Pressemitteilung
Nr. 225 – 20. September 2000

Zu dpa lby 110 „Weiter Streit um verlängerte Arbeitszeit für Bayerns Lehrer"

Der Normenkontrollantrag der Lehrkräfte wurde als unzulässig abgewiesen. Das Arbeitszeitkonto als solches wurde vom VGH nicht in Frage gestellt. Was die Form der Rechtsgrundlage betrifft, so ist die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Falls notwendig, wird das aktuelle Arbeitszeitkonto in die vom Gericht als zulässig erachtete Rechtsform gebracht. Auch künftig werden Lehrkräfte damit verpflichtet sein, die zusätzliche Unterrichtsstunde im Interesse ihrer Schülerinnen und Schüler zu erbringen. Das Kultusministerium stellte klar, dass das Arbeitskonto Teil eines ausgewogenen Gesamtkonzepts zur Bewältigung der hohen Schülerzahlen und der Reformen an der Grundschule wie Einführung des Fremdsprachenunterrichts und Ausweitung der Stundenzahl ist. Die Staatsregierung schafft seit 1998 jährlich 500 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrer.

Dorothee Erpenstein
Pressesprecherin des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus