheint es pädagogisch sinnvoller, wenn die Lehrerinnen und Lehrer der jeweiligen Situation ihrer Klasse entsprechend angemessene Maßnahmen ergreifen. Die Lehrkräfte wurden angehalten, in diesem Sinne Reduzierungen in eigener Verantwortung vorzunehmen. Der Entwurf für eine neue Stundentafel der Grundschule geht davon aus, daß ein Teil der Stunden, die in den vergangenen Jahren durch Kürzung eingespart werden mußten, wieder in das Unterrichtsangebot aufgenommen werden können.

 

Neue Stundentafel, neuer Lehrplan für die Hauptschule

Ab dem Schuljahr 1997/98 werden die neue Stundentafel und der neue Lehrplan beginnend mit den Jahrgangsstufen 5 und 7 eingeführt. Der neue Lehrplan schafft die Voraussetzungen für einen im besten Sinne "hauptschulspezifischen" Unterricht, der in besonderem Maße schülerorientiert und lebensnah, konkret-anschaulich, handlungsorientiert, materialgeleitet und projektorientiert ist.

Das Unterrichtsangebot in der Jahrgangsstufe 5 und im nächsten Jahr auch in Jahrgangsstufe 6 muß wegen des allgemeinen Sparzwangs um jeweils zwei Stunden reduziert werden.

Der neue Lehrplan für die Hauptschule umfaßt nun auch den endgültigen Lehrplan für die freiwillige 10. Klasse.

 

Freiwillige 10. Klasse der Hauptschule

Der Schulversuch AFreiwillige 10. Klasse der Hauptschule@ wurde durch die Änderung des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens in das Regelschulsystem überführt. Der Schulversuch wurde im Schuljahr 1994/95 mit acht Versuchsschulen eingerichtet. Im vergangenen Jahr konnten an 88 von 95 Standorten für insgesamt rund 2000 Schüler freiwillige 10. Klassen eingerichtet werden. Die Überprüfung der Bedarfslage hat ergeben, daß es derzeit nicht notwendig erscheint, die Standorte auszuweiten.

Ab dem Schuljahr 1997/98 werden die Zulassungskriterien leicht modifiziert. Neben der Gesamtbewertung von 2,0 im Zeugnis über den qualifizierenden Hauptschulabschluß ist dabei nicht mehr wie bisher die Note 2 in jedem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch notwendig; künftig ist ein Notendurchschnitt von 2,0 ausreichend, wobei keine Einzelnote schlechter als 3 sein darf.

 

 

FÖRDERSCHULEN

 

Neue Lehrpläne für die Hauptschulstufen

Mit Beginn des Schuljahres 1997/98 tritt für die Jahrgangsstufen 5 und 7 der Schulen für Körperbehinderte, zur individuellen Sprachförderung und zur Erziehungshilfe sowie für die Jahrgangsstufen 6 und 8 der Schulen für Blinde, für Sehbehinderte, für Gehörlose und für Schwerhörige der neue Lehrplan für die jeweilige Hauptschulstufe in Kraft. Die Lehrpläne wurden auf der Grundlage des neuen Lehrplans für die Hauptschule adaptiert. Die Arbeiten an den neuen Lehrplänen der übrigen Jahrgangsstufen werden fortgeführt und können im neuen Schuljahr zum Abschluß gebracht werden. Besonderes Anliegen der neuen Lehrpläne ist es, mehr als bisher den besonderen Förderbedarf der behinderten Schüler und Schülerinnen zum Ausgangspunkt und zum Förderschwerpunkt der unterrichtlichen und erzieherischen Maßnahmen im Hauptschulalter zu machen. Eine intensive Fortbildung der Lehrkräfte begleitet die Einführungsphase der neuen Lehrpläne.

 

Beratung für Sonderpädagogische Förderzentren

Im Schuljahr 1997/98 werden zwölf Sonderpädagogische Förderzentren in enger Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht als Beratungsschulen tätig sein. Die Beratungsschulen sollen bei der organisatorischen Vorbereitung weiterer Sonderpädagogischer Förderzentren helfen und angesichts der Angebotsvielfalt sonderpädagogischer Förderung an einem Zentrum auch fachlich-inhaltliche Anregung und Unterstützung gewährleisten.

 

Beratung zur Förderung der Kooperation zwischen Schulen für Behinderte und allgemeinen Schulen

Zur Förderung der Integration durch Kooperation werden im kommenden Schuljahr ausgewählte Schulen für Behinderte und Grundschulen für Beratungszwecke zur Verfügung stehen. Die Zusammenarbeit der Schulen für Behinderte und anderer Schularten kann in Begegnungen, gemeinsamem Schulleben und gemeinsamem Unterricht erfolgen. Kooperation hat zum Ziel, soziales Lernen zu entwickeln und mehr Verständnis füreinander entstehen zu lassen. Die Beratungsschulen regen andere Schulen zur Zusammenarbeit an, stellen dazu Material und Hilfen zur Verfügung und unterstützen die Schulbehörden bei Planung und Durchführung des Zusammenwirkens.

 

Mittagsbetreuung an Volks- und Förderschulen

Im Schuljahr 1996/97 gab es über 500 Betreuungsgruppen. Im neuen Schuljahr werden ca. 100 neue Gruppen dazukommen. Das bedeutet, daß an über 20% der Volks- und Förderschulen den Schülern die Sicherheit einer zuverlässigen Betreuung über Mittag geboten wird. Dies dient nicht nur der Beruhigung der Eltern, sondern durch die Zusammenarbeit der Lehrkräfte und des Betreuungspersonals auch der pädagogischen Arbeit in der Schule. Jede Mittagsbetreuungsgruppe, die den Förderrichtlinien entspricht, wird in die staatliche Förderung einbezogen. Angesichts der Vielzahl neuer Gruppen ist im neuen Schuljahr eine Förderung von DM 5 000,- für jede Gruppe vorgesehen.

 

REALSCHULEN

Schulversuch sechsstufige Realschule

Mit Beginn des Schuljahres 1997/98 wird der Schulversuch sechsstufige Realschule um weitere 24 Realschulen auf abgegrenzte Versuchsgebiete in Schwaben/Oberbayern und Oberfranken/Unter-franken ausgeweitet. Mit der Erweiterung auf nunmehr insgesamt 61 Versuchsschulen sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere die Frage der Entlastung der Gymnasien und die Auswirkungen auf die Hauptschulstruktur noch konkreter untersuchen zu können.

Zum Schuljahr 1997/98 werden insgesamt 4 450 Schülerinnen und Schüler neu in die sechsstufigen Realschulen aufgenommen; insgesamt sind damit 10 624 Schülerinnen und Schüler am Versuch beteiligt. Im Schuljahr 1997/98 nehmen die Schulen der 1. Versuchsreihe (neun private Realschulen) erstmals an der Abschlußprüfung an Realschulen teil.

Schulversuch zur Kommunikationstechnologie

Ab dem Schuljahr 1997/98 wird an verschiedenen Realschulen erprobt, inwieweit Inhalte der modernen Kommunikationstechnologie in den Rahmen des Faches Textverarbeitung an Realschulen integriert werden können. Schüler der 7. Jgst. der Realschule sollen im Rahmen dieses Versuchs mit folgenden Themenbereichen vertraut gemacht werden:

- Formen, technische Voraussetzungen und praktische Möglichkeiten der Telekommunikation, z.B. Teletext, Videotext, "Tele-Banking", Mailboxen, Datenbanknutzung u.a.

- Kommunikationsnetze

- Arbeitsplatz morgen.

 

 

Änderung der Schulordnung

Mit Wirkung zum 1. August 1997 wurde die Realschulordnung geändert. Künftig sollen das Übertrittszeugnis und ein erfolgreich abgelegter Probeunterricht für den Übertritt an die Realschule nur noch in dem Schuljahr gelten, das dem Erwerb der Berechtigung folgt. Die bislang unbefristete Gültigkeit der Übertrittsberechtigung wird somit beseitigt. Die Neuregelung wird erstmals für Schüler gelten, die die Übertrittsberechtigung im Jahre 1998 erwerben.

 

 

GYMNASIEN

 

Mit der Änderung der Gymnasialschulordnung wird den Gymnasien vor Ort mehr Verantwortung übertragen. So ist für die Einführung neuer Wahlfächer, die bisher dem Staatsministerium vorbehalten war, jetzt der Schulleiter nach Anhörung des Schulforums zuständig. Ferner wurde auch die Gymnasialschulordnung dahin geändert, daß von einer Übertrittsberechtigung - sei es durch das Übertrittszeugnis, sei es durch den Probeunterricht - nur noch im folgenden Schuljahr Gebrauch gemacht werden kann.

 

 

 

BERUFLICHE SCHULEN

 

Maßnahmen zur Stützung des Ausbildungsstellenmarktes

Die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Ausbildungsstellen ist in erster Linie Aufgabe der Wirtschaft. Die Bayerische Staatsregierung führt jedoch auch im neuen Schuljahr im Rahmen des "Beschäftigungspaktes Bayern" im Teil "Beschäftigungsprogramm Bayern" u. a. zwei Maßnahmen fort, mit denen die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt verbessert werden soll.

- Die im vergangenen Jahr neu errichteten vier staatlichen Berufsfachschulen für Assistenten für Informatik begannen recht erfolgreich, so daß dieses Ausbildungsplatzangebot des Frei- staats (120 Plätze) auch heuer wieder sehr gut angenommen wird.

 

- Im vergangenen Schuljahr waren an den öffentlichen Berufsschulen in Bayern mehr als 130 Klassen des Berufvorbereitungsjahres eingerichtet. Das Staatsministerium hat für die staatlichen Berufsschulen auch heuer wieder organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen, um der starken Nachfrage nach dem Berufsvorbereitungsjahr gerecht werden zu können. Sollte sich in diesen Tagen herausstellen, daß die Zahl der geplanten Klassen nicht ausreicht, werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weitere Klassen gebildet.

 

 

Schulversuche an beruflichen Schulen

- Schulversuch "Zweijährige Berufsfachschule für Wirtschaft (Zweistufige Wirtschaftsschule)"

Der Schulversuch "Zweijährige Berufsfachschule für Wirtschaft (Zweistufige Wirtschaftsschule)" findet großen Zulauf. Zu den 11 Wirtschaftsschulen, die bereits seit dem Schuljahr 96/97 am Schulversuch teilnehmen, kommen deshalb ab diesem Schuljahr fünf staatliche Wirtschaftsschulen hinzu. Insgesamt nehmen jetzt am Schulversuch 16 von 21 staatlichen Wirtschaftsschulen teil.

 

- Schulversuch "Kooperation zwischen Berufsschullehrern und Ausbildern im Dualen System der Berufsausbildung"

In diesem Frühjahr wurde mit einem Modellversuch zur Verbesserung der Kooperation zwischen Berufsschullehrern und Ausbildern im Dualen System der Berufsausbildung (Kobas) begonnen. Untersuchungen haben gezeigt, daß die Zusammenarbeit sich bislang schwerpunktmäßig auf die Durchführung von Berufsabschlußprüfungen erstreckt. Mit diesem von der Berufsschulseite und der ausbildenden Wirtschaft gemeinsam durchgeführten Modellversuch sollen zunächst einmal alle darüber hinausgehenden Kooperationen erfaßt werden.

Diesem Versuch kommt gerade deshalb eine besondere Bedeutung zu, weil bei in der Regel gleichgebliebener Gesamtausbildungsdauer von drei oder dreieinhalb Jahren in den letzten Jahren einerseits die inhaltlichen Anforderungen ständig gestiegen sind, andererseits durch Arbeitszeitverkürzungen die zur Verfügung stehende Gesamtausbildungszeit reduziert wurde. Nur durch eine intensive Abstimmung der Ausbildung vor Ort kann deshalb in Zukunft eine optimale Ausbildung sichergestellt werden. Kobas soll dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.

 

Reform von Fachoberschule und Berufsoberschule

Noch vor der Sommerpause hat der Bayerische Landtag die Änderung der Artikel 16 und 17 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen beschlossen. Auf dieser Basis wird der Schulversuch Dreistufige Berufsoberschule in das reguläre Schulsystem installiert.

Strukturell beinhaltet die Reform eine eindeutige "Aufgabenteilung" zwischen der Fachoberschule, die Schülerinnen und Schüler mit mittlerer Reife ohne Berufsausbildung in zwei Jahren zur Fachhochschulreife führt, und der neuen Berufsoberschule, in der alle beruflich Vorgebildeten, die eine Hochschulzugangsberechtigung anstreben, zusammengefaßt werden.

Wie die Ergebnisse des 8jährigen Schulversuchs eindrucksvoll belegen, wird durch die inhaltlich in sich geschlossene Ausbildung an der neuen Berufsoberschule eine erfolgversprechende Hinführung von Hauptschulabsolventen mit dem 1988 neu geschaffenen Quabi zu einer Hochschulreife erreicht: nach einem Jahr zur Fachhochschulreife, nach zwei Jahren zur fachgebundenen, mit Zusatzprüfung in einer zweiten Fremdsprache zur allgemeinen Hochschulreife. Die erhöhte Transparenz und das verbesserte regionale Bildungsangebot wird dazu beitragen, daß die berufliche Bildung als gleichwertige und attraktive Alternative zum Gymnasium noch stärker in das Bewußtsein einer breiten Öffentlichkeit dringt.

Bereits in diesem Schuljahr nehmen an 42 Standorten in Bayern die neuen Berufsoberschulen mit reformierten Lehrplänen und Stundentafeln den Unterrichtsbetrieb auf.

 

Multimedia und Telekommunikation an beruflichen Schulen

Die im Rahmen von Bayern Online II konzipierten Pilotprojekte zu den Einsatzmöglichkeiten neuer Medien und Telekommunikationstechniken im Unterricht der beruflichen Schulen werden an ausgewählten beruflichen Schulen umgesetzt. Dabei sollen sowohl die Möglichkeit der Datenbeschaffung bzw. Datenrecherche als auch der Einsatz von berufsbezogener Lernsoftware im Unterricht erprobt werden.

Zusätzlich wird in einem wissenschaftlich begleiteten Modellversuch (MUT = Multimedia und Telekommunikation) der Einsatz der "Neuen Medien" in den Bereichen der beruflichen Erstausbildung und der beruflichen Weiterbildung untersucht.

 

Neue Lehrpläne für Berufsfachschulen des Gesundheitswesens

Die Berufsfachschulen haben in der derzeitigen Ausbildungsplatzsituation besondere Bedeutung. An sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufsfachschulen und an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens erhalten ca. 26 000 Schüler und Schülerinnen eine qualifizierte Erstausbildung.

An den Berufsfachschulen für Physiotherapie, für Massage und für Diätassistenten traten zum Schuljahr 97/98 überarbeitete Lehrpläne in Kraft.

Für die Berufsfachschulen für Rettungsassistenten wurde ein Lehrplan erlassen, so daß nunmehr auch für diese wichtige Ausbildung eine abgestimmte Umsetzung der Zielsetzungen und Inhalte der Ausbildungsverordnung erfolgt.

 

Neuerungen an den Berufsschulen

 

Fächerübergreifender Unterricht in der Berufsschule

Um der zunehmenden Bedeutung der überfachlichen Qualifikationen (Schlüsselqualifikationen) in der beruflichen Erstausbildung gerecht zu werden, sind derzeit für je einen Ausbildungsberuf im Berufsfeld Metalltechnik und im Berufsfeld Elektrotechnik neue Lehrpläne für den fachlichen Unterricht in Arbeit. Dabei werden die durch den abgeschlossenen Modellversuch AFächerübergreifender Unterricht in der Berufsschule@ gewonnenen Erkenntnisse zur Anbahnung bzw. Förderung der Schlüsselqualifikationen besonders berücksichtigt. Das berufliche Lernen soll zukünftig nicht mehr in den herkömmlichen Fächern, sondern in inhaltlich zusammengehörigen, thematisch gegliederten Lernfeldern erfolgen. Die Lernziele sind somit nicht ausschließlich an fachlichen Ergebnissen orientiert, sondern beziehen auch Lern- und Arbeitsprozesse der Schüler mit ein. Bereits im Schuljahr 1996/97 wurden zur Förderung des fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterrichts insgesamt 60 Unterrichtseinheiten von ausgewählten Schulen erarbeitet, erprobt und dokumentiert. Diese Unterrichts-

einheiten sind ab dem Frühjahr 1998 über das Bayerische Schulnetz abrufbar.

 

Neue Lehrpläne/Stoffpläne an Berufsschulen

Zum 1. August 1997 hat die Bundesregierung knapp 50 Ausbildungsordnungen neu erlassen. Um diese Vielzahl von Neuordnungen unverzüglich an den bayerischen Berufsschulen umsetzen zu können, werden seit diesem Jahr neben den Lehrplänen nach bewährtem Muster besonders für Ausbildungsberufe mit geringeren Schülerzahlen sogenannte Stoffpläne erstellt. Ziel der Stoffplanarbeit ist es, die durch den jeweiligen Rahmenlehrplan vorgegebenen Lerninhalte den entsprechenden (bayerischen) Unterrichtsfächern zuzuordnen und mittels Zeitrichtwerten zu gewichten. Dabei wird besonders auf die Förderung von handlungsorientierten und fächerübergreifenden Unterrichtskonzepten geachtet. Durch dieses neue Verfahren gelingt es, alle für Bayern relevanten neuen Rahmenlehrpläne rechtzeitig zum Schuljahresbeginn in bayerische Lehrpläne bzw. Stoffpläne umzusetzen.

Es wurden u.a. Stoffpläne für die vier neuen IuT-Berufe (Informations- und Telekommunikationsberufe)

- Informations- und Kommunikations-Systemelektroniker/

Informations- und Kommunikations-Systemelektronikerin,

- Fachinformatiker / Fachinformatikerin,

- Informations- und Kommunikations-Systemkaufmann/

Informations- und Kommunikations-Systemkauffrau und

- Informatikkaufmann/Informatikkauffrau

erstellt.

 

Um die Schaffung neuer Ausbildungsplätze zu unterstützen, ist das Staatsministerium bereit, bei neuen Berufen in der Anfangsphase die Schülermindestzahl je Klasse flexibel zu handhaben und soweit wie möglich auf die Einrichtung überregionaler Sprengel zu verzichten.

Im Berufsfeld Agrarwirtschaft werden für das Schuljahr 1997/98 in der Berufsschule in Abstimmung mit den zuständigen Stellen neue Stundentafeln und Lehrpläne für folgende Ausbildungsberufe in Kraft gesetzt:

- Gärtner/Gärtnerin

- Florist/Floristin.

 

Erweiterung der Fachlehrerausbildung

Bislang wurden Fachlehrer für Schreibtechnik in einer Vier-Fächerverbindung für alle Schularten ausgebildet. Da aber für berufliche Schulen im wesentlichen nur zwei der vier Fächer von Bedeutung sind, hat das Staatsministerium für Fachlehrer dieser Fachrichtung an beruflichen Schulen eine eigene Laufbahn geschaffen. Sie werden nunmehr nach beruflicher Erstausbildung und erfolgreichem Abschluß einer weiteren beruflichen Qualifikation - ähnlich der Meister- oder Technikerprüfung im gewerblichen Bereich (z.B. Fachwirt/Fachwirtin oder Fachkaufmann/Fachkauffrau) - sowie mindestens zweijähriger Berufstätigkeit zu einem einjährigen Vorbereitungsdienst zugelassen. Diese Ausbildung vermittelt vor allem Kenntnisse in Pädagogik, Didaktik und Unterrichtsmethodik. Nach dem Ablegen der Anstellungsprüfung haben diese Fachlehrer die Lehrbefähigung für schreibtechnische Fächer an beruflichen Schulen erworben. Die mit der Änderung der Prüfungsordnung angestrebte Ausbildung der Fachlehrer für Schreibtechnik für berufliche Schulen bringt eine Verkürzung der staatlichen Ausbildung mit sich, da der beruflichen Vorbildung und Erfahrung ein höherer Stellenwert eingeräumt wird.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent