21. März 1997

Neue Aufgaben für den Landesdenkmalrat

Rund 10 000 Fälle bearbeiten die Unteren Denkmalschutzbehörden jährlich in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Nur in 20 Fällen konnte keine Einigung erzielt werden. Damit, so Kultusminister Hans Zehetmair am Freitag vor dem Landesdenkmalrat in München, habe sich trotz aller Befürchtungen nach der Abschaffung des "Dissensverfahrens" 1994 im Rahmen der Baurechtsnovelle die Situation des Denkmalschutzes bisher nicht verschlechtert. Obwohl die Unteren Denkmalschutzbehörden nun allein und abschließend über die Beseitigung, Veränderung oder Nutzung von Denkmälern entscheiden können, sei die Zusammenarbeit zwischen den Unteren Denkmalschutzbehörden und dem Landesamt für Denkmalpflege als zentraler Fachbehörde gut und konstruktiv geblieben.

Der Landesdenkmalrat soll in wichtigen Fragen der Denkmalpflege mitwirken. Seine Hauptaufgabe habe er durch die Festlegung der ca. 900 Denkmalensembles in Bayern bestens erfüllt und als fachlich profundes Gremium eine Mittlerrolle zwischen der allein fachlichen Bewertung und den Belangen der Kommunen und der Denkmaleigentümer eingenommen, lobte der Minister. Die Arbeit des Landesdenkmalrates habe wesentlich dazu beigetragen, daß Bayern als Land mit dem vielleicht reichsten Denkmalbestand auch als erstes Land eine vollständige Denkmalliste vorlegen konnte. In Kürze werde in der Reihe "Denkmäler in Bayern" der erste Band mit der Darstellung aller Ensembles in Oberbayern erscheinen.

Künftig werde sich der Denkmalrat verstärkt um die Pflege der Ensembles kümmern müssen und für Neufestlegungen oder Korrrekturen von Ensembles in Anspruch genommen werden. Die Genehmigungsfreiheit von Bauvorhaben werde sich zumindest auf das Erscheinungsbild von Ensembles auswirken. Im übrigen werde sich die Arbeit des Rates auf die Beratung der Staatsregierung in wichtigen Fragen der Denkmalpflege konzentrieren.

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent