Pressemitteilung
Nr. 231 - 25. September 2000

Arbeitszeitkonto wird weitergeführt

Das Kultusministerium stellte klar, dass das Arbeitszeitkonto als solches vom VGH nicht in Frage gestellt wurde. Die Aufforderung des BLLV, die Anordnung für das verpflichtende Arbeitszeitkonto aufzuheben, sei deshalb eine bewusste Fehlinterpretation des Urteils. Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs hatten in der mündlichen Urteilsbegründung lediglich die Form der Rechtsgrundlage in Zweifel gezogen. Hier werde das Kultusministerium das aktuelle Arbeitszeitkonto nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe falls notwendig unverzüglich in die vom Gericht als zulässig erachtete Rechtsform bringen. Auch künftig werden Lehrkräfte damit – wie in zahlreichen anderen Ländern - verpflichtet sein, die zusätzliche Unterrichtsstunde im Interesse ihrer Schülerinnen und Schüler zu erbringen.

Das Kultusministerium verdeutlichte, dass das Arbeitszeitkonto Teil eines ausgewogenen Gesamtkonzepts zur Bewältigung der hohen Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen und der Reformen an Grund- und Hauptschule wie Einführung des Fremdsprachenunterrichts, Ausweitung der Stundenzahl und Einführung des Mittlere-Reife-Zugs sei. Die Kritik des BLLV-Vorsitzenden, das Arbeitszeitkonto an der Grundschule sei widersprüchlich, da die Schülerzahlen dort rückläufig seien, verschweige den zusätzlichen Personalbedarf für die Reformen. Sowohl die zusätzlichen Unterrichtsstunden als auch die Einführung des Fremdsprachenunterrichts in den Klassen 3 und 4 finde große Resonanz der Eltern und wären ohne das Arbeitszeitkonto derzeit nicht möglich. Dauerhafte Einstellungen hierfür seien gerade wegen der rückläufigen Schülerzahlen an der Grundschule personalpolitisch nicht sinnvoll. Im Gegenteil werde durch die vorübergehende Aufstockung des Pflichtunterrichts durch das Arbeitszeitkonto ein Einstellungskorridor freigehalten. Würden stattdessen jetzt zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen, wären die Einstellungschancen künftiger Junglehrer deutlich gemindert. Das Arbeitszeitkonto sei damit ein Beitrag, auch künftig Einstellungschancen in großem Umfang zu erhalten.

Das Kultusministerium erinnerte daran, dass die Zahl der Neueinstellungen in diesem Schuljahr einen Höchststand erreicht habe. Über 4700 junge Lehramtsbewerber hätten in diesem Schuljahr eine Anstellung erhalten. Ursache hierfür waren das Erreichen der Altersgrenze durch eine Vielzahl von Lehrkräften, die in Anspruchnahme von Alterteilzeit und die Schaffung neuer Stellen.

Dorothee Erpenstein
Pressesprecherin des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus