12. September 1996

Neu im neuen Schuljahr 96/97

Rechtschreibreform

In diesem Schuljahr werden an Bayerns Schulen die neuen Rechtschreibregeln eingeführt. Um den unterschiedlichen Gegebenheiten und der Lernmittelsituation Rechnung zu tragen, können die einzelnen Schulen in eigenem Ermessen festlegen, ab welchem Zeitpunkt im Schuljahr 1996/97 das neue Regelwerk an der ganzen Schule anzuwenden ist. Die Umstellung der Rechtschreiblernmittel auf die neuen Regeln ist bereits angelaufen.

Den Schulen liegen eine umfassende Übersicht über das Regelwerk im Juliheft des "Schulreport" vor (weiterhin auch als Sonderdruck zu beziehen) sowie eine Handreichung, die ebenfalls einen erläuternden Überblick über die Neuregelung bietet, des weiteren eine Liste der geänderten Schreibungen und Hinweise zur methodisch-didaktischen Umsetzung. Das Regelwerk selbst ist mittlerweile als Sondernummer 1/1996 des Amtsblatts veröffentlicht worden und liegt damit allen bayerischen Schulen vor.

Vertretung der Erziehungsberechtigten durch tatsächlich Erziehende in Einrichtungen der Elternvertretung

Art. 68 Satz 2 BayEUG ermächtigt das Kultusministerium, in Einrichtungen der Elternvertretung (Klassenelternsprecher, Elternbeirat) durch Rechtsverordnung auch andere Personen, die Schüler tatsächlich erziehen, mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten den Erziehungsberechtigten gleichzustellen.

Diese Verordnung wurde am 2. Juli 1996 erlassen, sie trat am 01.08.1996 in Kraft und betrifft die Volksschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Schulen für Behinderte. Bei diesen Schularten können die Erziehungsberechtigten eines Schülers eine andere volljährige Person, die den Schüler tatsächlich erzieht, ermächtigen, an der Wahl des Elternbeirats (bei Volksschulen: Klassenelternsprecher) teilzunehmen. Die ermächtigte Person steht bei der Anwendung der Bestimmungen über den Elternbeirat (Klassenelternsprecher) einem Erziehungsberechtigten gleich.

Förderung von Ausbildung und Aufstiegsfortbildung

1.Erhöhung der Freibeträge durch das 18. BAföGÄndG
Das 18. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 17. Juli 1996 (BGBl. I S. 1006 ff.) betrifft in einem Punkt auch das "Schüler-BAföG". Die Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden sowie die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten werden in zwei Schritten um insgesamt 3 % erhöht; nämlich zum Herbst 1996 um 2 % gegenüber 1995 und zum Herbst 1998 um 3 % gegenüber 1995.

2. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, "Meister-BAföG"
Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) ist rückwirkend zum 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Danach erhalten Fachkräfte, die sich nach einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung zum Meister, Techniker oder auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluß vorbereiten, erstmals einen Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung.

Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung sind sowohl in schulischer (Fachschulen, Fachakademien) als auch in außerschulischer Form förderungsfähig. Angehende Meister, Techniker oder gleichwertig Qualifizierte können einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme als zinsgünstiges Bankdarlehen erhalten. Alleinerziehende erhalten darüber hinaus einen Zuschuß zu den notwendigen Kinderbetreuungskosten. Diese Leistungen werden einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Da bei Vollzeitmaßnahmen der Lebensunterhalt nicht mehr aus dem Erwerbseinkommen bestritten werden kann, ist in diesen Fällen zusätzlich ein Unterhaltsbeitrag, zum Teil als Zuschuß, zum größeren Teil als zinsgünstiges Darlehen, vorgesehen. Diese Leistungen sind allerdings einkommens- und vermögensabhängig. Für die Dauer der Fortbildung und für grundsätzlich zwei weitere Jahre sind die Darlehen für den Teilnehmer zins- und tilgungsfrei. Anschließend müssen sie verzinst und innerhalb von zehn Jahren zurückgezahlt werden.

Neuerungen in den einzelnen Schularten

GRUND- UND HAUPTSCHULEN

Fremdsprachen in der Grundschule

Seit der Beendigung des Schulversuchs "Fremdsprachen in der Grundschule" im Schuljahr 1994/95 wird die frühe fremdsprachliche Begegnung beständig ausgeweitet. Im nächsten Schuljahr schließen sich weitere 63 Schulen dem Angebot an, so daß an insgesamt 165 Grundschulen fremdsprachlicher Unterricht erteilt wird, davon an 111 Grundschulen Englisch, an 32 Französisch und an 22 Italienisch.

Schulversuche

Drei Schulversuche im Bereich der Grundschule werden mit dem neuen Schuljahr zu Ende gehen:

Die Ergebnisse dieser Schulversuche werden vom Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung ausgewertet, wobei bereits in den ersten beiden Versuchsjahren wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden konnten, die es nahelegen, die Maßnahmen landesweit umzusetzen.

Lehrplan für die Grundschule

Im Laufe des Schuljahres 1996/97 werden die Arbeiten zur Novellierung des bestehenden Grundschullehrplans aufgenommen. Er soll den Entwicklungen in Familie, Gesellschaft und Wirtschaft und den Erkenntnissen aus einer Reihe sehr positiv verlaufener Schulversuche und Modellprojekte angepaßt werden.

Kürzung der Stundentafel
Zur Aufrechterhaltung der Unterrichtsversorgung mußte die Stundentafel der Grundschule um eine Stunde gekürzt werden. Dazu wird das Fach Heimat- und Sachkunde in der Jahrgangsstufe 4 von bislang vier Stunden auf drei Stunden reduziert. Der Lehrplan für das Fach Heimat- und Sachkunde in der Jahrgangsstufe 4 wurde entsprechend gekürzt.

Integration von behinderten Kindern
Das Staatsministerium wird fortfahren, behinderte Kinder auch im Bereich der Regelschulen zu beschulen, wenn diese dem individuellen Förderbedarf Rechnung tragen können.
In diese Überlegungen werden künftig auch Kinder mit Down-Syndrom einbezogen. Erkenntnisse aus dem Schulversuch "Kooperation von Förderschulen mit Regelschulen" haben ergeben, daß im Einzelfall auch für solche Kinder die Grundschule wenigstens für eine gewisse Zeit ein geeigneter Lernort sein kann. Wenn Empfehlungen und Gutachten der bisher bei der Erziehung und Betreuung dieser Kinder beteiligten Personen (Eltern, Erzieher) sowie der Fachleute aus dem Schul- und Gesundheitsbereich (Volksschullehrer, Förderschullehrer, Schulpsychologe, Arzt) einen erfolgreichen Schulbesuch in Aussicht stellen, soll die Regelgrundschule, wenn die dortigen Rahmenbedingungen passen, auch diesen Weg der Integration verstärkt anbieten.

Die "Bewegte Grundschule" - ein Beitrag zur Gesundheitserziehung der Kinder
Das Ziel der "Bewegten Grundschule" ist es, die Wechselwirkungen zwischen den körperlichen Bedürfnissen und der geistigen Leistungskraft der Kinder hervorzuheben und die psycho-physische Belastung des Sitzens durch vielfältige Bewegungsanreize abzumildern. Im neuen Schuljahr wird begonnen, den Lehrkräften in Fortbildungen die Möglichkeiten der "Bewegten Grundschule" vorzustellen.

Freiwillige 10. Klasse der Hauptschule
Im Schuljahr 1996/97 besuchen rund 1 973 Schüler insgesamt 102 Klassen der Jahrgangsstufe 10.

Erfolgreicher Hauptschulabschluß
Im Schuljahr 1996/97 treten neue Regelungen über den Erwerb des erfolgreichen Hauptschulabschlusses in Kraft, mit denen der KMK-Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekun-darbereich I vom 03.12.1993 entsprochen wird. Maßgeblich ist dann ein Notendurchschnitt von 4,00 der Vorrückungsfächer (alle Pflichtfächer + Wahlpflichtfächer, ohne Sport), wobei in höchstens drei Fächern schlechtere Noten als die Note 4 gegeben sein dürfen (1 Note 6 = 2 x Note 5).

FÖRDERSCHULEN

Schulversuch "Multimedia für Hörsprachgeschädigte"
Das Versuchsprojekt soll an den Versuchsschulen in München, Straubing, Bamberg, Hilpoltstein, Nürnberg, Würzburg und Augsburg technische Voraussetzungen schaffen, Lautspracherwerb, Schriftspracherwerb sowie Kommunikation im Rahmen einer schulhausinternen und einer externen Vernetzung mit hoher Geschwindigkeit für Unterricht, Förderung, Lehrerbildung und Erwachsenenbildung Hörgeschädigter aufzubereiten.

Schulversuch "Erziehung, Unterricht und Förderung für hörgeschädigte Kinder mit Cochlear-Implantat-Versorgung"
Aufgabe des Schulversuchs ist es, ein schulisches Bildungsangebot für gehörlos geborene oder ertaubte Kinder zu entwickeln, die durch ein Cochlear-Implantat, einer elektronischen Rehabilitationshilfe, medizinisch versorgt wurden.
Intensive hörerzieherische Maßnahmen sollen dazu beitragen, vom Hören von Geräuschen zum Verstehen von Sprache zu gelangen. Der Unterricht in der Klasse und eine darüber hinausgehende Einzelförderung in Schule und Fachklinik werden durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen ergänzt. Der Schulversuch sucht Wege für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Medizin, Technik, Sonderpädagogik und Elternhaus und erarbeitet Konzepte für die Aus- und Fortbildung des Personals.

Schulversuch "Konduktive Erziehung und Förderung von Kindern in der Schule für Körperbehinderte"
Konduktive Erziehung und Förderung soll auf der Grundlage eines vor Jahren in Ungarn entwickelten Förderkonzepts Möglichkeiten von Erziehung und Förderung aus Pädagogik, Psychologie, Krankengymnastik und Logopädie so zusammenführen, daß eine einheitliche zielorientierte Förderung entstehen kann. Konduktive Fördermaßnahmen sollen die Lernstörungen insbesondere cerebral bewegungsgestörter Kinder besser überwinden helfen.

REALSCHULEN

Fortführung des verstärkten Französisch-Unterrichts
Im kommenden Schuljahr nimmt jede fünfte Realschule (65 von 327) die Möglichkeit wahr, Französisch als zweite Fremdsprache verstärkt zu unterrichten. Mit insgesamt 10 Jahreswochenstunden ist Französisch dann - neben Englisch - als zweite Fremdsprache auch Abschlußprüfungsfach.

Bilingualer Sachunterricht
Mit nunmehr 23 Realschulen beteiligen sich im dritten Jahr der Erprobung am zweisprachigen Unterricht in Sachfächern erneut mehr Schulen als im Vorjahr an diesem Versuch. Beginnend in der Jahrgangsstufe 5 (bzw. 7 an der vierstufigen Realschule) erhalten die Schüler für zwei Jahre zuerst verstärkten Englischunterricht. Dabei erfolgt die kommunikative und terminologische Grundlegung für das Sachfach, das dann in den folgenden Jahren in mehr oder weniger starkem Umfang in der Fremdsprache unterrichtet wird. Als Sachfächer werden bisher Erdkunde, Geschichte, Wirtschafts- und Rechtslehre sowie Kunsterziehung angeboten. Das kommende Schuljahr bringt nach der Phase des verstärkten und vorbereitenden Englischunterrichts erstmals den fremdsprachlichen Unterricht im Sachfach selbst.

Entwicklung der Zahl der Studienreferendare
Die Gesamtzahl der gleichzeitig - mit vier verschiedenen Eintrittsterminen - im Vorbereitungsdienst auszubildenden Studienreferendare wuchs von 234 im Zeitraum 1991/92 auf ca. 800 im Zeitraum 1995/96. Für die nächsten Eintrittstermine ist noch mit einem weiteren Ansteigen der Bewerberzahl zu rechnen. Die Chancen auf Einstellung in den staatlichen Realschuldienst wachsen bei weitem nicht in entsprechendem Maße.

GYMNASIEN

Mit Beginn des Schuljahres 1996/97 tritt eine Änderung der Gymnasialschulordnung in Kraft.

1. Zwischenzeugnis weist auf die Gefahr des Überschreitens der Höchstausbildungsdauer hin
Bisher bezog sich die Informationspflicht im Zwischenzeugnis nur auf die Gefahr des Nichtvorrückens und auf ein eventuelles Wiederholungsverbot gem. Art. 53 Abs. 3 BayEUG. Künftig erhält das Zwischenzeugnis auch den Hinweis auf ein Wiederholungsverbot wegen Überschreitens der Höchstausbildungsdauer.

2. Wahlbeschränkung für das dritte Abiturprüfungsfach aufgehoben
Der Schüler kann unter den für das dritte Abiturprüfungsfach zugelassenen Fächern frei - ohne Rücksicht auf die gewählten Leistungskurse - wählen. Voraussetzung ist allerdings, daß die vier Abiturprüfungsfächer insgesamt die drei Aufgabenfelder abdecken und mindestens zwei Kernfächer umfassen.

3. Rücktrittsregelung bei der zusätzlichen mündlichen Prüfung im Abitur eingeführt
Der Schüler kann nunmehr von jeder mündlichen Prüfung, für die er sich gemeldet hat, zurücktreten. Der Rücktritt ist spätestens an dem der mündlichen Prüfung vorangehenden Schultag dem Prüfungsausschuß schriftlich mitzuteilen.

4. Flexibleres Wahlfachangebot
Der Schulleiter kann künftig auch Schüler aus anderen Jahrgangsstufen als aus den grundsätzlich vorgesehenen am jeweiligen Wahlunterricht teilnehmen lassen.

5. Zahl der Schulaufgaben herabgesetzt
In folgenden Fächern wird die Zahl der Schulaufgaben um jeweils 1 reduziert:

  1. Deutsch in Jahrgangsstufe 9; der Hausaufsatz in Jahrgangsstufe 10 entfällt
  2. Erste Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 5 (Latein), 6 und 8
  3. Zweite Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 8
  4. Mathematik in den Jahrgangsstufen 7 und 8 (am MNG auch 9)

BERUFLICHE SCHULEN

Maßnahmen zur Stützung des Ausbildungsstellenmarktes
Die Bayerische Staatsregierung hat im Rahmen des "Beschäftigungspakts Bayern" u. a. zwei Maßnahmen vorgesehen, mit denen die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt verbessert werden soll:

a)Ausbau des Angebots an Berufsfachschulen

Zum neuen Schuljahr wurden vier staatliche Berufsfachschulen für Assistenten für Informatik mit 120 zusätzlichen Ausbildungsplätzen gegründet. Die Ausbildung zum Assistenten bzw. zur Assistentin für Informatik setzt den mittleren Schulabschluß voraus und dauert zwei Jahre. Den Absolventen bieten sich vor allem in mittelständischen Betrieben berufliche Perspektiven. Der Freistaat Bayern stellt für die vier Einrichtungen mit jeweils einzügiger Beschulung in diesem und im nächsten Haushaltsjahr insgesamt 2,4 Millionen DM zur Verfügung.

Die Schulstandorte Lichtenfels, Roth, Schweinfurt und Weiden decken Arbeitsamtsbezirke ab, in denen die Zahl der noch nicht vermittelten Bewerber deutlich über der Zahl der noch unbesetzten Stellen liegt. Zudem ist an den örtlichen Berufsschulen, mit denen die neuen Berufsfachschulen organisatorisch verbunden sind, die nötige Ausstattung und das entsprechende Fachpersonal vorhanden.

Daneben wurde in Regensburg eine staatliche Berufsfachschule für Logopädie errichtet, die im November 1996 mit dem Unterricht beginnt. Es handelt sich um die erste Schule dieser Art in der Oberpfalz.

Zusätzlich können in diesem Schuljahr Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und Sozialpflege bei Bedarf weitere Klassen einrichten und somit noch mehr schulische Ausbildungsplätze als bisher anbieten.

b) Berufsvorbereitungsjahr

In Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Arbeit wurde erreicht, daß die Maßnahmen der Bundesanstalt und die Berufsvorbereitungsjahre der Berufsschulen aufeinander abgestimmt werden. Die Maßnahmen der Arbeitsverwaltung erfassen insbesondere Jugendliche mit besonderem pädagogischen Förderbedarf. Die Berufsschule wird sich mit dem Berufsvorbereitungsjahr vorrangig derjenigen Jugendlichen annehmen, die in erster Linie aufgrund der Ausbildungsplatzsituation keine Lehrstelle gefunden haben. Sollte sich in diesen Tagen herausstellen, daß die Zahl der geplanten Klassen nicht ausreicht, werden weitere Klassen gebildet. Die Bayerische Staatsregierung hat dafür im Doppelhaushalt 1997/98 zusätzlich 2 Millionen DM zur Verfügung gestellt.

Schulversuche an beruflichen Schulen

a) Neuer Schulversuch "Zweijährige Berufsfachschule für Wirtschaft (Zweistufige Wirtschaftsschule)"
Unter der Bezeichnung "Zweijährige Berufsfachschule für Wirtschaft (Zweistufige Wirtschaftsschule)" wird ab Schuljahr 1996/97 ein Schulversuch durchgeführt. Er umfaßt die Jahrgangsstufen 10 und 11 und richtet sich in erster Linie an Hauptschulabsolventen mit Quali, die in zwei Jahren den Wirtschaftsschulabschluß erwerben und sich für eine kaufmännische Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit qualifizieren möchten. In dieser Zweijährigen Berufsfachschule für Wirtschaft bzw. der Zweistufigen Wirtschaftsschule wurde durch eine Änderung der Stundentafel das berufsvorbereitende Profil gestärkt und die Stundenzahl in den beruflichen Fächern deutlich erhöht. Die Schülerinnen und Schüler nehmen an der Abschlußprüfung der Wirtschaftsschule teil. Sie sind damit den Wirtschaftsschulabsolventen völlig gleichgestellt.
Der Schulversuch wird an 11 staatlichen Wirtschaftsschulen in fünf Regierungsbezirken durchgeführt und endet mit Ablauf des Schuljahres 1999/2000.

b) Fortsetzung des Schulversuchs "Duale Berufsausbildung und Fachhochschulreife"
Der Schulversuch "Duale Berufsausbildung und Fachhochschulreife", in dem besonders leistungsfähige Schüler mit mittlerem Schulabschluß in drei Jahren einen Berufsabschluß und die Fachhochschulreife erwerben können, wird um zwei Jahre verlängert; damit sind Eintrittsmöglichkeiten bis 1998/99 geschaffen worden.

c) Schulversuch "Dreistufige Berufsoberschule" vor dem Abschluß
Der Schulversuch Dreistufige Berufsoberschule wurde letztmalig bis zum Ende des Schuljahres 1996/97 verlängert, weil nach Vorlage der Abschlußberichte der pädagogischen Betreuung und der wissenschaftlichen Begleitung durch das ISB sowie der Beratung im Landesschulbeirat die parlamentarische Behandlung frühestens im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein kann.
Sollte der Bayerische Landtag die vorgeschlagene Umstrukturierung der Berufsoberschule und Fachoberschule beschließen, sind im kommenden Schuljahr die Lehrpläne des Schulversuchs aufgrund der gemachten Erfahrungen zu überarbeiten. Insbesondere müßten die Stundentafeln und die Lehrpläne für die 12. Jahrgangsstufe der Berufsoberschule und der Fachoberschule vereinheitlicht werden, da in Zukunft an den beiden Schularten die gleiche Abschlußprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife durchgeführt werden soll.
Bis zur Einführung der neustrukturierten Berufsoberschule und Fachoberschule im Schuljahr 1997/98 müssen vor allem auch organisatorische Fragen hinsichtlich der Standorte zunächst mit den Betroffenen, vor allem mit den Kommunen, geklärt werden.

Erhöhung der Attraktivität beruflicher Bildungsgänge

Auch zum neuen Schuljahr soll eine Reihe von Maßnahmen die Attraktivität beruflicher Bildungsgänge erhöhen:

a) BGJ/k nun auch bei den Floristen
Das bislang bestehende Berufsgrundschuljahr in vollzeitschulischer Form (BGJ/s) im Ausbildungsberuf "Florist/Floristin" wird in ein Berufsgrundbildungsjahr in kooperativer Form (BGJ/k) umgewandelt; gleichzeitig wird in diesem Ausbildungsberuf in dem bisher von der beruflichen Grundbildung ausgenommenen Regierungsbezirk Oberpfalz das BGJ/k neu eingeführt.

b) Neue Lehrpläne:
Berufsschulen mit dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung
Neue Stundentafeln und Lehrpläne gelten für folgende Ausbildungsberufe:

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die inhaltliche Aktualisierung, die Aufnahme von berufsbezogenem Englischunterricht sowie die Integration der Datenverarbeitung in den fachlichen Unterricht. Alle Lehrpläne sind handlungsorientiert ausgerichtet und fördern fächerübergreifende Projektarbeit.

Fachschule für Datenverarbeitung
Die Lehrpläne der Fachschule für Datenverarbeitung wurden überarbeitet und dem aktuellen Stand der Informations- und Kommunikationstechnik angepaßt.

Fachakademie für Wirtschaft
Die Stundentafel der Fachakademie für Wirtschaft bekam eine neue Struktur. Gleichzeitig wurden die Lehrpläne auf den neuesten Stand gebracht. Schwerpunkt der Änderungen sind die Ausweitung des Fremdsprachenangebots sowie eine projekt- und handlungsorientierte Ausrichtung der Lehrpläne.

c) Neue Ausbildungsberufe
Zum 1. August 1996 wurden vom Bundesminister für Wirtschaft die Ausbildungsordnungen für die beiden neuen Ausbildungsberufe "Mediengestalter/Mediengestalterin in Bild und Ton" sowie "Film- und Videoeditor/Film - und Videoeditorin" in Kraft gesetzt. Es bleibt abzuwarten, wieviele Ausbildungsverträge für diese Berufe die in Betracht kommenden Unternehmen abschließen. In Gesprächen mit allen Beteiligten hat das Staatsministerium Vorbereitungen getroffen, damit entsprechende Fachklassen an der Berufsschule eingerichtet werden können.

d) Fächerübergreifender Unterricht in der Berufsschule
Um die Unterrichtsformen in der Berufsschule weiterzuentwickeln und an die veränderten Qualifikationsanforderungen der einzelnen Berufe anzupassen, werden die Erkenntnisse aus dem abgeschlossenen Modellversuch "Fächerübergreifender Unterricht in der Berufsschule" auf alle Berufsfelder übertragen.

e) Multimedia und Telekommunikation an beruflichen Schulen
Im Bereich der beruflichen Schulen ist es aufgrund der technischen Entwicklungen und der daraus resultierenden Anforderungen an die zukünftigen Facharbeiter/Fachan- gestellten besonders notwendig, den Schüler mit dem sinnvollen Einsatz der neuen Medien vertraut zu machen. Im Rahmen von Pilotprojekten werden deshalb an einigen beruflichen Schulen die Einsatzmöglichkeiten neuer Medien und Telekommunikationstechniken untersucht. Dabei sind folgende Schwerpunkte gesetzt:

Englisch für Lehrkräfte an beruflichen Schulen
Mit der in Kürze in Kraft tretenden Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I wird es Lehrkräften künftig möglich sein, im Bereich Fremdsprachen für Berufsschulen eine neue Qualifikation zu erwerben. Dieses neue Prüfungsfach "Fremdsprachliche Qualifikation", das inhaltlich ganz auf die Sprachpraxis ausgerichtet ist und auf Kenntnisse in Literatur- und Sprachwissenschaft verzichtet, soll die Bereitschaft der Lehrkräfte erhöhen, ihre Lehramtsbefähigung entsprechend zu erweitern. Diese Erweiterung können sowohl Studenten des Lehramts während des Studiums anstreben als auch Lehrkräfte, die bereits im Schuldienst sind.

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent