7. November 1996

Schulische Initiative gegen Gewaltverbrechen an Kindern - Kultusminister Zehetmair verkündet Maßnahmenkatalog

Zur Verhinderung von Sittlichkeitsverbrechen an Kindern sollen die bayerischen Schulen künftig verstärkt beitragen. Wie Kultusminister Zehetmair am Donnerstag in München erklärte, habe er die Schulleiter in Bayern durch ein Rundschreiben aufgefordert, unverzüglich eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor Gewaltverbrechen zu ergreifen. Insbesondere werde man zu diesem Zweck den Informationsweg zwischen Schule und Elternhaus verkürzen. In jüngster Zeit seien wiederholt Kinder auf dem Schulweg das Opfer von Sittlichkeitsverbrechern geworden. In weiteren Fällen habe das aufmerksame und tatkräftige Verhalten Dritter ähnliches verhindert.

Um den Informationsweg zwischen Schule und Elternhaus zu verkürzen, habe er die Schulen aufgefordert, im Zusammenwirken mit den Elternvertretungen den Eltern eindringlich nahelegen, künftig im Interesse ihrer Kinder jede Abwesenheit bereits vor Unterrichtsbeginn der Schule mitzuteilen. Dies könne telefonisch geschehen, aber auch auf geeignete andere Weise, zum Beispiel durch die Weitergabe entsprechender Mitteilungen durch Mitschülerinnen und Mitschüler. Die Schulen würden ferner die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten bitten, die Telefonnummer mitzuteilen, unter der sie oder andere Personen, die mit der Beaufsichtigung der Kinder betraut sind, vor und während der Unterrichtszeit erreichbar sind. Falls Schüler und Schülerinnen unentschuldigt fernbleiben, seien die Schulen künftig verpflichtet, sofort nach Unterrichtsbeginn Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufzunehmen, damit diese die notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Wenn die Schule die Erziehungsberechtigten nicht erreichen kann, müsse sie gegebenenfalls selbst die zuständige Polizeidienststelle verständigen. Zehetmair erinnerte daran, daß die Schule im Falle eines vorzeitigen Unterrichtsschlusses verpflichtet sei, die Erziehungsberechtigten zu informieren oder für eine Betreuung bis zum vorgesehenen Unterrichtsende Sorge zu tragen.

Darüber hinaus seien die Schulen gehalten, vor allem die Kinder in den Jahrgangsstufen 1 mit 8 in einer ihrem Alter und ihrer Einsichtfähigkeit angepaßten Weise verstärkt über mögliche Gefahren durch Sexualstraftäter zu unterrichten. Es müsse darum gehen, mit der erforderlichen Behutsamkeit das Gefahrenbewußtsein der Kinder zu wecken und zu stärken ohne sie zu ängstigen und zu verunsichern. Den Schülern und Schülerinnen aller Jahrgangsstufen werde man zudem einschärfen, daß sie Mitverantwortung für andere, insbesondere für jüngere Mitschüler tragen und daß sie etwaige verdächtige Beobachtungen an Eltern, Lehrer oder andere Personen ihres Vertrauens weitergeben sollen. Zehetmair: "Auch wenn wir Gewalttaten gegen Kinder nicht generell verhindern können, wollen wir doch alles tun, was in unserer Macht steht tun, um unsere Kinder zu schützen."

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent