Pressemitteilung
Nr. 258 - 25. Oktober 2000

Bayern klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen das Bundesaltenpflegegesetz

Die Bayerische Staatsregierung wird gegen das vom Bundestag verabschiedete Bundesaltenpflegegesetz Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erheben. Das neue Gesetz zielt auf eine bundeseinheitliche Regelung der Ausbildung, Prüfung und staatlichen Anerkennung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern ab. Festgelegt werden u.a. Ausbildungsdauer sowie die Pflicht zur Zahlung einer Ausbildungsvergütung. „Das Gesetz verletzt die Gesetzgebungskompetenz der Länder und ist für Bayern daher nicht tragbar", erklärte Kultusministerin Monika Hohlmeier. Die Zuständigkeit zur Regelung der Zulassung und Ausbildung in der Altenpflege liege ausschließlich bei den Ländern. Ein Bundesgesetz sei dagegen nur im Bereich der Heilberufe möglich. „Alt sein ist keine Krankheit, im Vordergrund der Altenpflege steht vielmehr die sozialpflegerische Betreuung, Beratung und Unterstützung, die helfende Begleitung und Versorgung alter Menschen. Hierfür fehlt dem Bundesgesetzgeber die Kompetenz", betonte die Ministerin. Bayern wolle deshalb an einer landesrechtlichen Reglung festhalten.

Das Bundesgesetz, das am 1. August 2001 in Kraft treten soll, würde die bewährte Altenpflegeausbildung in Bayern massiv beeinträchtigen. Künftig könnte die Ausbildung in der Altenpflege nicht wie bisher an Fachschulen stattfinden, sondern allein an Berufsfachschulen.
Überdies gehe der Ausbildung ein wichtiger Bewerberkreis verloren, weil Frauen und Männer mit Hauptschulabschluss, die jahrelang einen Familienhaushalt geführt haben oder berufstätig waren, nicht mehr unmittelbar in die Altenpflegeausbildung aufgenommen werden können. Zum anderen würden Ausbildungs- und Schulplätze wegfallen, weil nicht alle Einrichtungen der Altenhilfe in der Lage wären, den Altenpflegeschülern für die gesamte Ausbildungszeit eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Auch aus diesen Gründen sei das Bundesgesetz für Bayern nicht tragbar. Mit einem Normenkontrollantrag soll nun bereits vor dem geplanten Inkrafttreten die Verfassungswidrigkeit der neuen Regelung festgestellt werden. Mit der Prozessvertretung Bayerns wird Universitätsprofessor Dr. jur. Graf von Pestalozza beauftragt.

Dorothee Erpenstein
Pressesprecherin des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus