18. Oktober 1997

Die Hochschulreform - ein Beitrag zu mehr Wettbewerb und Profilierung der Hochschulen

Mehr Profilbildung und Wettbewerb der Hochschulen ermöglicht die Hochschulreform in Bayern. Wie Kultusminister Hans Zehetmair bei der Verleihung des Eduard-Rhein-Preises 1997 am Samstag in München erklärte, komme einer zukunftsweisenden Hochschulausbildung essentielle Bedeutung zu. Die Vorstellung, alle Hochschulen seien gleich, sei längst Illusion. Universitäten und Fachhochschulen seien mit differenzierter Zielsetzung errichtet worden, so gebe es technisch ausgerichtete oder geisteswissenschaftlich orientierte Hochschulen, große Universitäten mit 60.000 Studenten und kleine mit 4.000 Studenten. Der zu erwartende Zuwachs an Studenten und deren berufsweltgerechte Ausbildung erfordere große Anstrengungen von Staat und Hochschulen. Die Zahl der Schulabsolventen in den alten Ländern werde Prognosen der Kultusministerkonferenz zufolge von 245.000 im Jahr 1996 auf rund 327.000 im Jahr 2010 zunehmen. Auf der Basis von mehr Autonomie hätten die Hochschulen die Chance, durch Leistung im gegenseitigen Wettbewerb mehr Profil zu entwickeln und höhere Qualität in Forschung und Lehre zu sichern. Zusammenarbeit solle den Wettbewerb beflügeln. Eine Abstimmung von Studienangeboten und Forschungsschwerpunkten sei erforderlich. Das Beispiel nordbayerischer Universitäten, die gemeinsame Studiengänge vereinbart hätten, solle Schule machen, so der Minister. Es gelte, Brücken zu schlagen über Instituts- und Fakultätsgrenzen.

Die Hochschulreform in Bayern sehe zur Verbesserung des Hochschulmanagements die Einrichtung eines Leitungsgremiums vor, das insbesondere die Mittel und Stellen innerhalb der Hochschulen verteilen werde. Damit solle eine Abkehr vom Gießkannenprinzip und eine stärker am Gesamtinteresse der Hochschule, aber auch am Bedarf orientierte gezielte Mittelverteilung erreicht werden. Mehr Autonomie erhielten die Hochschulen durch Übertragung von Zuständigkeiten im Personalbereich oder eine weitreichende Flexibilisierung der Hochschulhaushalte durch Lockerung des Jährlichkeitsprinzips und verbesserte Austauschbarkeit der wichtigsten Haushaltstitel. Zusätzlichen Anreiz, profilbildende Leistungen zu finanzieren, gebe die Beteiligung der Hochschulen an selbst erwirtschafteten zusätzlichen Einnahmen: Drei Viertel der Entgelte (z.B. für die Vermietung von Hochschulräumen) verblieben künftig den Hochschulen zur Finanzierung von Lehre und Forschung.

Das Reformgesetz zur Änderung der hochschulgesetzlichen Bestimmungen gebe Freiräume und ermögliche neues Handeln. Die Hochschulen müßten nun beweisen, daß sie ein Mehr an Autonomie und Verantwortung nicht nur einfordern, sondern auch tragen könnten.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent