10. November 1997 201/97

Kultusminister Zehetmair zum Beginn des Wintersemesters 1997/98

Kaum eine Zahl wird zu Semesterbeginn mehr erfragt als die Zahl der Studierenden und der Studienanfänger. Ich möchte Ihnen diese Zahlen nicht vorenthalten, zumal sie auch wichtige Rückschlüsse hinsichtlich der Studienzeiten erlauben: Nach den derzeit vorlie- genden (vorläufigen) Zahlen nimmt die Gesamtzahl der Studierenden in Bayern um 2 % von 235 200 im Wintersemester 1996/97 auf 231 100 im Wintersemester 1997/98 ab. Dagegen haben sich nach den ersten vorläufigen Ergebnissen zu diesem Wintersemester rund 33 900 Studienanfänger eingeschrieben, das sind 300 oder knapp 1 % mehr als im letzten Jahr. Dabei hat die Zahl der Studienanfänger an den Universitäten um rund 100 auf 22 000 abgenommen, an den Fachhochschulen ist mit rund 9 710 Studienanfängern gegenüber 9 284 im letzten Jahr bereits ein Zuwachs von knapp 5 % zu verzeichnen. Diese Zahlen weisen auf eine Verkürzung der Studienzeiten hin, womit sich auch in diesem Wintersemester eine Veröffentlichung des Wissenschaftsrates bestätigt, wonach Bayern die kürzesten Studienzeiten aller Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Es gibt in diesem Jahr wieder mehr Hochschulzugangsberechtigte. Aber der (Wieder)anstieg wirkt sich nicht in vollem Umfang sofort auf die Hochschulen aus. Rund 80 % eines Absolventenjahrganges wechseln an Hochschulen, davon 45 % im Jahre des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, 35 % ein Jahr und 20 % zwei und mehr Jahre später. Dies erklärt, daß die Entwicklung der Zahl der Studienanfänger und der Studierenden ihren niedrigsten Punkt in den Jahren 1996 und 1997 erreicht haben dürfte. Ein Blick an die Schulen zeigt, was uns in Kürze erwartet: Bei den Schulanfängern haben wir in diesem Jahr nach jahrelangen Zunahmen den Höchststand erreicht. Wir brauchen nur 13 Jahre hinzuzurechnen, um zu wissen, daß sich im Jahr 2010 - wiederum nach jahrelangen Zunahmen - voraussichtlich ein Höchststand bei den Studentenzahlen ergeben wird, der dann um 30 Prozent über dem heutigen Niveau liegt. Darauf müssen wir uns vorbereiten. Die Hochschulreform muß dieser Perspektive Rechnung tragen. Wer angesichts der derzeitigen Situation der öffentlichen Haushalte nur beständig über leere Kassen lamentiert, hat noch nichts zur Lösung der anstehenden Probleme beigetragen.

Sorgen machen mir einige Tendenzen im Bereich der Studienentscheidungen. Bei den Studienanfängern scheint sich zwar nach Berichten der Universitäten die rückläufige Entwicklung in den Ingenieurwissenschaften nicht fortzusetzen; es sind im Gegenteil positive Tendenzen zu erkennen. Engagierte Informationsarbeit in den Gymnasien trägt hier ihre Früchte. Seit geraumer Zeit weise ich darauf hin, daß sich ein erheblicher Mangel an Ingenieuren in einigen Jahren abzeichnet und bereits heute, wie auch bei den Informatikern, auf gute Berufschancen hoffen läßt. Der Rückgang der Studienanfänger trat abrupt ein, als die Wirtschaft infolge des Strukturwandels weniger ausgebildete Ingenieure einstellte.

Eine Parallele dazu zeichnet sich aber in diesem Jahr erstmals in den Lehramtsstudiengängen ab. Ein Beispiel: Während im Wintersemester 1996/97, also vor einem Jahr, an der Katholischen Universität Eichstätt für den Studiengang Lehramt an Grundschulen noch 417 Bewerbungen für einen der 70 Studienplätze eingegangen waren, hatten sich vor einer Woche lediglich 44 Studierende für diesen Studiengang immatrikuliert. Ähnliches ist auch an anderen Hochschulen zu beobachten. Die Ursache ist klar: Die Abiturienten orientieren sich jeweils am aktuellen Geschehen und nicht an der Lehrerprognose.

Um die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen unter schwierigeren und komplexeren Rahmenbedingungen zu stärken und sie auf diese Entwicklungen vorzubereiten, ist eine Neuordnung der Hochschulstrukturen geboten mit dem Ziel, die Hochschulausbildung an die veränderten Anforderungen anzupassen.

Ein Schritt auf diesem Weg ist, die gesetzlichen Bedingungen auf Bundes- und auf Landesebene zu ändern. Im August einigten sich die Länder mit dem Bund über die Neufassung des Hochschulrahmengesetzes. Das bayerische Kabinett hat am 21. Oktober den Entwurf des bayerischen Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften verabschiedet und damit einen wesentlichen Eckpunkt für die in Bayern beabsichtigte Hochschulreform gesetzt. Hierüber ist vielfach berichtet worden, insbesondere auch über die Rolle des vorgesehenen Hochschulrates. Damit haben wir, beginnend mit meiner Regierungserklärung im Januar, innerhalb von zehn Monaten die Inhalte der Hochschulreform erarbeitet und in einem breiten Meinungsfindungsprozeß diskutiert. Zunächst ist jetzt der Gesetzgeber am Zug - und dann wird es an den Hochschulen selbst liegen, ob die Reform erfolgreich ist. So können die Hochschulen selbst geeignete Persönlichkeiten aussuchen und vorschlagen, die mit ihrem Wissen und Engagement im Hochschulrat tätig werden sollen.

Die verstärkte Eigenverantwortung zeigt sich in vielen Bereichen des Gesetzentwurfes: zum Beispiel in der leistungsbezogenen Mittelverteilung, auch innerhalb der Hochschulen. Die Hochschulen sollen sich verstärkt als moderne Dienstleistungsunternehmen für ihre Studenten verstehen. Anstrengungen und Erfolg einzelner Hochschulen sollen durch eine bevorzugte Mittelausstattung honoriert werden. Oder durch die wirtschaftliche Verselbständigung der Universitätskliniken, durch die Möglichkeit, daß die Hochschulen Studenten in nicht ZVS-gebundenen Fächern verstärkt selbst auswählen können, oder auch durch den Verzicht auf die Habilitation als Regelvoraussetzung für die Berufung eines Hochschullehrers. Generell wollen wir zwar an der Habilitation festhalten, wir wollen jedoch auch darauf achten, das Amt eines Hochschullehrers etwa für Quereinsteiger aus der Wirtschaft attraktiv zu machen.

Natürlich gab es neben zustimmenden Reaktionen auch Kritik. Sie konzentrierte sich im wesentlichen auf zwei Bereiche: zum einen galt sie der Rolle des Hochschulrates, den manche personell lieber mit der Hochschulleitung verzahnt gesehen hätten, und zum anderen den angeblich unzureichenden Mitwirkungsmöglichkeiten der Studierenden. Hier möchte ich betonen: Diese Mitwirkungsmöglichkeiten werden durch die Hochschulreform nicht geschmälert, sondern erweitert. Zwar fällt die Hochschulversammlung künftig weg, dafür wird der Senat so erweitert, daß die Beteiligung der Fachbereichssprecher, des Akademischen Mittelbaus und der Studierenden gewährleistet ist. Die Studierenden werden künftig bei der Bewertung der Lehre mitwirken und damit in dem Bereich, von dem sie in erster Linie betroffen sind, weitere Einflußmöglichkeiten erhalten.

Schon jetzt ist in vielen Bereichen Bewegung in unsere Hochschulen gekommen, von allgemeiner Lethargie oder gar vom "Krankenbett der Universität" kann keine Rede sein. Vielmehr ist in den Hochschulen selbst ernsthafter Wille zu Reformen vorhanden, beachtliche Einzelinitiativen sind bereits ergriffen worden.

Über 100 Studien- und Prüfungsordnungen wurden novelliert, sie wurden gestrafft und aktualisiert, die Zahl der Prüfungsleistungen wurde reduziert und die Prüfungsdauer begrenzt. Die Freischußregelungen wurden ausgeweitet.

Im Zuge des Generationenwechsels, der bereits begonnen hat, nutzen die Hochschulen die Chance für eine strukturelle Anpassung und leisten große Vorarbeit. Mehr als 100 Professorenstellen wurden umgewidmet und im Rahmen dieser Umstrukturierungen neue, moderne Studiengänge eingerichtet oder neue Schwerpunkte geschaffen. Dies sind die ersten Schritte zur Profilbildung der Hochschulen, die ihre Stärken weiter ausbauen sollen.

Ein weiteres wesentliches Anliegen im Zusammenhang mit der Hochschulreform ist die verstärkte Internationalisierung. Auch hier sind erste Schritte bereits getan: So bin ich dafür, ab diesem Wintersemester die Immatrikulation ausländischer Studenten, die noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen können, zu erleichtern. Es soll nicht darauf verzichtet werden, daß ausländische Studierende ausreichende Deutschkenntnisse erwerben müssen, um das von ihnen gewählte Studium erfolgreich betreiben und abschließen zu können. Wir wollen aber eine flexiblere Handhabung.

Mit der Einrichtung des Fonds "Hochschule International" hat die Bayerische Staatsregierung ein Zeichen für die Verbesserung des internationalen Austauschs von Studenten gesetzt. Pro Jahr stehen ab 1997 Erträge von 1,4 Mio DM zusätzlich zu den normalen Haushaltsmitteln zur Verfügung.

Für den Ausbau der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung der Studenten werden den bayerischen Universitäten 1997 und 1998 fast 5,7 Mio DM zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses Programms sollen multimediale Lernprogramme entwickelt und Selbstlernzentren an den Hochschulen eingerichtet werden. Die fachspezifische Fremdsprachenausbildung muß insbesondere in den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie in den Wirtschaftswissenschaften forciert gefördert werden, und zwar auch aufgrund eigener haushälterischer Aktivitäten und Schwerpunktsetzungen der Universitäten.

Neben der Hochschulreform waren wir in den letzten Wochen und Monaten in erster Linie mit den Verhandlungen zum Nachtragshaushalt 1998 beschäftigt. Das Ergebnis zeigt, daß die Staatsregierung dem Hochschulbereich auch in Zeiten geringer Verteilungsspielräume höchste Priorität beimißt. Der Nachtragshaushalt sieht 1998 für die Universitäten Mittel in Höhe von fast 3 Mrd DM (2,957 Mrd DM) vor, was einer Steigerung um 3,8 Prozent entspricht. Auf die Fachhochschulen entfallen 520,5 Mio DM (+ 4,2 Prozent) und auf die Kunsthochschulen 81,9 Mio DM (+ 4,0 Prozent, jeweils gegenüber 1997). Gegenüber dem Haushaltsjahr 1997 ergibt sich für den gesamten Hochschulbereich eine Haushaltssteigerung von 113,4 Mio DM oder 2,5 Prozent. In dieser Summe sind auch die überproportionalen Zuwächse bei den Drittmitteln enthalten.

Diese Entwicklung ist sehr erfreulich, wenn man bedenkt, daß bei den Betriebszuschüssen für die Kliniken 20 Mio DM und beim Bayerischen Sofortprogramm 1,5 Mio DM einzusparen sind. Ganz besonders wichtig ist, daß die Mittel für Lehre und Forschung sogar leicht erhöht werden (1997: 274 Mio DM; 1998: 276 Mio DM), so daß die im Vergleich mit anderen Ländern in Deutschland sehr gute Stellung Bayerns behauptet werden kann.

Hinzu kommt, daß die Hochschulen im Stellenhaushalt ein hohes Maß an Planungssicherheit erhalten, was die haushaltsgesetzlichen Stellenbezüge anbelangt. Nach Art. 6 a des Haushaltsgesetzes, der heuer ein letztes Mal anzuwenden ist, sind im Hochschulbereich bayernweit 80 Stellen einzuziehen, davon 70 im Universitätsbereich und 10 im Fachhochschulbereich. Über die Höhe der ab 1998 nach Art. 6 b einzuziehenden Stellen entscheidet der Haushaltsausschuß jedes Frühjahr. Ich gehe aber davon aus, daß bis zum Jahr 2000 die diesjährige Einzugsquote nicht überschritten wird. Diese Planungssicherheit wird durch die Zusage des Finanzministers, am Ende eines Jahres nicht verbrauchte Ausgabemittel (ohne Hochbau und Kliniken) ungekürzt in das folgende Haushaltsjahr zu übertragen, abgerundet.

Diese Zusage ist Bestandteil weiterer Maßnahmen zur Flexibilisierung der Hochschulhaushalte sowie zur Stärkung ihrer finanziellen Eigenverantwortung. Ich nenne die wesentlichen:

- Deckungsfähigkeit zwischen Personal- und Sachmitteln; die für Lehre und Forschung maßgeblichen Mittel für Hilfskräfte, Lehraufträge und Gastprofessoren werden zusammen mit den Sachmitteln ab 1998 zusammengefaßt, sie sind somit gegenseitig austauschbar und übertragbar. Damit können die wissenschaftlichen Einrichtungen der Universitäten die ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gezielt und effizient einsetzen.

- Flexible Nutzungsmöglichkeiten unbesetzter Personalstellen; d.h., Personalstellen, die unbesetzt sind, weil sie z.B. für zu berufende Professoren freizuhalten sind, können über die bisherigen Verwendungsmöglichkeiten hinaus bis zu 75 Prozent ihres Stellengehalts vor allem für die Beschäftigung von Hilfskräften, für die Vergütung von Lehraufträgen oder für Gastprofessoren und Gastdozenten verwendet werden.

- Die Lockerung des Jährlichkeitsprinzips; den Hochschulen wird die Übertragung nicht ausgegebener Mittel in das nächste Haushaltsjahr zugesichert. Somit können sie längerfristig und kostenbewußter planen.

- Überlassung zusätzlich erwirtschafteter Einnahmen; die Hochschulen sollen künftig an den von ihnen selbst erwirtschafteten Einnahmen stärker beteiligt werden. Bisher schon können die Hochschulen die eingeworbenen Drittmittel sowie die selbst erwirtschafteten Betriebseinnahmen in vollem Umfang behalten. Nunmehr können sie auch Einnahmen, die sie zusätzlich aus der Bewirtschaftung ihrer Hochschulräume erzielen, zu 75 Prozent behalten. Dadurch schaffen wir Anreize zur verstärkten Mitteleinwerbung der Hochschulen.

Auch im Bereich des Hochschulbaus können wir im kommenden Jahr noch einmal bemerkenswerte staatliche Leistungen vorweisen. Das vom Bund mitzufinanzierende Volumen Bayerns im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau konnte von 1997 (26. Rahmenplan) zum Jahr 1998 (27. Rahmenplan) von rund 470 Mio DM auf rund 580 Mio DM, also um rund 110 Mio DM gesteigert werden. Dabei haben wir bei den laufenden Vorhaben eine Steigerung von knapp 334 Mio DM auf fast 486 Mio DM, bei den neuen Vorhaben einen Rückgang von 99 Mio DM auf 33 Mio DM und bei den Großgeräten wieder eine Steigerung von 44 auf etwa 62 Mio DM zu verzeichnen. Die Anhebung des bayerischen Anteils an den Hochschulbaumitteln des Rahmenplans erfordert natürlich auch die Bereitstellung entsprechender Mittel. Wir werden daher im Doppelhaushalt 1999/2000, in dem die Sonderfinanzierung aus Privatisierungserlösen ausläuft (letztmalig: 1999), die Hochschulbaumittel deutlich anheben müssen, um die dringendsten Bauvorhaben - nur für solche hat der Bund die Mitfinanzierung zugestanden - durchführen zu können. Damit helfen wir nicht nur den Hochschulen, sondern wir leisten auch einen wichtigen Beitrag für die Baukonjunktur im Freistaat Bayern.

Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen: In Augsburg entsteht derzeit im Rahmen eines 2. Bauabschnitts ein weiteres Gebäude für die Physik, das auch aus Mitteln der AOffensive Zukunft Bayern@ gefördert wird und im August 1998 bezugsfertig sein soll. Der Neubau für die Juristische Fakultät wird dann voraussichtlich im Herbst nächsten Jahres fertig. Dann werden auch die ersten beiden Gebäudekomplexe für die neue Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften in Bayreuth bezugsfertig sein. An der Universität Erlangen-Nürnberg entsteht zur Zeit mit einem Kostenvolumen von 23,2 Mio DM der Neubau für die Pharmakologie und Toxikologie. Ein halbes Jahr früher als geplant, nämlich im Frühjahr 1999, wird die Fakultät für Chemie und Pharmazie der LMU München ihren Neubau in Großhadern beziehen können. Die Fakultät für Biologie wird in Martinsried einen Neubau bekommen. In Garching konnten wir heuer dank der Mithilfe der BMW AG und der Vorfinanzierung aus Privatisierungserlösen die modernste Maschinenbaufakultät Europas in Betrieb nehmen, für den FRM II liegt die zweite Teilgenehmigung vor, so daß auch hier ein planmäßiger Baufortschritt festzustellen ist. In Weihenstephan läuft der zweite Bauabschnitt des Forschungszentrums für Milch und Lebensmittel mit einem Kostenvolumen von etwa 32 Mio DM. Auch an der Universität Würzburg konnten wir wichtige Bauvorhaben voranbringen: So konnte im April 1997 der Neubau für die Physikalische Chemie am Hubland übergeben werden. Für das neue Informatikgebäude haben wir im Oktober Richtfest gefeiert. Die Sanierung des Röntgenrings 11 (Alte Chemie) zur Unterbringung des Forschungsschwerpunktes "Entwicklungsmechanismen von Infektionskrankheiten" schreitet voran. Weitgehend abgeschlossen ist der Umbau der Alten Universität für die Juristische Fakultät, der im nächsten Jahr fertiggestellt sein soll.

Ähnlich stürmisch verläuft die Entwicklung bei den Fachhochschulen. In Amberg sollen bis Herbst nächsten Jahres alle Neubauten und Umbaumaßnahmen abgeschlossen sein, in Weiden errichtet die Stadt derzeit ein zusätzliches Gebäude für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, das 1998 bezugsfertig sein soll und im Jahr 2000 vom Freistaat angekauft wird. An der neuen Fachhochschule Ansbach sind Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 100 Mio DM genehmigt. Die Fachhochschule Deggendorf erhält einen Neubau für 110 Mio DM, der im nächsten Jahr fertig werden soll ebenso wie der der Fachhochschule Hof für 31 Mio DM, der Fachhochschule Ingolstadt für 94,5 Mio DM oder der Elektrotechnik in Rosenheim. Diese Aufzählung ist bei weitem nicht vollständig, eine detailliertere Auflistung finden Sie im Materialienteil. Ich will damit nur belegen: Als größter Bauherr im Lande ist der Hochschulbereich auch von enormer wirtschaftlicher Bedeutung.

Im Zusammenhang mit den Studienzeiten weisen Vertreter der Politik - meist in Bonn - und der Wirtschaft gerne auf deren Länge hin. Die letzte, 1997 vorgelegte Veröffentlichung des Wissenschaftsrates, die sich auf das Studienjahr 1992 bezieht, zeigt für 41 ausgewählte Studiengänge, daß Bayern die kürzesten Studienzeiten hat.

Ich möchte dazu noch einige Punkte ansprechen, die dazu beitragen sollen, daß die Studierenden ihr Studium in angemessener Zeit überhaupt absolvieren können. Das in der Öffentlichkeit derzeit meistdiskutierte Thema in diesem Zusammenhang ist die geplante BAföG-Reform.

Bekanntlich hat die Bund-Länder-Minister-Arbeitsgruppe "Strukturreform der Ausbildungsförderung" den Auftrag, ein entsprechendes Modell zu erarbeiten. Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben die Arbeitsgruppe im Juli gebeten, ihre Arbeit auf der Grundlage des sogenannten "fortgeschriebenen Drei-Körbe-Modells" und des sogenannten "Bayernmodells" fortzusetzen. Worum geht es dabei?

Beim "Bayernmodell", das ich angesichts der festgefahrenen Fronten zwischen Bund und Ländern vorgeschlagen habe, bliebe das BAföG in seiner jetzigen Struktur unverändert, d.h. die Ausbildungsförderung würde weiterhin in der Regel elternabhängig erfolgen. Für Studierende, die sich in einer nach BAföG förderungsfähigen Hochschulausbildung befinden, würden Kindergeld, Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag nur noch dann gewährt, wenn sie den nach dem BAföG erforderlichen Leistungsnachweis erbrächten und die Förderungszeiten nicht überschritten. Die hierdurch erzielten Einsparungen des Bundes und der Länder sollten für Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung, insbesondere für die Erhöhung der Einkommensfreibeträge und Bedarfssätze verwendet werden, um einen Wiederanstieg der Förderzahlen zu erreichen.

Während nun die Einsparmöglichkeiten meines Modells in den Finanzministerien des Bundes und der Länder nach einer längeren Rechenpause durchaus mit Freude vernommen wurden, scheint mir der letzte Satz, daß nämlich diese Einsparungen wiederum den Hochschulen und den Studierenden zugute kommen müssen, bei den Adressaten nicht recht angekommen zu sein. Dabei ist für mich das eine die Bedingung für das andere! Als Bildungspolitiker ging es mir darum, einen kostenneutralen Vorschlag zu machen, wie wir die Situation bei der Ausbildungsförderung verbessern können und nicht darum, die Haushalte der Finanzminister zu sanieren.

Beim "fortgeschriebenen Drei-Körbe-Modell", das eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz erarbeitet hat, würden Kindergeld, Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag durch ein elternunabhängiges Ausbildungsgeld (= 1. Korb) in Höhe von mindestens 400 DM im Monat ersetzt. Auf das Ausbildungsgeld soll eine elternabhängig gewährte Ausbildungshilfe (= 2. Korb) bis zur Höhe von monatlich 700 DM aufbauen. Für Zeiträume, in denen eine Förderung aus dem 1. und 2. Korb nicht möglich wäre, soll in bestimmten Fällen die Inanspruchnahme eines Darlehens (= 3. Korb) bis zu 1 100 DM monatlich ermöglicht werden.

Die Erörterung der beiden Modelle hat zu vielen Fragestellungen rechtlicher und finanzieller Art geführt. Es ist vorgesehen, daß die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit dem Bundeskanzler am 18. Dezember entscheiden wird, ob eines der beiden Fördermodelle umgesetzt werden soll. Ich halte mein "Bayernmodell" für das realistischere. Und weil ich nicht recht einsehen kann, warum jemand, der mit Papas Porsche zum Proseminar vorfährt, vom Staat alimentiert werden sollte, halte ich es auch für das sozial gerechtere. Letztendlich wird es aber in Bonn nicht darum gehen, welches Modell das bessere ist, sondern ob sich überhaupt eine Einigung erzielen läßt.

Genauso wichtig wie das Zustandekommen einer tragfähigen BAföG-Lösung sind mir die Maßnahmen zur Reform der Studienstruktur, die in der Hochschulreform enthalten sind: die Einrichtung von Studiendekanen, die verpflichtende Erstellung von regelmäßigen Lehrberichten und die Mitwirkung der Studenten bei der Bewertung der Lehre und Leistung von Professoren, die Erweiterung der Freischußregelung sowie die Einführung von Zwischenprüfungen in allen Studienfächern mit mindestens vierjähriger Dauer werden die Studienbedingungen genauso verbessern wie der Ausbau der Tutorien und eine wesentliche Verbesserung der Studienberatung. Gerade eine rechtzeitige und fundierte Beratung über Studiengänge und Berufschancen ist wichtig, um Orientierungslosigkeit und Enttäuschung zu vermeiden.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent