25. November 1998

Neues Organisationsmodell soll die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Technischen Universität München verbessern

Erstmals wird eine Hochschule in Bayern von der neu in das Bayerische Hochschulgesetz aufgenommenen "Experimentierklausel" Gebrauch machen. Wie Wissenschaftsminister Zehetmair am Mittwoch in München mitteilte, habe das Ministerium auf Vorschlag der Technischen Universität München die Modalitäten eines Organisationsmodells festgelegt, das den speziellen Bedürfnissen dieser Hochschule Rechnung trägt und am 1. Januar 1999 in Kraft treten soll.

Ein wesentliches Element des Organisationsmodells ist die Einführung neuer Gremien. Vorgesehen ist eine "erweiterte Hochschulleitung", in der alle Dekane als Vertreter ihrer Fakultäten in die Aufgabenwahrnehmung der Hochschulleitung eingebunden werden. Damit soll sowohl Verantwortung dezentralisiert, wie auch der in den Fakultäten vorhandene Sachverstand nutzbar gemacht werden. Neu ist auch die Einführung eines "Verwaltungsrats", in dem die Mitglieder des Senats und die externen Experten des Hochschulrats zusammenwirken.

Um eine wirksame Kontrolle der in ihrer Kompetenz gestärkten operativen Organe (Hochschulleitung, Fachbereichssprecher und Studiendekane) zu gewährleisten, wurde eine klare Trennung dieser operativen Organe von den Kontrollorganen (Senat, Hochschulrat, Verwaltungsrat und Fachbereichsrat) sichergestellt.

Auch die Organisation der Studenten weicht von den Vorschriften des Bayerischen Hochschulgesetzes ab. Vorgesehen ist ein Fachschaftenrat, der den studentischen Konvent ersetzt und dem je ein Vertreter der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten sowie der Studentenvertreter im Senat angehören. Diesem Fachschaftenrat wird ein Anhörungsrecht in zahlreichen, die Studenten betreffenden Angelegenheiten eingeräumt. Ferner wird das Mitspracherecht der Studenten insoweit gestärkt, als den Fachschaftsvertretungen das Vorschlagsrecht für den Studiendekan eingeräumt wird.

Nunmehr liege es an der Technischen Universität München, unter Beweis zu stellen, dass die neuen Organisationsstrukturen zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Hochschule führen, betonte Zehetmair. Nach einer Erprobungsphase von 5 Jahren werde darüber zu entscheiden sein, ob sich das neue Organisationsmodell bewährt hat und ob das Modell oder Teile hieraus auch für andere Hochschulen taugliche Alternativen zu den gesetzlich vorgesehenen Organisationsstrukturen bilden.

Toni Schmid, Pressesprecher des
Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst