10.November 1997 202/97

B. Aktuelle Entwicklungen im Hochschulbereich

Hochschulreform

 

Schwerpunkt der Hochschulreform in Bayern, die der Staatsminister für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst in der Regierungserklärung vor dem Bayerischen Landtag am 29. Januar 1997 vorgestellt hat, ist der vom Ministerrat am 21. Oktober 1997 beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes, des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags für die Vergabe von Studienplätzen. Mit diesem Gesetzentwurf werden wichtige Kernpunkte der Regierungserklärung umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor:

- Verpflichtende Einführung eines Leitungsgremiums (Rektorat oder Präsidialkollegium),

- Einrichtung eines Hochschulrats,

- Stärkung der Leitung der Hochschulen durch Übertragung von Zuständigkeiten des Senats auf die Leitung (insbesondere Zuständigkeit für die Verteilung von Stellen und Mitteln),

- Stärkung der Eigenverantwortung und Autonomie der Hochschulen durch die Verlagerung von Zuständigkeiten des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst auf die Hochschulen,

- Förderung der Leistung und Profilbildung durch eine leistungs- und belastungsbezogene Mittelverteilung an die Hochschulen, aber auch innerhalb der Hochschulen,

- wirtschaftliche Verselbständigung der Universitätsklinika im Rahmen der Strukturreform der Universitätsklinika,

- Weiterentwicklung der Studienstrukturreform und Verbesserung der Lehre durch die Einrichtung von Studiendekanen, durch die Verpflichtung zur Erstellung von Lehrberichten und durch die verpflichtende Einführung der Evaluation der Lehre unter Beteiligung der Studenten.

Der Gesetzentwurf beschränkt sich nicht auf die Umsetzung der in der Regierungserklärung vor dem Bayerischen Landtag am 29. Januar 1997 angekündigten Maßnahmen zur Hochschulstrukturreform. In den Gesetzentwurf wurden darüber hinaus zahlreiche Änderungen des Bayerischen Hochschullehrergesetzes und des Bayerischen Hochschulgesetzes aufgenommen, die sich aufgrund der Erfahrungen im Vollzug dieser Gesetze in den vergangenen Jahren als notwendig erwiesen haben oder der Deregulierung oder Verwaltungsvereinfachung dienen.

 

Strukturreform der Universitätsklinika

Wesentlicher Bestandteil der Hochschulreform ist die Strukturreform der bayerischen Universitätsklinika. Der Gesetzentwurf sieht insoweit eine wirtschaftliche Verselbständigung der Universitätsklinika im Verhältnis zu den Universitäten vor. Die Universitätsklinika sollen als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich verselbständigter Teil der Universitäten in Form eines Staatsbetriebes vergleichbar einem kommunalen Eigenbetrieb geführt werden. Die Aufgaben der Geschäftsführung des Universitätsklinikums werden einem Klinikumsvorstand übertragen, der mit Kompetenzen zur effizienten Nutzung der Ressourcen und zu eigenverantwortlichen unternehmerischen Entscheidungen ausgestattet wird.

Durch eine weitgehende Bündelung der Trägeraufgaben bei einem Aufsichtsrat werden die Entscheidungswege verkürzt, das Abstimmungsverfahren mit der Universität und zwischen den zuständigen Staatsbehörden verkürzt und die Aufsicht insbesondere auch durch externe Mitglieder professionalisiert. Eine Experimentierklausel soll die Erprobung neuer Modelle der Organisation und der betrieblichen Steuerung der Hochschulklinika bis hin zu einer rechtlichen Verselbständigung in einem geeigneten Einzelfall ermöglichen.

 

Ausbaustand der Hochschulen

Die bayerischen Universitäten sind derzeit für insgesamt 100 478 Studenten mit 2 028 692 m5 Hauptnutzfläche ausgebaut. Nach Fertigstellung der laufenden Baumaßnahmen werden an den bayerischen Universitäten insgesamt 102 576 Studienplätze realisiert sein und 2 182 791 m5 Hauptnutzfläche zur Verfügung stehen (Stand 27. Rahmenplan für den Hochschulbau Stichtag 01.12.1996).

An den bayerischen Fachhochschulen werden nach Fertigstellung der laufenden Baumaßnahmen 29 216 flächenbezogene Studienplätze realisiert sein (Stand 27. Rahmenplan für den Hochschulbau Stichtag 01.12.1996). Derzeit sind 24 492 Studienplätze vorhanden. Die Fachhochschulen kommen damit ihrem Ausbauziel von 37 200 Studienplätzen einen entscheidenden Schritt näher: Allein mit den laufenden Baumaßnahmen werden mehr als 5 000 Studienplätze realisiert.

Mit der Errichtung der Fachhochschule Ansbach im Jahre 1996 ist die Phase der Neugründungen von Fachhochschulen und Fachhochschulstandorten abgeschlossen. Jede der 18 bayerischen Planungsregionen ist nun mit mindestens einer Hochschuleinrichtung ausgestattet.

 

Hochschulrecht

Hochschulrahmengesetz

Die Bundesregierung hat am 24. September 1997 den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes beschlossen. Vorausgegangen waren Abstimmungsgespräche zwischen Bund und Ländern. Ziel der Reform des deutschen Hochschulsystems ist es, durch Deregulierung, durch Leistungsorientierung und durch die Schaffung von Leistungsanreizen Wettbewerb und Differenzierung zu ermöglichen sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen für das 21. Jahrhundert zu sichern.

Der Gesetzentwurf sieht eine weitgehende Deregulierung insbesondere der Vorschriften über die innere und äußere Organisation und Verwaltung der Hochschulen vor. Damit erhalten die Länder einen umfassenden Handlungsfreiraum für die Umgestaltung der Organisation und Verwaltung der Hochschulen. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf soll nach der im Grundgesetz vorgesehenen Behandlung im Bundesrat und Bundestag frühestens am 1. April 1998 in Kraft treten. Im "Vorgriff" auf die im Rahmen der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes vorgesehene Deregulierung nutzt der bayerische Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften in Teilbereichen bereits den zu erwartenden Freiraum. Darüber hinaus greift der bayerische Gesetzentwurf Regelungsbereiche auf, die im geltenden Hochschulrahmengesetz nicht enthalten sind, aber im Rahmen der Novellierung aufgenommen werden sollen (z.B. leistungsorientierte Finanzierung der Hochschulen, Evaluierung der Lehre unter Beteiligung der Studenten, Verzicht auf die Habilitation als Regelvoraussetzung für das Professorenamt, Einführung international anerkannter Hochschulgrade wie Bachelor und Master).

 

Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz)

Das am 1. Juli 1997 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz) berührt auch den Hochschulbereich. Die in Art. 3 des Reformgesetzes (Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes) enthaltenen Änderungen über die Gewährung von Leistungsstufen und über die Hemmung des Aufstiegs bei der Bemessung des Grundgehaltes sowie über die Gewährung von Leistungsprämien (Einmalzahlungen) und Leistungszulagen betreffen nur die Beamten in der Besoldungsordnung A an den Hochschulen. Das Reformgesetz hat insoweit die Beamten in der Besoldungsordnung C ausgeklammert.

Nach Art. 1 Nr. 15 des Reformgesetzes ist Teilzeitbeschäftigung für Beamte durch Gesetz zu regeln (' 44 a BRRG). Das Beamtenrechtsrahmengesetz hat damit dem Landesgesetzgeber einen weiten Freiraum für die Regelung der Teilzeitbeschäftigung für Beamte eingeräumt. In dem Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften ist vorgesehen, daß Teilzeitbeschäftigung künftig ohne besondere Voraussetzungen möglich ist (Antragsteilzeit). In diesem Zusammenhang ist auch eine Änderung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes vorgesehen, durch die die Neuregelung auf Professoren ausgedehnt wird. Die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Teilzeitbeschäftigung von Professoren ist ein wichtiger Beitrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit auch im Hochschulbereich, der neue Möglichkeiten für die Besetzung von Professorenstellen eröffnet.

Umsetzung der Neuregelung über die Berufung von Professoren auf Zeit

Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften hat Art. 10 BayHSchLG um einen neuen Absatz 2 erweitert, wonach Professoren für die Dauer von bis zu sechs Jahren zu Beamten auf Zeit ernannt werden können. Damit wurde die personalpolitische Flexibilität bei der Besetzung von Professorenstellen deutlich erweitert, ohne den gesetzlichen Regelfall einer Berufung zum Lebenszeitbeamten in Frage zu stellen.

Mit Schreiben vom 31.01.1997 hat das Ministerium den Hochschulen Hinweise zum Vollzug der Neuregelung gegeben. Danach kommen für eine Zeitprofessur insbesondere folgende Anwendungsbereiche in Betracht:

- Gewinnung von Personen aus Bereichen außerhalb der Hochschule - auch aus dem Ausland -, die als Wissenschaftler, Künstler oder sonst in einer Berufspraxis hervorragende Leistungen aufweisen können, für eine befristete Tätigkeit im Hochschulbereich;

- Wahrnehmung von speziellen Aufgaben von begrenzter Dauer (z.B. für eine Forschungsaufgabe von begrenzter Dauer, zur Abdeckung eines vorübergehenden oder wechselnden besonderen Lehrbedarfs, im Interesse des Wissenstransfers);

- befristete Stiftungsprofessuren;

- Berufung von Professoren an Kunsthochschulen;

- Aufbau eines drittmittelgeförderten Forschungsschwerpunkts;

- Berufung für eine Tätigkeit insbesondere als Oberarzt im Bereich der klinischen Einrichtungen, wenn für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit besondere Gründe vorliegen (z.B. bevorstehender Wechsel in der Leitung, beabsichtigte Änderung eines Schwerpunkts in der Krankenversorgung);

- Überbrückung bei einem Mangel an geeigneten Bewerbern;

- Gewinnung ausländischer Bewerber, die den Unterricht in ihrer Muttersprache erteilen, zur modellhaften Erprobung fremdsprachlicher Studienangebote.

 

Wohnraumversorgung

Eine studiengerechte Unterbringung am Studienort ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums innerhalb angemessener Zeit eine unverzichtbare Voraussetzung. Zwar hat sich die Lage auf dem studentischen Wohnungsmarkt entspannt, aber die auch in Zukunft hohen Studentenzahlen und die begrenzten Möglichkeiten des freien Wohnungsmarktes führen dazu, daß der Schaffung neuer Wohnheimplätze (insbesondere im Raum München) weiterhin eine hohe Priorität zukommt.

Am 01.03.1997 gab es in Bayern 29 247 Studentenwohnheimplätze; dies bedeutet eine Unterbringungsquote von 12,5 %. Zum 01.04.1989 lag die Unterbringungsquote noch bei 10,2 %. Innerhalb von acht Jahren wurden in Bayern somit ca. 5 800 neue Studentenwohnheimplätze geschaffen. Im Haushaltsjahr 1997 stehen 35 Mio DM zur Förderung des Studentenwohnraumbaus zur Verfügung, für das Haushaltsjahr 1998 sind 30 Mio DM vorgesehen.

 

Datenverarbeitung

Einen wichtigen Standort- und Wettbewerbsfaktor für die Hochschulen in Bayern, insbesondere für die naturwissenschaftlichen und technischen Fächer, stellen leistungsfähige Rechner und Datennetze dar.

Hochleistungsrechner

In den nächsten Wochen wird der im Frühjahr in Betrieb genommene neue bayerische Landeshochleistungsrechner am Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München zu einem der leistungsstärksten Systeme im Hochschul- und Wissenschaftsbereich Deutschlands ausgebaut. Der dann aus 52 parallel betriebenen Vektorprozessoren bestehende Rechner mit einer Spitzenleistung von 114 Milliarden Rechenoperationen pro Sekunde kann über das Hochschulnetz von Wissenschaftlern aller bayerischen Universitäten genutzt werden. Ergänzend zu dieser zentralen Anlage erhalten die Universitäten Erlangen-Nürnberg, Würzburg, Regensburg und Bayreuth kleinere Regionalrechner gleicher Bauart für Entwicklungs- und Testzwecke; für die Universität Augsburg wird ein Parallelrechner beschafft. Zusammen mit zwei vorhandenen Spezialsystemen des LRZ werden damit über 30 Mio DM in moderne Hochleistungsrechner an den bayerischen Hochschulen investiert. Die Anwendungen solcher Systeme liegen vor allem in der Theoretischen Chemie, Molekularbiologie, Astrophysik, Halb- und Supraleiterforschung, Materialwissenschaft, Festigkeitslehre und Strömungsmechanik sowie der Motoren- und Turbinenkonstruktion.

Hochschulnetze

Das vom LRZ betriebene Münchner Hochschulnetz verbindet zahlreiche Hochschuleinrichtungen in München, Garching und Weihenstephan untereinander und mit dem Internet. Die Zahl der Wählzugänge aus dem Telefonnetz, über die Hochschulangehörige die Ressourcen des LRZ auch von ihrem häuslichen Arbeitsplatz aus nutzen können, wird Anfang nächsten Jahres auf bis zu 800 Anschlüsse aufgestockt. Andere wissenschaftliche Einrichtungen, außeruniversitäre Forschungsinstitute, Bibliotheken, Museen und Sammlungen können künftig gegen einen Kostenbeitrag die vorhandenen Glasfaserkabel hoher Kapazität mitnutzen, soweit dies die Belange der Hochschulen nicht beeinträchtigt. Das Münchner Hochschulnetz wird auf diese Weise zu einem Münchner Wissenschaftsnetz erweitert.

Datenverarbeitung an den Universitätsklinika

Die in den vergangenen Jahren bei den bayerischen Universitätsklinika eingeführten neuen integrierten und dialogorientierten Verfahren für das Rechnungswesen und die Materialwirtschaft erweisen sich durch die damit gewonnenen Möglichkeiten verbesserter betriebsinterner Steuerung zwischenzeitlich nachweislich als wirtschaftlich.

Die Vielzahl der an der Patientenversorgung in den Universitätsklinika beteiligten Mitarbeiter und Bereiche erfordert im Interesse einer adäquaten Diagnostik und Therapie die zeitnahe Verfügbarkeit aktueller Patientendaten und der behandlungsrelevanten Informationen innerhalb eines flächendeckenden Klinikums-Kommunikations-Systems. Gegenwärtig werden deshalb die Stationen der Universitätsklinika schrittweise mit DV-Arbeitsplätzen ausgestattet. Für den Austausch von Patienten- und Leistungsdaten zwischen verschiedenen administrativen und klinischen Anwendungsverfahren wird in diesem Rahmen auch ein zentraler Kommunikationsserver in den einzelnen Universitätsklinika eingerichtet, der auf der Grundlage eines Anforderungskataloges aller bayerischen Universitätsklinika ausgewählt wurde. Ebenfalls verabschiedet ist bereits eine Anforderungsbeschreibung für ein Operationsplanungs- und Bdokumentationsystem mit Leistungsanforderungskomponente. Die vollständigen Anforderungen für einen klinischen Arbeitsplatz werden in einer fachlichen Arbeitsgruppe abgestimmt.

DV-gestützte Archivierungssysteme in den Universitätsklinika sollen einerseits die langfristige Verfügbarkeit und den schnellen Zugriff auf Behandlungsdaten der Patienten und Unterlagen des Rechnungswesens gewährleisten und andererseits die gesetzlichen Anforderungen an die Dokumentation und Aufbewahrung von Dokumenten erfüllen. Projekte zeigen, daß die digitale Speicherung der Informationen bestehende räumliche Engpässe in den Universitätsklinika mildern und gleichzeitig die Zugriffsgeschwindigkeit und -sicherheit auf die vorhandenen Datenbestände beschleunigen kann. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen einer flächendeckenden Bereitstellung solcher Systeme werden gegenwärtig in abgegrenzten, überschaubaren Pilotvorhaben geprüft.

Hochschulbibliotheken

Die Hochschulbibliotheken sind eine wichtige und unentbehrliche Infrastruktureinrichtung für Forschung, Lehre und Studium. Die technische Entwicklung hatte bereits in der Vergangenheit bedeutenden Einfluß darauf, in welcher Form die Dienstleistungen der wissenschaftlichen Bibliotheken erbracht und angeboten werden konnten. Die durch sie eröffneten Möglichkeiten wurden auch genutzt. So sind z.B. aufgrund der hohen Investitionen in den zurückliegenden Jahren diese Bibliotheken heute größtenteils für die arbeitsteilige Katalogisierung, das Recherchieren in Datenbanken und den Nachweis und die Ausleihe ihrer Literaturbestände mit vernetzten Datenverarbeitungssystemen ausgestattet. In Bayern wurde dies durch das Projekt SOKRATES vollständig und in einheitlicher Weise erreicht. Damit ist eine solide Basis entstanden, auf der die weitere Entwicklung vorangetrieben werden kann.

Das rapide Anwachsen der Vernetzung zwischen den verschiedenen Standorten, die Steigerung der Übertragungsgeschwindigkeiten der Kommunikationsnetze, die Zunahme der Speicherkapazitäten und Verarbeitungsleistungen der Informationssysteme sowie neue Recherche- und Verarbeitungsroutinen eröffnen Möglichkeiten, die gesamte Publikationskette vom Autor bis zum Leser zu verändern und effizienter zu gestalten. Es entstehen zunehmend Volltextdatenbanken und elektronische Zeitschriften. Der Aufbau elektronischer und virtueller Bibliotheken ist in der Diskussion. Andererseits werden aber bisherige Medien, Verfahren und Anforderungen nicht einfach wegfallen.

Die Beratungskommission "Neue Informations- und Kommunikationstechnologien für wissenschaftliche Bibliotheken (IKB)" des Ministeriums hat hierzu einen Bericht erstellt. Dabei wurden auch wichtige Empfehlungen und Initiativen auf überregionaler und regionaler Ebene bedacht, wie sie von der Kultusministerkonferenz, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Europäischen Union, der G7-Gruppe und nicht zuletzt in "Bayern Online" formuliert wurden. Der Bericht stellt die Grundlage für das weitere Vorgehen im Land dar und zeigt Stand, Möglichkeiten und Erfordernisse des Einsatzes der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die notwendigen Ressourcen für den Bereich der wissenschaftlichen Bibliotheken auf.

Auf den Weg gebracht wurden bereits folgende Projekte:

Die Verbundzentrale des bayerischen Bibliotheksverbundes bei der Generaldirektion der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken wird mit neuer Hard- und Software ausgestattet.

Die Gesamtkosten einschließlich der Entwicklungen zum Anschluß der lokalen Systeme der einzelnen wissenschaftlichen Bibliotheken sowie der Schulungs- und Installationskosten belaufen sich auf 4,87 Mio DM und werden wie auch die Folgekosten aus dem laufenden Haushalt und mit Unterstützung des Bundes finanziert.

Die Beschaffung geht auf ein zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie dem Deutschen Bibliotheksinstitut, Berlin, abgestimmtes gemeinsames Vorgehen bei der Definition der Anforderungen, der Auswahl der Software und der Antragstellung zurück. Alle entsprechenden Bibliotheksverbünde werden mit der gleichen Software ausgestattet werden.

 

Des weiteren werden die im Bericht aufgezeigten neuen Möglichkeiten in Pilotprojekten konkret untersucht:

Ein elektronischer Aufsatzdienst wird unter Federführung der Technischen Universität München mit dem Ziel aufgebaut, alle bei den beteiligten Bibliotheken vorhandenen Zeitschriftenartikel über eine Netz-Benutzungsschnittstelle nachzuweisen und für Recherchen und Abrufe zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Projektes werden die Grundlagen für eine digitale Bibliothek gelegt.

Zur Retrokonversion konventioneller Kartenkataloge wird an der Bayerischen Staatsbibliothek ein Verfahren erprobt, den dort vorliegenden Kartenkatalog der Bestände der Jahre 1953 bis 1981 im Netz bereitzustellen. Als Ergebnis können die eingescannten Kartenbilder über das Netz abgerufen und auf vielfältige Weise erschlossen werden. Somit wird durch das Pilotprojekt ermöglicht, der großen und wichtigen Aufgabe der Retrokonversion von Kartenkatalogen näherzutreten. Der computerisierte Katalog konnte kürzlich bereits einer breiteren interessierten Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Die bayerischen Bibliotheken haben seit Ende der 60er Jahre kontinuierlich daran gearbeitet, ihre äußerst reichen Bestände der wissenschaftlichen Welt durch maschinenlesbare Kataloge zugänglich zu machen. Im Laufe des vergangenen Jahrzehnts ist der Online-Katalog des Bibliotheksverbundes Bayern zum umfangreichsten Datenpool der deutschen Verbünde angewachsen. Der Ausbau zielt nun zentral auf eine Online-Vermittlung nicht nur der bibliographischen Informationen über Texte, sondern der Präsentation ihrer Inhalte direkt am Arbeitsplatz des Wissenschaftlers. In einem Pilotprojekt unter Federführung der Universität Augsburg wird deshalb untersucht, wie Volltextdaten in lokalen Netzen bereitgestellt und erschlossen werden können.

Das Projekt "Elektronische Zeitschriftenbibliothek" unter Federführung der Universität Regensburg dient dazu, die Benutzungsbedingungen von elektronischen Zeitschriften zu optimieren, um dadurch die Akzeptanz dieser Medien zu fördern und deren Vorzüge für die wissenschaftliche Arbeit zu erschließen.

 

Multimedia-Einsatz

Mit dem Programm MEILE (Mulitmedia-Einsatz in der Lehre) fördert der Freistaat Bayern in den Jahren 1997 bis 1999 den Einsatz neuer Medien in der Lehre an seinen Universitäten und Fachhochschulen. Das Projekt MEILE hat das Ziel, die neuen Kommunikationsmöglichkeiten in der Hochschullehre einzuführen und nutzbar zu machen. Die Umsetzung und finanzielle Förderung dieses Projektes ist flächendeckend für alle Universitäten und Fachhochschulen, aufgeteilt für die verschiedenen Fächerinhalte, eingeleitet. Die Ergebnisse des Projekts werden hochschulübergreifend ausgewertet und zusammengefaßt werden. Die Errichtung eines Multimedia-Zentrums oder eines besonderen Informations-Verbundes, der einen institutionalisierten Erfahrungsaustausch über den Multimedia-Einsatz in der Lehre gewährleistet, ist vorgesehen.

Durch den Einsatz der neuen Medien wird sich der Unterricht an den Hochschulen zunehmend verändern. Sachverhalte können mit den neuen Medien besser veranschaulicht, neue Wege des Selbstlernens und der Eigenkontrolle eröffnet werden. Das Lehrangebot wird damit bereichert, zeit- und ortsunabhängig bereitgestellt. Ein völliger Verzicht auf Präsenzlehrangebote ist aber schon wegen des nötigen sozialen Kontaktes weder wünschenswert noch umfassend möglich.

 

An den Universitäten wurden sieben Arbeitsgruppen von einschlägig erfahrenen Hochschullehrern eingerichtet, die Projektanträge für den Multimedia-Einsatz in der Lehre in den Bereichen Medizin, Mathematik/Informatik, Natur-, Kultur-, Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften sowie Sprach- und Literaturwissenschaften erarbeitet haben. Für die Förderung dieser Projekte stehen für die Universitäten aus dem Programm Bayern Online II und dem Hochschulsonderprogramm III 1997 und 1998 7,25 Mio DM zur Verfügung.

 

Im Fachhochschulbereich ist das Programm mit 6 Mio DM dotiert. Bei der Umsetzung des Programms im Fachhochschulbereich ist das Ziel, nicht einige isolierte Großprojekte zu verwirklichen, sondern Breitenwirkung zu erreichen. Nur so kann etwa bei der Entwicklung von Lernsystemen ein ausreichendes Spektrum von Themen berücksichtigt werden und die an den Fachhochschulen allgemein vorhandene Bereitschaft zum Engagement optimal genutzt werden. Durch Kooperation, auch über den Rahmen der einzelnen Hochschule hinaus, sollen Synergieeffekte erreicht und die Verwendung der knappen Ressourcen optimiert werden. Das Programm hat im Fachhochschulbereich folgende Schwerpunkte:

Der Einsatz bereits verfügbarer Medien in der Lehre wird vorangetrieben. Die Anschaffung von Geräten für den Einsatz neuer Medien (EDV-Infrastruktur und Präsentationstechnik) wird ermöglicht. Neben Arbeitsplatzrechnern sind für die Projektion von Bildschirminhalten in Lehrveranstaltungen auch Geräte für die Daten- und Videoprojektion notwendig. Die Entwicklung von Lernsystemen wird durch die Beschaffung von Entwicklungssystemen und durch Mittel für Beschäftigung von Entwicklern und Entwicklerinnen gefördert. Das Programm sieht schließlich Mittel für ein virtuelles Kompetenzzentrum vor, in dem hochschulübergreifende Aufgaben wahrgenommen werden. Es besteht aus fünf Arbeitsgruppen an verschiedenen Fachhochschulen, die sich auf bestimmte Themen spezialisieren und ihr Know-how an die bayerischen Fachhochschulen weitergeben. Auch das Didaktikzentrum für die bayerischen Fachhochschulen (DiZ) wirkt dabei mit.

 

Hochschulpartnerschaften

Die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung gewinnt in einer Welt, in der die internationale Verflechtung der Wirtschaft wächst und die aktuellen Probleme der Menschheit länderübergreifende Lösungen erfordern, zunehmend an Bedeutung. Die Förderung der internationalen, insbesondere der europäischen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und der Austausch zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen ist weiterhin eine vorrangige Aufgabe der bayerischen Hochschulen. Die Hochschulen nehmen diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahr. Die Zahl der Partnerschaften bayerischer Universitäten mit Hochschulen in nahezu allen Erdteilen ist inzwischen auf knapp 500 angewachsen.

Die Auslandsbeziehungen der Fachhochschulen haben sich auch im vergangenen Jahr kontinuierlich ausgeweitet und umfassen inzwischen weit mehr als 600 Hochschulverbindungen. Der ganz überwiegende Teil der Auslandsbeziehungen besteht wie bisher mit Hochschulen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Doch die Zahl und Vielfalt der Beziehungen zu ost- und außereuropäischen Hochschulen wächst. Hinzugekommen sind insbesondere Beziehungen zu Hochschulen der Staaten China, Rußland, Kasachstan, Ukraine und Südafrika. Auch die neuen Fachhochschulen haben bereits erhebliche Auslandsaktivitäten entfaltet. Die Dokumentation des Ministeriums weist bereits 56 Verbindungen der neuen Fachhochschulen zu ausländischen Hochschulen auf.

Im Haushalt 1997/98 sind für die "Pflege von Beziehungen zu ausländischen Hochschulen" Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 500.000 DM jährlich ausgebracht. Diese Mittel werden den Hochschulen zur Verwendung in eigener Zuständigkeit zugewiesen.

 

Internationalisierung

Fonds "HOCHSCHULE - INTERNATIONAL"

Die Bayerische Staatsregierung hat mit der Einrichtung des Fonds "HOCHSCHULE - INTERNATIONAL" aus Privatisierungserlösen ein Zeichen für die Verbesserung des internationalen Austausches von Studenten und Gastwissenschaftlern gesetzt.

Pro Jahr stehen hierfür Beträge von 1,4 Mio DM zusätzlich zur Verfügung.

1. Stipendienmittel für ausländische Studierende

Um 450 000 DM werden die für die bayerischen Hochschulen vorhandenen Stipendienmittel für ausländische Studenten erhöht (davon 200 000 DM für Studierende an bayerischen Fachhochschulen).

Mit 250 000 DM aus dem Fonds "Hochschule International" soll eine Anhebung der Stipendienquote für ausländische Studierende an bayerischen Universitäten und Kunsthochschulen erreicht werden, für die bereits jetzt bei Kap. 15 06 Tit. 681 03 im Haushalt 1997 insgesamt 1 991 000 DM brutto für Stipendien zur Verfügung stehen. Die Zuweisung dieser zusätzlichen Mittel an die Universitäten und Kunsthochschulen erfolgt mit der Maßgabe, insbesondere Studenten aus der Wachstumsregion des asiatisch-pazifischen Raumes und aus Südamerika zu fördern.

Bei Kap. 15 49 Tit. 681 04 stehen im Haushalt 1997 insgesamt 160 000 DM für Beihilfen zur Unterstützung ausländischer Studenten und des Auslandsstudiums bayerischer Fachhochschulstudenten zur Verfügung. Aus dem Fonds "Hochschule International" sind zusätzlich Mittel in Höhe von 200 000 DM für die Vergabe von Stipendien für ausländische Studenten an bayerischen Fachhochschulen vorgesehen.

 

2. Mittel für Auslandsstudien bayerischer Studenten

300 000 DM sind vorgesehen, um Anreize für eine verbesserte internationale Mobilität bayerischer Studenten zu schaffen; damit sollen in erster Linie solche Studierende berücksichtigt werden, die sich im Rahmen von Studentenaustauschprogrammen im Ausland aufhalten.

Die Mittel werden aufgrund der Zahl der deutschen Studenten des jeweiligen vorletzten Wintersemesters auf die Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen verteilt.

Diese Mittel werden den Hochschulen zur Vergabe in eigener Zuständigkeit zugewiesen.

 

3. Zusammenarbeit zwischen der Universität München und der Harvard University

Die bis 1999 angelegte Zusammenarbeit zwischen der Harvard University und der Ludwig-Maximilians-Universität wird mit jährlich 300 000 DM unterstützt. Sie dient der modellhaften Verbesserung der Lehre anhand der an der Harvard Medical School gewonnenen Erfahrungen. Die Ergebnisse sollen allen bayerischen medizinischen Fakultäten zur Verfügung gestellt werden.

 

4. Errichtung eines bayerisch-französischen Zentrums

Die Errichtung eines bayerisch-französischen wissenschaftlichen Zentrums an der Ludwig-Maximilians-Universität und der Technischen Universität München wird mit 300 000 DM jährlich gefördert. Damit soll die bestehende Zusammenarbeit mit französischen Hochschulen verstärkt werden. Es wird eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit Hochschulen aus den französischen Regionen des "Grand Sud" angestrebt. Die Integration der Hochschulen des "Grand Sud" in die Kooperation gliedert sich ein in die Zusammenarbeit Bayerns mit den französischen Regionen Languedoc-Roussillon, Midi-Pyrénées und Provence-Alpes-Côte-d'Azur, mit denen der Freistaat Bayern im Januar 1996 eine Charta der Zusammenarbeit unterzeichnet hat. Ferner sollen die schon bestehenden guten Kontakte zu Pariser Hochschulen ausgebaut werden. Das Zentrum soll in verschiedenen Wissenschaftsbereichen gemeinsame Forschungsprojekte durchführen.

 

5. Austausch mit Brasilien

Ab Juli 1998 stehen aus dem Fonds "Hochschule International" außerdem noch 50 000 DM für einen Studenten- und Professorenaustausch der bayerischen Universitäten mit Hochschulen im Bundesstaat Rio de Janeiro (Brasilien) zur Verfügung. Die bayerische Rektorenkonferenz wird noch eine federführende Universität benennen, die ein konkretes Austauschprogramm entwickeln wird.

 

Studiengänge mit integriertem Auslandsstudium

Die Studiengänge mit integriertem Auslandsstudium haben sich weiterentwickelt. So hat die Fachhochschule Landshut im Rahmen des Studiengangs Europäische Betriebswirtschaft die Möglichkeit geschaffen, gleichzeitig mit dem Fachhochschuldiplom ein französisches Diplom an der Universität Orléans zu erwerben. Andere Fachhochschulen wie die Fachhochschulen Nürnberg, Augsburg und Kempten beteiligen sich mit eigenen Studienabschnitten an Studienprogrammen ausländischer Hochschulen, die zum Master-Abschluß führen. Sie ermöglichen damit ihren Studenten, nach dem hiesigen Hochschulabschluß mit Diplomgrad auch einen ausländischen Hochschulabschluß zu erwerben.

 

Unterricht in Fremdsprachen

Zur Förderung der Fremdsprachenkompetenz wird das fachspezifische Fremdsprachenangebot an den Hochschulen kontinuierlich ausgeweitet. In einigen geeigneten Schwerpunkten findet der Unterricht zum Teil bereits in der Fremdsprache statt.

In die neugefaßte Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 18.9.1997 (GVBl S. 526) wurde eine eigene Regelung über die Abnahme von Prüfungen in der Fremdsprache aufgenommen (' 37 Abs. 2 RaPO).

 

Abbau ausländerrechtlicher Hemmnisse

Im letzten Sommersemester ist gegenüber dem Vorjahr der Anteil der ausländischen Studenten an bayerischen Hochschulen von 7,1 % auf 7,4 % leicht angestiegen; um die Attraktivität des Studien-standorts Bayern für ausländische Studenten zu erhöhen, sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich.

Bei der Förderung des Ausländerstudiums darf auch die Bedeutung des Abbaus ausländerrechtlicher Hemmnisse nicht unterschätzt werden. Mit der Zielsetzung, die Attraktivität Bayerns als Studien- und Forschungsstandort für hochqualifizierte ausländische Studierende und Wissenschaftler zu verbessern, verbindet sich die Erwartung, daß daraus die künftigen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Führungskräfte hervorgehen. Deshalb liegt es im bayerischen Interesse, qualifizierte Studierende aus dem Ausland durch eine akademische Ausbildung in Bayern auf ihre späteren Aufgaben vorzubereiten. Der mir vorliegende Referentenentwurf des Bundesministers des Innern bezüglich einheitlicher Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz trägt diesem Gesichtspunkt noch nicht ausreichend Rechnung. Es kann nicht sein, daß die ohnehin mit vielen kulturellen, sprachlichen und akademischen Problemen konfrontierten ausländischen Studenten durch unnötige ausländerrechtliche Vorschriften verunsichert werden. So sollte etwa die Promotion oder ein Aufbau- bzw. ein Ergänzungsstudium aus ausländerrechtlicher Sicht nicht einen Wegfall des Aufenthaltszwecks darstellen. Die Entscheidung, ob ein ausländischer Student hier promovieren darf, muß die jeweilige Hochschule treffen, nicht die Ausländerbehörde.

 

Sonderprogramm

Das Staatsministerium hat 1997 ein einmaliges Förderungsprogramm zur Finanzierung von Stipendien für besonders qualifizierte Studenten und Hochschulabsolventen sowie für junge Nachwuchswissenschaftler aus ausländischen Partnerhochschulen an einer der bayerischen Universitäten finanziert. Mit diesen Stipendien wurde ein wissenschaftlicher Aufenthalt an einer der bayerischen Universitäten ermöglicht. Sie bewegen sich in einer Größenordnung von 6 000 DM, aus denen ein ca. 6-monatiger Aufenthalt an einer der bayerischen Universitäten finanziert werden konnte. Gleichzeitig haben die jeweiligen Universitäten für eine konstengünstige Unterbringung der Stipendiaten in einem Studentenwohnheim Sorge getragen.

Aus diesem Sonderprogramm wurden insgesamt 317 400 DM für 57 Stipendien bereitgestellt.

 

Studienberatung

Überlange Studienzeiten werden vielerorts beklagt. Oft liegen sie in einer gewissen Orientierungslosigkeit der Studenten, die sich an unseren Hochschulen manchmal allzu allein gelassen fühlen. Es geht hier nicht darum, jeden Studenten an die Hand zu nehmen und ihm den Weg zu weisen. Aber eine rechtzeitige und fundierte Beratung über Studiengänge und Berufschancen ist wichtig, damit nicht am Ende einer langen Ausbildung die völlige Desillusionierung steht.

Die bayerischen Hochschulen haben hier Kreativität entwickelt. Die Aktivitäten reichen von Studientagen, Informationstagen oder Tagen der offenen Tür für einzelne Kollegstufenklassen über thematisch orientierte Besuchsprogramme bis hin zu Einführungsveranstaltungen und Tutorenprogrammen für Erstsemester, die getrennt nach Studienrichtungen oder fächerübergreifend durchgeführt werden. An einzelnen Hochschulen werden auch sogenannte "Schnupperstudien" angeboten. Interessierte Schüler der 12. und 13. Klassen der Gymnasien haben hier die Möglichkeit, ausgewählte Lehrveranstaltungen eines Studienfaches zu besuchen.

Die guten Ansätze sollen weiter verstärkt und die Hochschulen sich noch mehr als bisher der Bedeutung einer guten Studienberatung bewußt werden.

Einführungsveranstaltungen

Im Rahmen der Hochschulreform soll eine Verpflichtung der Hochschulen verankert werden, bedarfsgerechte Einführungsveranstaltungen in den einzelnen Studiengängen anzubieten. Sie dienen einer frühzeitigen Orientierung der Studenten, insbesondere über die Anforderungen und Inhalte des Studiums. Dadurch sollen Fehlentscheidungen, die zu einem Studiengangwechsel oder zu Änderungen der gewählten Fächerverbindungen führen, verringert werden.

Studienbegleitende Beratung

Der Übergang vom Grund- in das Hauptstudium erfordert eine Entscheidung für die weitergehende fachliche Ausrichtung des Studiums. In dieser für die Studenten wichtigen Übergangsphase ist eine unterstützende Beratung und Betreuung besonders wichtig. Nach einer Untersuchung des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung dient die Such- und Orientierungsphase zwischen Grund- und Hauptstudium den Studierenden im wesentlichen dazu, folgende Komponenten ihres Studienkonzeptes auszuloten und festzulegen:

- Erkundung des persönlichen Interesses an den Fachgebieten,

- Abschätzung des künftigen Bedarfs der Absolventen in den einzelnen Fachgebieten am Arbeitsmarkt,

- persönliche Ausstrahlung der einzelnen Fachvertreter, insbesondere im Blick auf die Zusammenarbeit für die Abschlußarbeit,

- Erwerb eines Überblickwissens,

- fachliche und zeitliche Verknüpfungsmöglichkeiten des ins Auge gefaßten Angebots.

 

Orientierungsveranstaltungen zu Beginn des Hauptstudiums sollen jetzt Hilfe bieten. Das Staatsministerium hat mit Schreiben vom 08.09.1997 die Rahmenbedingungen, unter denen Tutorien zur Studienzeitverkürzung eingerichtet werden können, ab sofort deutlich erweitert. Die studienbegleitende Beratung wird durch die im Rahmen der Hochschulreform vorgesehene Einführung eines Studiendekans intensiviert. Der Studiendekan soll im Rahmen der Gesamtverantwortung des Fachbereichssprechers die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben wahrnehmen. Insbesondere wird es Aufgabe des Studiendekans sein, darauf hinzuwirken, daß das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studenten angemessen betreut werden. Die zu Beginn des Hauptstudiums erforderliche Hilfestellung für die Entscheidungen der Studierenden zum weiteren Studium könnte so verstärkt werden.

 

Tutorienprogramm zur Verkürzung der Studiendauer

Bei Kap. 15 28 Tit. 428 04 stehen den Universitäten für Tutorien in den Haushaltsjahren 1997 und 1998 jeweils 2,1 Millionen DM zur Verfügung. Aus Mitteln des Hochschulsonderprogramms III sind weitere ca. 216 000 DM verfügbar.

Orientierungsveranstaltungen als gezielte Hilfen für einen planvollen und vernünftig strukturierten Studienaufbau sind jetzt nicht mehr auf das Grundstudium beschränkt. Tutorien können ferner auch zur Prüfungsvorbereitung und zur Abschlußbetreuung von Langzeitstudierenden eingerichtet werden.

Für Tutorienprojekte der Fachhochschulen sind bei Kap 15 28 Tit. 428 04 in den Haushaltsjahren 1997 und 1998 jeweils 400 000 DM vorgesehen, die durch Mittel aus dem Hochschulsonderprogramm III und Eigenmittel der Fachhochschulen auf 700 000 DM aufgestockt werden.

 

Frauenförderung

Anteil der Frauen an den Studierenden, Promotionen, Professoren

Der Anteil der Frauen an den Studierenden ist weiter angestiegen. Im Wintersemester 1996/97 waren 43 % der Studierenden Frauen (WS 1972/73: 27,2 %, WS 1992/93: 40,3 %). Der Anteil von Frauen an Promotionen erhöhte sich im Jahr 1996 auf rund 32 % (WS 1989/90: 28,7 %). Im Jahr 1997 hatten 222,5 Frauen eine Professur unter den insgesamt rund 4 950 Professoren an den bayerischen Hochschulen (WS 1991/92: 181 Frauen unter den insgesesamt 4 711 Professoren). Damit hat sich der Frauenanteil bei den Professoren von rund 3,8 % im Jahr 1991 auf nunmehr rund 4,5 % erhöht.

Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Studierenden

Die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Studierenden konnten weiter verbessert werden. Insgesamt werden derzeit in 29 Kinderbetreuungseinrichtungen 511 Kinder in 48 Gruppen betreut. Im Haushalt 1997 können den bayerischen Studentenwerken für die Kinderbetreuungsstätten im Hochschulbereich 3,735 Mio DM zugewiesen werden.

 

Hochschulsonderprogramm III (HSP III)

Im Jahr 1997 stehen den Hochschulen für die Vergabe von Werkverträgen und Wiedereinstiegsstipendien zur Förderung von Frauen wieder ca. 3,3 Mio DM zur Verfügung.

Bund und Länder gehen davon aus, daß bei den personenbezogenen Maßnahmen 720 Mio DM insgesamt länderweit (20 % der Gesamtsumme des Programms) zur Förderung von Frauen verausgabt werden.

Das Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst hat daher die bayerischen staatlichen Universitäten, Fachhochschulen und künstlerischen Hochschulen gebeten, bei den personenbezogenen Maßnahmen des neuen Sonderprogramms besonders Frauen anzusprechen. 20 % der Mittel sollten zur Förderung von Frauen verwendet werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine verbindliche Zielvorgabe, sondern um eine Richtgröße. Das Staatsministerium bat, bis zum 01.02.1998 zu berichten, inwieweit aus dem HSP III zugewiesene Mittel und Stellen für frauenfördernde Maßnahmen verwendet werden konnten.

Frauenbeauftragte

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes sieht vor, daß die Frauenbeauftragten künftig nicht nur beratende Stimme haben, sondern im Senat, in den Ständigen Kommissionen und der Kommission für Lehrerbildung stimmberechtigtes Mitglied sind. Auch die für den Fachbereich gewählte Frauenbeauftragte gehört dem Fachbereichsrat als stimmberechtigtes Mitglied an; in den Berufungsausschüssen bleibt sie Mitglied mit beratender Stimme.

Berufungen von Professorinnen

Die Ausschreibung von Stellen für Professuren an Universitäten, Fachhochschulen und künstlerischen Hochschulen muß den Hinweis enthalten, daß eine Erhöhung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal angestrebt wird.

Darüber hinaus wurden die Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen in Bayern vom Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst gebeten, in Zukunft bei der Vorlage von Berufungslisten für Professorinnen und Professoren stets folgende Angaben zu machen:

- Gesamtzahl der Bewerbungen für die Professorenstelle,

- davon Zahl der Bewerbungen von Frauen.

Falls Frauen, die sich beworben haben, nicht in die Berufungsliste aufgenommen wurden, wird ferner jeweils um eine kurze Begründung der Nichtberücksichtigung gebeten.

 

Forschungs- und Bildungsprogramme der EU

EU-Forschungsförderung allgemein

Forschungsförderung in der Europäischen Union erfolgt insbesondere durch Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung (FTE), die Ziele und Prioritäten der Förderung für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren festlegen und durch spezifische Programme umsetzen. Derzeit gilt noch das 4. Rahmenprogramm, das mit 13,1 Milliarden ECU (ca. 25 Milliarden DM) ausgestattet ist.

Für das 5. Forschungsrahmenprogramm, das von 1998 - 2000 laufen wird, hat die Europäische Kommission mittlerweile den Entwurf eines Haushaltsplans vorgelegt. Das Programm soll mit 16,3 Milliarden ECU (ca. 31 Milliarden DM) ausgestattet werden.

14,8 Milliarden entfallen auf die einzelnen Forschungsförderbereiche einschließlich der Gemeinsamen Forschungsstellen (1,4 Milliarden ECU) innerhalb des 5. Rahmenprogramms, 1,47 Milliarden ECU sind für das EURATOM-Rahmenprogramm vorgesehen.

Das vorrangige Ziel der EU-Forschungsprogramme ist es, die industrielle Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft zu stärken; daher konzentriert sich die EU-Förderung auf die sogenannte "vorwettbewerbliche" Forschung, die Grundlagenforschung verbleibt in der nationalen und regionalen Verantwortung der Mitgliedstaaten. Diese Ausrichtung bewirkt auch, daß wesentliche Bereiche der klassischen Universitäten wie beispielsweise die Geisteswissenschaften von der Forschungsförderung durch die EU praktisch ausgeschlossen bleiben.

 

EU-Forschungsförderung und die bayerischen Universitäten

Bayerische Universitäten haben in den Jahren 1995 und 1996 weit über 34 Millionen DM an EU-Forschungs- und Entwicklungsgeldern eingeworben. Dabei lagen die Universität Erlangen-Nürnberg und die beiden Münchner Universitäten an der Spitze.

Für Wissenschaftler, die an EU-Forschungsprojekten teilnehmen wollen, besteht in Bayern mittlerweile ein umfangreicher Informations-, Beratungs- und Betreuungsservice. So gibt es seit 1989 an allen bayerischen Universitäten und Fachhochschulen Forschungsbeauftragte. Zur organisatorischen, haushaltsmäßigen und rechtlichen Betreuung von Projektanträgen und Projekten sowie zur Information und Beratung der Hochschullehrer wurde die Institution des Forschungsreferenten ins Leben gerufen. Alle Forschungsreferenten in Bayern sind seit 1991 in einem Arbeitskreis zusammengeschlossen, der eng mit dem entsprechenden Arbeitskreis in Baden-Württemberg zusammenarbeitet.

Trotzdem tun sich insbesondere kleinere Universitäten mit der Bewältigung des erheblichen organisatorischen Aufwands bei der Antragstellung nach wie vor schwer und verzichten deshalb darauf, Forschungsprojekte für eine europäische Förderung vorzuschlagen.

Gerade auch vor dem Hintergrund sinkender nationaler Forschungsaufwendungen und der Notwendigkeit, die finanziellen Rückflüsse aus dem EU-Haushalt zu erhöhen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Universitäten langfristig zu erhalten, ist eine noch stärkere Beteiligung Bayerns an den EU-Forschungs- und Bildungsprogrammen sehr wünschenswert.

Zur Erreichung dieses Ziels können die Universitäten und Fachhochschulen durch intensive Nutzung der gebotenen Möglichkeiten und durch die Verbesserung der Kommunikation innerhalb der Hochschulen beitragen.

 

Bildungsprogramme der EU

Neben den EU-Forschungsprogrammen sind für die bayerischen Universitäten und Fachhochschulen die Bildungsprogramme der Gemeinschaft von Bedeutung. Hier sind besonders die Programme SOKRATES und TEMPUS hervorzuheben.

Im Rahmen von SOKRATES (Laufzeit 1995 - 1999) fördert das Programm ERASMUS, in das 55 % des Gesamtbudgets fließen, vor allem die Studenten- und Dozentenmobilität. Für die letzten 2 Jahre (bis 1999) soll die Finanzausstattung des SOKRATES-Programms, das ursprünglich einen Umfang von 850 Millionen ECU hatte, nochmals aufgestockt werden.

1995/96 und 1996/97 haben sich 3983 Studierende von 23 bayerischen Hochschulen am ERASMUS-Programm beteiligt. Besonders mobil zeigten sich die Studierenden von den Universitäten Erlangen-Nürnberg (561 Teilnehmer), Bamberg (382), Würzburg (374) und Regensburg (357).

Die europaweite Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas im Hochschulbereich wird durch das Programm TEMPUS gefördert.

1996/97 waren die bayerischen Universitäten und Fachhochschulen mit insgesamt 48 Projekten an TEMPUS beteiligt, davon entfielen auf die Universität Erlangen-Nürnberg und die Technische Universität München je neun Projekte, auf die Universitäten Bayreuth und Regensburg je sechs Projekte.

Die Hochschulen leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau wissenschaftlich-technischer Zusammenarbeit mit den Ländern des ehemaligen Ostblocks.

Mit dem Programm JEAN MONNET sollen die Hochschulen ermutigt werden, akademische Vorhaben auf dem Gebiet der europäischen Integration zu unterstützen und den Ausbau von Expertenzentren in verwandten Gebieten (vor allem Recht, Wirtschaft, Politikwissenschaften und Geschichte) zu fördern. Zu diesem Zweck finanziert das Programm Lehraufenthalte (JEAN MONNET-Lehrstühle) und unterstützt die Einrichtung ständiger Kurse, die Erarbeitung europäischer Module sowie Forschungsarbeiten zur europäischen Integration. 1997 ging einer von fünf in Deutschland neu eingerichteten JEAN MONNET-Lehrstühlen nach Bamberg (Europäisches Wirtschaftsrecht), und eines von acht in Deutschland neu geförderten Modulen zur europäischen Integration bietet die Technischen Universität München an.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent