5. Oktober 1998

Deutsche Hochschulrektorenkonferenz tagt in Bamberg

Kultusminister Zehetmair: "Hochschulreform in Bund und Ländern ist Signal für Erneuerung der Hochschulen"

Mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes und dem Inkrafttreten des Hochschulreformgesetzes in Bayern ist die Hochschulreform keineswegs abgeschlossen. Dies betonte Kultusminister Zehetmair bei der Tagung der Hochschurektorenkonferenz am Montag in Bamberg. Entscheidend sei vielmehr die zügige Umsetzung der jetzt geschaffenen gesetzlichen Rahmenbedingungen in allen Ländern. Von vorrangiger Bedeutung für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Hochschulsystems seien dabei die Offenheit der Hochschulen für Veränderungen, eine Prioritätensetzung bei Bund und Ländern zugunsten von Wissenschaft und Forschung sowie eine Reform des Dienstrechts.

Für die Hochschulen bedeutet dies nach Auffassung Zehetmairs die Bereitschaft zu mehr Flexibilität und den Verzicht auf lieb gewordene Traditionen. Begrenzte staatliche Ressourcen zwingen zur Überprüfung der Fächerstruktur, zur interdisziplinären Zusammenarbeit, zu Kooperation zwischen Hochschulen und zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit außeruniversitären Einrichtungen. Neben den Anstrengungen der Hochschulen müssten aber auch Bund und Länder in ihren Haushalten Prioritäten für Wissenschaft und Forschung setzen, um die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu erhalten und zu verbessern. Bayern habe hier deutliche Akzente gesetzt, sagte Zehetmair: Die Ausgaben des Freistaats Bayern für die Hochschulen sind - nach Abzug der Erstattungen durch den Bund nach dem Hochschulbauförderungsgesetz - von 1990 mit 3,192 Milliarden DM auf 5,203 Milliarden DM im Jahr 1998 gestiegen. In dieser Zeit wurden darüber hinaus über 5 Milliarden DM in die Erneuerung der Forschungs-, Lehr- und Technologiestrukturen investiert. Der Freistaat hat hiermit "auch im Vergleich zu den anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland hervorragende Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung" geschaffen.

Die nun anstehende Dienstrechtsreform werde Bayern "mit Augenmaß und Behutsamkeit" begleiten. Die vorgeschlagenen tiefgreifenden Änderungen des Systems der Professorenbesoldung müssten eingehend geprüft werden. Im Rahmen der Verstärkung von Leistungselementen in der Besoldung dürfe jedoch "nicht die gegenwärtige Differenzierung der Professorenämter aufgegeben werden", sagte Zehetmair.

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressesprecher